Auslandskrankenversicherungen für Privatpersonen
Der BDAE bietet verschiedene Auslandskrankenversicherungen für alle Privatpersonen an, die es kurz-, mittel- oder langfristig ins Ausland zieht. Versicherbar sind die unterschiedlichsten Gruppen, darunter beispielsweise:
- Expatriates und Auswandernde
- digitale Nomaden, Weltreisende und Globetrotter
- Ruheständler und Residenten
Ihre Vorteile beim BDAE
- Sie können unsere Versicherungen auch aus dem Ausland abschließen.
- Wir beraten Sie immer persönlich. Bei uns landen Sie nie in einem Call-Center.
- Bei uns sind Sie auch im Pandemiefall immer abgesichert.
- Wir schließen keine bestimmten Berufsgruppen aus. Besonderheiten bestehen bei der berufsmäßigen Teilnahme an Wettkämpfen.
- Mit unseren Auslandskrankenversicherungen haben Sie Patientenrechtsschutz inklusive.
- Ihre Heimataufenthalte sind mitversichert.
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FAQs
Der Selbstbehalt (auch Selbstbeteiligung, Eigenanteil oder Zuzahlung) ist derjenige Anteil, den Sie bei ihrer Auslandskrankenversicherung im Versicherungsfall (entweder jährlich oder pro Schadensfall) selbst tragen müssen. Nur darüber hinausgehende Summen werden von uns erstattet.
EXPAT INFINITY |
Staffelung möglich (kein Selbstbehalt, 250 Euro, 500 Euro und 1000 Euro) |
EXPAT ACADEMIC |
Kein Selbstbehalt |
EXPAT ACCIDENT |
Kein Selbstbehalt |
EXPAT BUSINESS außer USA/Kanada |
Kein Selbstbehalt |
EXPAT BUSINESS einschließlich USA/Kanada |
Kein Selbstbehalt |
EXPAT BUSINESS PREMIUM außer USA/Kanada |
Kein Selbstbehalt |
EXPAT BUSINESS PREMIUM einschließlich USA/Kanada |
Kein Selbstbehalt |
EXPAT CASH |
Kein Selbstbehalt |
EXPAT FLEXIBLE |
Kein genereller Selbstbehalt; für bestimmte medizinische Dienstleister in Thailand besteht ein Selbstbehalt von 20 Prozent. |
EXPAT HAFTPFLICHT |
125 - 500 Euro (individuell) |
EXPAT JOB |
Kein Selbstbehalt |
EXPAT LEGAL |
500 Euro je Rechtsschutzfall |
EXPAT LEGAL PLUS |
500 Euro je Rechtsschutzfall |
EXPAT PRIVATE |
Kein Selbstbehalt |
EXPAT PRIVATE PREMIUM außer USA/Kanada |
Kein Selbstbehalt |
EXPAT RESIDENT |
250 Euro p.a. |
EXPAT RETIRED (Basis) |
250 Euro p.a. |
EXPAT RETIRED (TOP) |
Kein Selbstbehalt |
EXPAT VISIT |
Kein Selbstbehalt |
Für den Abschluss der Auslandskrankenversicherung EXPAT GERMANY - Versicherungsschutz in Deutschland - benötigen wir ab dem 31. Tag nach der Einreise in Deutschland ein aktuelles Gesundheitszeugnis, sofern keine ununterbrochene Krankenversicherung bei einem deutschen Versicherer nachgewiesen werden kann. Das ärztliche Zeugnis darf nicht älter als 14 Tage sein.
Für den Abschluss der Auslandskrankenversicherung EXPAT PRIVATE PREMIUM ist stets ein Gesundheitsfragebogen auszufüllen, und ab einem Eintrittsalter von 50 Jahren ist ein ärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich.
Für den Abschluss der Auslandskrankenversicherung EXPAT INFINITY ist ebenso ein Gesundheitsfragebogen auszufüllen, ab einem Eintrittsalter von 60 Jahren ist ein ärztliches Gesundheitszeugnis notwendig.
Darunter sind Krankheiten zu verstehen, die vor dem Abschluss der Auslandskrankenversicherung bestanden haben sowie ein bei Vertragsbeginn bestehender Behandlungsbedarf und dessen Folgebehandlungen und damit im Zusammenhang stehende Medikamente, Hilfs-, und Heilmittel.
