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Auslandskrankenversicherungen für Privatpersonen

Der BDAE bietet verschiedene Auslandskrankenversicherungen für alle Privatpersonen an, die es kurz-, mittel- oder langfristig ins Ausland zieht. Versicherbar sind die unterschiedlichsten Gruppen, darunter beispielsweise:

  • Expatriates und Auswandernde
  • digitale Nomaden, Weltreisende und Globetrotter
  • Ruheständler und Residenten
Foto: ©muratart, AdobeStock
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Bitte wählen Sie aus den verschiedenen Optionen folgende Produkte passen zu Ihrer Auswahl: () Es wurden keine Produkte gefunden, die zu Ihrer Auswahl passen.

Expat Infinity

individuell

Krankenversicherung zum Auswandern mit weltweiter Gültigkeit und flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten.

  • für Aufenthalte bis zu 5 Jahre
  • für Aufenthalte länger als 5 Jahre
  • für Auswanderer

Expat Germany

ab 83 € im Monat

Private Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland sowie innerhalb der EU- und Schengen-Staaten

  • für Aufenthalte bis zu 5 Jahre
  • auch für Ausländer in Deutschland

Expat Flexible

ab 134 € im Monat

Weltweit gültiger Basisschutz für Weltreisende und Berufstätige im Ausland, die ihren Geldbeutel schonen wollen.

  • für Aufenthalte bis zu 5 Jahre

Expat Private

ab 169 € im Monat

Leistungsstarke Auslandskrankenversicherung für Weltreisende und Berufstätige im Ausland.

  • für Aufenthalte bis zu 5 Jahre
  • auch für Ausländer in Deutschland

Expat Private Premium

ab 261 € im Monat

Besonders hochwertige Auslandskrankenversicherung für anspruchsvolle Singles und Familien. Für berufsbedingte und private Aufenthalte.

  • für Aufenthalte bis zu 5 Jahre
  • für Aufenthalte länger als 5 Jahre
  • auch für Ausländer in Deutschland

Expat Academic

ab 25 € im Monat

Auslandskrankenversicherung für studien- oder ausbildungsbedingte Aufenthalte.

  • für Studenten und Auszubildende

Expat Visit

ab 1,10 € am Tag

Leistungsstarke Auslandskrankenversicherung für Urlaubs- und Weltreisen bis zu 365 Tage im Jahr.

  • auch für Ausländer in Deutschland
  • für kurze Aufenthalte
F.A.Z. - Institut - 1. Platz Spezialversicherungen - 02 | 2020 und 25 Jahre BDAE

Ihre Vorteile beim BDAE

  • Sie können unsere Versicherungen auch aus dem Ausland abschließen.
  • Wir beraten Sie immer persönlich. Bei uns landen Sie nie in einem Call-Center.
  • Bei uns sind Sie auch im Pandemiefall immer abgesichert.
  • Wir schließen keine bestimmten Berufsgruppen aus. Besonderheiten bestehen bei der berufsmäßigen Teilnahme an Wettkämpfen.
  • Mit unseren Auslandskrankenversicherungen haben Sie Patientenrechtsschutz inklusive.
  • Ihre Heimataufenthalte sind mitversichert.

Foto: © pexels.com

FAQs

Was ist ein Selbstbehalt?

Der Selbstbehalt (auch Selbstbeteiligung, Eigenanteil oder Zuzahlung) ist derjenige Anteil, den Sie bei ihrer Auslandskrankenversicherung im Versicherungsfall (entweder jährlich oder pro Schadensfall) selbst tragen müssen. Nur darüber hinausgehende Summen werden von uns erstattet.

Wie hoch ist der Selbstbehalt pro Versicherungsjahr in den jeweiligen Versicherungsprodukten?

