Sie benötigen eine Auslandskrankenversicherung für mindestens ein Jahr, also ein Produkt, das deutlich länger als die üblichen sechs bis acht Wochen gültig ist? Mit Expat Visit haben Sie bis zu 365 Tage im Jahr Versicherungsschutz. Das Produkt ist tagesaktuell kündbar, wodurch die Dauer exakt auf die tatsächliche Reiselänge abgestimmt werden kann, ohne dass Mehrkosten entstehen.
Wichtig: Die Auslandskrankenversicherung Expat Visit ist nicht bei Geschäftsreisen gültig, und der Versicherungsvertrag muß vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Für Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft erstreckt sich der Versicherungsschutz ausschließlich auf Länder der Europäischen Union (EU) und die Schweiz, Liechtenstein, Norwegen sowie Island.
Leistungen
ambulante Behandlungen einschließlich Röntgendiagnostik |
100 % |
stationäre Behandlungen | 100 % |
ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel | 100 % |
ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen | max. 300 Euro je Versicherungsjahr |
zahnmedizinische Behandlungen | max. 500 Euro je Versicherungsjahr |
Zahnersatz |
50 % bis zu 250 Euro je Versicherungsjahr |
Krankentransport | 100 % |
Schwangerschaft und Entbindung | 100 % |
Hilfsmittel | medizinisch notwendige Gehstütze und Miete eines Rollstuhls |
Überführung im Todesfall | max. 10.000 Euro |
Beitrag pro Tag
EXPAT Visit Ohne USA/Kanada |
EXPAT Visit Mit USA/KANADA |
|
bis 64 Jahre | 1,10 Euro/Tag | 3,30 Euro/Tag |
ab 65 Jahre | 3,30 Euro/Tag | 9,90 Euro/Tag |
ab 75 Jahre | 5,50 Euro/Tag | 16,50 Euro/Tag |
Produktinfos
- Versicherungsschutz für Deutsche, die ins weltweite Ausland reisen und für Ausländer, die Deutschland oder ein anderes europäisches Land bereisen
- gilt nur für Auslandsaufenthalte aus nicht beruflichen Gründen
- Abschluss der Versicherung vor Beginn des Auslandsaufenthaltes. Für Reisen nach Deutschland kann der Abschluss auch innerhalb von 10 Tagen nach Einreise erfolgen.
- maximale Laufzeit 365 Tage
- keine Altersgrenze
- Beendigung des Versicherungsschutzes täglich möglich
Nicht enthalten im Versicherungsschutz
Die BDAE GRUPPE lebt die Offenheit und Transparenz, denn sie sind die Voraussetzungen für Vertrauen. Daher finden Sie nachfolgend die wichtigsten Ausschlüsse von unserem Versicherungsschutz. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.
- Leistungen bei Krankheiten und Beschwerden, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind oder bestehen bzw. die während der vereinbarten Wartezeit eingetreten sind
- Zahnersatz, Schwangerschaft und Entbindung innerhalb der Wartezeiten
- Leistungen bei Behandlungen anlässlich einer (beruflichen) Beschäftigung im Ausland
- Behandlung geistiger und seelischer Störungen und Erkrankungen, Psychotherapie, psychosomatische Behandlungen wie beispielsweise Hypnose und autogenes Training sowie Selbstmordversuche und deren Folgen
- Entsziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren sowie Behandlungen eines Abhängigkeitssyndroms und deren Folgen
- Leistungen bei Krankheiten aufgrund von Streik, inneren Unruhen, Krisenereignissen, Kernenergie und Eingriffen von hoher Hand
- Kur-, Sanatoriumsbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger
- eine durch Siechtum, Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Behandlung
- Anschaffung von Hilfsmitteln wie zum Beispiel Brillen, Kontaktlinsen, Einlagen oder Prothesen