Für gewöhnlich haben Auslandserwerbstätige einen zeitlich befristeten Aufenthalt im Ausland. Die Mehrzahl unserer Produkte für Auslandskrankenversicherungen ist für diese Regelfälle konzipiert. Die Begrenzung ermöglicht es uns zudem, im Marktvergleich günstigere Prämien zu kalkulieren. Wer dauerhaft ins Ausland geht, kann sich im Produkt EXPAT INFINITY mit unbegrenzter Laufzeit versichern.
Unsere Kündigungsfristen belaufen sich wie folgt:
- EXPAT INFINITY: Kündigungsfrist spätestens mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres.
- PRIVATE PREMIUM, EXPAT PRIVATE, EXPAT FLEXIBLE: Sie können das Versicherungsverhältnis jederzeit kündigen, es endet dann mit dem Ablauf des auf die Kündigung folgenden Monats.
- EXPAT VISIT: wird tageweise abgeschlossen. Bei einer Vorzeitigen Rückkehr benötigen wir den Nachweis (z.B. Flugtickets), um den Vertrag taggenau vorzeitig kündigen zu können
- EXPAT ACCIDENT, EXPAT HAFTPFLICHT: Kündigungsfrist spätestens 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres.
- EXPAT ACADEMIC: Zum Ende eines laufenden Monats.Expat Infinity: Kündigungsfrist spätestens mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres.Expat Legal/Legal Plus: Kündigungsfrist spätestens 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres.
- EXPAT LEGAL, LEGAL PLUS: Kündigungsfrist spätestens 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres.
- EXPAT RETIRED und EXPAT RESIDENT: mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres (31.03. beim EXPAT RETIRED und 30.09. beim EXPAT RESIDENT)
- Firmenkundenbereich Krankenversicherung/Arbeitslosenversicherung: zum laufenden Monatsende
- Mitgliedschaft im BDAE e.V.: drei Monate zum Ende des laufenden Kalenderjahres (31.12.)
Der Leistungsumfang variiert je nach Versicherungsprodukt. Grundsätzlich handelt es sich bei den Auslandskrankenversicherungen der EXPAT-Reihe um private Produkte.
Ja, Sie können Ihre Ärzte überall auf der Welt selbst wählen.
Je nach abgeschlossener Auslandskrankenversicherung beinhaltet diese für einen begrenzten Zeitraum einen Versicherungsschutz im Heimatland. Bitte entnehmen Sie die Details den entsprechenden Unterlagen.
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, gibt es sowohl in der privaten Krankenversicherung als auch in unserer Auslandskrankenversicherung keine Familienversicherung, in der Kinder automatisch beitragsfrei mitversichert sind. Jede Person und so auch jedes Kind müssen separat versichert werden.
Unser Produkt EXPAT INFINITY ist eine lebenslang gültige Auslandskrankenversicherung. Der große Vorteil eines unbegrenzten und lebenslangen Versicherungsproduktes ist, dass Sie sich nie wieder Sorgen machen brauchen, zu einem Zeitpunkt Ihren Versicherungsschutz verlängern oder neu beantragen zu müssen. Der EXPAT INFINITY begleitet Sie ein Leben lang.
In unseren mittel- und langfristigen sowie lebenslangen Auslandskrankenversicherungen ist es Ihnen überlassen, ob Sie einen Wohnsitz im Heimatland haben, diesen beibehalten oder auch aufgeben möchten. In jedem Fall können Sie sich beim BDAE versichern.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Wenn Sie länger als ein Jahr weg sein werden, können Sie bereits die lebenslange Auslandskrankenversicherung EXPAT INFINITY beantragen. Alternativ können Sie aber auch mit einem kurzfristigen Produkt starten und ergänzend die Anwartschaft wählen. Sollten Sie während Ihres Aufenthaltes den Wunsch verspüren, langfristig im Ausland zu bleiben, können Sie die Anwartschaft ohne großen Aufwand und ohne eine erneute Gesundheitsprüfung in den Expat Infinity umwandeln. Die kurzfristige Auslandskrankenversicherung wird dann aufgehoben.
Fremdwährungen werden zum Tag des Posteingangs bei uns in EUR umgerechnet. Eine Auszahlung ist auch in Fremdwährung möglich, allerdings nicht in allen Währungen, sondern nur in in den gängigen wie Thaibaht, USD und Pfund. Dies ist abhängig von der jeweiligen Währung und den Gegebenheiten der Empfängerbank/-land.
Abweichend von den AVB können Kreditkartennachweise der tatsächlichen EUR-Belastung an dem Tag der Rechnungstellung eingereicht werden. Wir legen dann diese Umrechnung zugrunde und rechnen den Rechnungsbetrag nicht nach dem Posteingangsdatum um.