EXPAT INFINITY

Staffelung möglich (kein Selbstbehalt, 250 Euro, 500 Euro und 1000 Euro)

EXPAT ACADEMIC

Kein Selbstbehalt

EXPAT ACCIDENT

Kein Selbstbehalt

EXPAT BUSINESS außer USA/Kanada

Kein Selbstbehalt

EXPAT BUSINESS einschließlich USA/Kanada

Kein Selbstbehalt

EXPAT BUSINESS PREMIUM außer USA/Kanada

Kein Selbstbehalt

EXPAT BUSINESS PREMIUM einschließlich USA/Kanada

Kein Selbstbehalt

EXPAT CASH

Kein Selbstbehalt

EXPAT FLEXIBLE

Kein genereller Selbstbehalt; für bestimmte medizinische Dienstleister in Thailand besteht ein Selbstbehalt von 20 Prozent.

EXPAT HAFTPFLICHT

125 - 500 Euro (individuell)

EXPAT JOB

Kein Selbstbehalt

EXPAT LEGAL

500 Euro je Rechtsschutzfall

EXPAT LEGAL PLUS

500 Euro je Rechtsschutzfall

EXPAT PRIVATE

Kein Selbstbehalt

EXPAT PRIVATE PREMIUM außer USA/Kanada

Kein Selbstbehalt

EXPAT RESIDENT

250 Euro p.a.

EXPAT RETIRED (Basis)

250 Euro p.a.

EXPAT RETIRED (TOP)

Kein Selbstbehalt

EXPAT VISIT

Kein Selbstbehalt

Muss ich eine Gesundheitsprüfung vornehmen?

Für den Abschluss der Auslandskrankenversicherung EXPAT GERMANY - Versicherungsschutz in Deutschland - benötigen wir ab dem 31. Tag nach der Einreise in Deutschland ein aktuelles Gesundheitszeugnis, sofern keine ununterbrochene Krankenversicherung bei einem deutschen Versicherer nachgewiesen werden kann. Das ärztliche Zeugnis darf nicht älter als 14 Tage sein.

Für den Abschluss der Auslandskrankenversicherung EXPAT PRIVATE PREMIUM ist stets ein Gesundheitsfragebogen auszufüllen, und ab einem Eintrittsalter von 50 Jahren ist ein ärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich.

Für den Abschluss der Auslandskrankenversicherung EXPAT INFINITY ist ebenso ein Gesundheitsfragebogen auszufüllen, ab einem Eintrittsalter von 60 Jahren ist ein ärztliches Gesundheitszeugnis notwendig.

Wie werden Vorerkrankungen definiert?

Darunter sind Krankheiten zu verstehen, die vor dem Abschluss der Auslandskrankenversicherung bestanden haben sowie ein bei Vertragsbeginn bestehender Behandlungsbedarf und dessen Folgebehandlungen und damit im Zusammenhang stehende Medikamente, Hilfs-, und Heilmittel.

Warum ist die Versicherungsdauer bei den meisten Produkten begrenzt?

Für gewöhnlich haben Auslandserwerbstätige einen zeitlich befristeten Aufenthalt im Ausland. Die Mehrzahl unserer Produkte für Auslandskrankenversicherungen ist für diese Regelfälle konzipiert. Die Begrenzung ermöglicht es uns zudem, im Marktvergleich günstigere Prämien zu kalkulieren. Wer dauerhaft ins Ausland geht, kann sich im Produkt EXPAT INFINITY mit unbegrenzter Laufzeit versichern.

Welche Kündigungsfristen gibt es?

Unsere Kündigungsfristen belaufen sich wie folgt:

