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Kostenerstattung

Illustration Kostenerstattung

Als Versicherte in einem der EXPAT-Tarife der BDAE GRUPPE zahlen Sie im Grunde Beiträge für ein Ereignis, von dem Sie hoffen, dass es niemals eintritt. Niemand möchte eine Versicherung brauchen müssen, aber notwendig ist sie eben doch. Sie sind Teil einer Versichertengemeinschaft, die oft nur für einzelne aufkommt. Aber Sie bleiben Teil der Gemeinschaft, weil ein Risiko besteht, dass auch Sie es eines Tages „treffen“ könnte und Sie an einer Krankheit leiden, deren Behandlung Unsummen kostet. In einem solchen (nicht wünschenswerten Fall) würde die Gemeinschaft für Sie aufkommen.

Damit wir Ihre Krankheitskosten im Fall der Fälle so schnell und reibungslos wie möglich erstatten können, bitten wir Sie, sich unsere Tipps und häufig gestellten Fragen auf dieser Seite durchzulesen. Wir sind umso schneller mit der Bearbeitung, je mehr Sie mit uns zusammenarbeiten.

Vielen Dank für Ihre Kooperation!

Icon Service Portal

Schneller Upload Ihrer Rechnungen über das Service-Portal

Über das BDAE-Service-Portal können Sie Ihre Versicherungskarte herunterladen und haben die Möglichkeit, Rechnungen und ärztliche Quittungen hochzuladen. Alternativ nutzen Sie bitte die Smartphone-Apps unserer Muttergesellschaft MSH International für Android und Apple.

Ablauf der Kostenerstattung

Illustration Kostenerstattung
  • Sobald Ihre Rechnungen bei uns angekommen sind, erhalten Sie eine E-Mail mit einer Eingangsbestätigung von uns. Im Anschluss prüfen unsere Mitarbeiter im Abrechnungsservice den Sachverhalt unter Berücksichtigung der etwaigen Krankenhistorie. Im Idealfall erfolgt direkt die Entscheidung darüber, ob die Rechnungen gemäß den Versicherungsbedingungen erstattungsfähig sind oder nicht.
  • Rechnungen können Sie bequem über das Service-Portal oder den Web-Upload hochladen. Bitte bewahren Sie die Original-Dokumente mindestens 24 Monate auf, für den Fall, dass es zu einer Plausibilitätsprüfung kommt.
  • Sind die Kosten erstattungsfähig, überweisen wir Ihnen das Geld in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Versendung des Abrechnungsschreibens.
  • Unter Umständen müssen wir von Ihnen und/oder Ihren behandelnden Ärzten weitere Informationen hinsichtlich Ihrer Krankenhistorie einholen. Kontaktieren wir einen Ihrer Ärzte, so benötigen wir eine von Ihnen unterschriebene aktuelle Schweigepflichtentbindung. Andernfalls erhalten wir keinerlei Informationen vom Arzt und können die Rechnungsprüfung nicht abschließen. Leider gibt es immer wieder zeitliche
    Verzögerungen seitens der Ärzte bei der Beantwortung unserer Fragen.
  • Liegen schließlich alle benötigten Informationen und Unterlagen vor, erfolgt eine Beurteilung über die Erstattungsfähigkeit der Rechnungen, über die wir Sie schriftlich informieren.
  • Bei Post aus dem Ausland: Wenn Sie medizinische Dokumente, wie zum Beispiel Rechnungen, Arzt- oder Laborberichte etc. im Original einreichen und diese aus dem Ausland an uns senden, vermerken Sie auf dem Umschlag bitte immer unsere EORI-Nummer DE295600038415981. Das erleichtert die Zollabfertigung und die Dokumente können schneller zugestellt werden.

Icon Dokumente

Den Bearbeitungsprozess beschleunigen Sie, indem Sie die Auszahlungsbögen für Ihr Krankenversicherungsprodukt (z. B. EXPAT PRIVATE oder EXPAT INFINITY) vollständig ausfüllen. 


