Jedes Jahr ereignen sich allein in Deutschland mehr als neun Millionen Unfälle. Etwa zwei Drittel davon passieren in der Freizeit. Neben dauerhaften Folgeschäden können Unfälle auch zu hohen finanziellen Belastungen führen. Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) kommt jedoch für Unfälle, die in der Freizeit passieren, nicht auf.
Für Unfälle, die sich während der Arbeit im Ausland ereignen, gilt: Die DGUV strahlt auf das Aufenthaltsland nur dann aus, wenn Sie im sozialversicherungsrechtlichen Sinne von Ihrem Arbeitgeber entsandt worden sind. Wer auf eigene Faust ins Ausland geht, erfüllt diese Voraussetzung jedoch nicht. Deshalb ist es ratsam, sich noch vor Antritt der Reise ins neue Aufenthaltsland privat zu versichern.
Das Produkt EXPAT ACCIDENT ist eine weltweit gültige Unfallversicherung und zahlt eine vorher vereinbarte Summe, wenn durch ein Unfallereignis unfreiwillig eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung erlitten wird, und zwar egal in welchem Land und in welchem Lebensbereich.