  • EXPAT INFINITY: Kündigungsfrist spätestens mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres.
  • PRIVATE PREMIUM, EXPAT PRIVATE, EXPAT FLEXIBLE: Sie können das Versicherungsverhältnis jederzeit kündigen, es endet dann mit dem Ablauf des auf die Kündigung folgenden Monats.
  • EXPAT VISIT: wird tageweise abgeschlossen. Bei einer Vorzeitigen Rückkehr benötigen wir den Nachweis (z.B. Flugtickets), um den Vertrag taggenau vorzeitig kündigen zu können
  • EXPAT ACCIDENT, EXPAT HAFTPFLICHT: Kündigungsfrist spätestens 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres.
  • EXPAT ACADEMIC: Zum Ende eines laufenden Monats.Expat Infinity: Kündigungsfrist spätestens mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres.Expat Legal/Legal Plus: Kündigungsfrist spätestens 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres.
  • EXPAT LEGAL, LEGAL PLUS: Kündigungsfrist spätestens 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres.
  • EXPAT RETIRED und EXPAT RESIDENT: mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres (31.03. beim EXPAT RETIRED und 30.09. beim EXPAT RESIDENT)
  • Firmenkundenbereich Krankenversicherung/Arbeitslosenversicherung: zum laufenden Monatsende
  • Mitgliedschaft im BDAE e.V.: drei Monate zum Ende des laufenden Kalenderjahres (31.12.)
Wie bin ich versichert (Privatpatient, Chefarztbehandlung, allgemeine Pflegeklasse etc.)?

Der Leistungsumfang variiert je nach Versicherungsprodukt. Grundsätzlich handelt es sich bei den Auslandskrankenversicherungen der EXPAT-Reihe um private Produkte.

Habe ich freie Arztwahl?

Ja, Sie können Ihre Ärzte überall auf der Welt selbst wählen.

Bin ich im Heimatland versichert?

Je nach abgeschlossener Auslandskrankenversicherung beinhaltet diese für einen begrenzten Zeitraum einen Versicherungsschutz im Heimatland. Bitte entnehmen Sie die Details den entsprechenden Unterlagen.

Sind Kinder mitversichert?

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, gibt es sowohl in der privaten Krankenversicherung als auch in unserer Auslandskrankenversicherung keine Familienversicherung, in der Kinder automatisch beitragsfrei mitversichert sind. Jede Person und so auch jedes Kind müssen separat versichert werden.

Gibt es auch unbegrenzten und lebenslangen Versicherungsschutz? Was sind die Vorteile?

Unser Produkt EXPAT INFINITY ist eine lebenslang gültige Auslandskrankenversicherung. Der große Vorteil eines unbegrenzten und lebenslangen Versicherungsproduktes ist, dass Sie sich nie wieder Sorgen machen brauchen, zu einem Zeitpunkt Ihren Versicherungsschutz verlängern oder neu beantragen zu müssen. Der EXPAT INFINITY begleitet Sie ein Leben lang.

Muss ich meinen Wohnsitz beibehalten, um mich bei Ihnen zu versichern?

In unseren mittel- und langfristigen sowie lebenslangen Auslandskrankenversicherungen ist es Ihnen überlassen, ob Sie einen Wohnsitz im Heimatland haben, diesen beibehalten oder auch aufgeben möchten. In jedem Fall können Sie sich beim BDAE versichern.

Ich weiß noch nicht, wie lange ich weg sein werde. Welches Produkt empfehlen Sie mir?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Wenn Sie länger als ein Jahr weg sein werden, können Sie bereits die lebenslange Auslandskrankenversicherung EXPAT INFINITY beantragen. Alternativ können Sie aber auch mit einem kurzfristigen Produkt starten und ergänzend die Anwartschaft wählen. Sollten Sie während Ihres Aufenthaltes den Wunsch verspüren, langfristig im Ausland zu bleiben, können Sie die Anwartschaft ohne großen Aufwand und ohne eine erneute Gesundheitsprüfung in den Expat Infinity umwandeln. Die kurzfristige Auslandskrankenversicherung wird dann aufgehoben.

In welcher Währung werden die Belege bei uns abgerechnet?

Fremdwährungen werden zum Tag des Posteingangs bei uns in EUR umgerechnet. Eine Auszahlung ist auch in Fremdwährung möglich, allerdings nicht in allen Währungen, sondern nur in in den gängigen wie Thaibaht, USD und Pfund. Dies ist abhängig von der jeweiligen Währung und den Gegebenheiten der Empfängerbank/-land.

Abweichend von den AVB können Kreditkartennachweise der tatsächlichen EUR-Belastung an dem Tag der Rechnungstellung eingereicht werden. Wir legen dann diese Umrechnung zugrunde und rechnen den Rechnungsbetrag nicht nach dem Posteingangsdatum um.