Ambulante und stationäre Behandlung

Ambulante Leistungen

Sie erhalten von Ihrem behandelnden Arzt eine Rechnung, die Sie innerhalb des genannten Zahlungszeitraumes bezahlen. Dann reichen Sie die Rechnung bei uns ein und bekommen die Kosten (sofern die vorgesehene Behandlung dem tariflichen Umfang Ihrer Krankenversicherung entspricht) ganz oder teilweise nach Ablauf des oben genannten Prozederes erstattet.

Stationärer Aufenthalt

Wir werden seitens der Klinik oder von Ihnen über den stationären Aufenthalt informiert und vereinbaren mit dem Gesundheitsträger eine direkte Kostenübernahme, sofern die vorgesehene Behandlung dem tariflichen Umfang Ihrer Krankenversicherung entspricht. Hierbei handelt es sich um eine von uns angebotene Service-Leistung, die jedoch stark von der Mitwirkung des Krankenhauses abhängt.

Was tun bei Zahnbehandlungen?

Illustration Kostenerstattung

Die zahnärztlichen Belege müssen immer die Angabe des jeweiligen behandelten Zahnes, die jeweiligen Behandlungen und im Rechnungsbetrag enthaltene Kosten auflisten. In unseren Tarifen sind Kunststofffüllungen versichert. Je nach Tarif ist die jährliche Vorsorgeuntersuchung versichert, nicht aber die Vorsorgebehandlung (zum Beispiel Zahnsteinentfernung und Zahnreinigung).

Sofern Sie sich vor der Behandlung bezüglich der Kostenübernahme absichern möchten, lassen Sie von Ihrem behandelnden Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellen. Dieser wird von uns geprüft und die Höhe der Kostenübernahme schriftlich bestätigt. Bitte beachten Sie den Leistungsumfang des jeweiligen Tarifes zu dem Punkt Zahnersatz sowie die aufgeführten Wartezeiten und Maximalerstattungen.


Kostenerstattung für Versicherte in den USA

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Für unsere in den USA versicherten Kunden haben wir mit Global Excel einen kompetenten Abrechnungspartner, der für Sie bequem den Kostenerstattungsprozess übernimmt.

Im Folgenden finden Sie ein Infoblatt, das konkret erläutert, wo Sie Arzt- und Krankenhausrechnungen einreichen können beziehungsweise was bei einem stationären Aufenthalt zu beachten ist.

Bei Fragen sowie für grundlegende Informationen zum Erstattungsprozess besuchen Sie gerne die dafür vorgesehene Webseite https://bdae.globalexcel.com, die auch auf Ihrer Versichertenkarte sowie im Infoblatt vermerkt ist. 

Dort finden Sie auch einige Erklär-Videos, die das US-Healthcare-System beschreiben und erläutern, wie der Kostenerstattungsprozess in den USA abläuft.


Grundsätze der privaten Auslandskrankenversicherung

Kostenerstattungen bieten (auch zu unserem Bedauern) oft Konfliktpotenzial: Im besten Fall bekommen unsere Kunden das, was sie als selbstverständlich voraussetzen - nämlich die Erstattung ihrer Kosten. Grundsätzlich gilt, dass wir die Schadenregulierung nach den sehr genauen Vorgaben unserer Risikoträger durchführen müssen. Diese Vorgaben entstehen unter zwei Kriterien:

  • Die Gesamtzahl der Schäden muss in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen in einem Rahmen bleiben, dass er die Existenz desselben und damit der Versichertengemeinschaft schützt.
  • Es gilt dabei, das Interesse aller Versicherten zu wahren, denn wenn aus Gründen mangelnder Wirtschaftlichkeit die Beiträge erhöht werden müssen, haben alle Versicherten darunter zu leiden.

Selbstverständlich bekommen Sie die vertraglich zugesicherten Leistungen von uns erstattet.


Ausschluss von Vorerkrankungen und bestehendem Behandlungsbedarf

icon infoEin Großteil unserer Versicherungsprodukte schließt gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Leistungen bei Vorerkrankungen und bestehendem Behandlungsbedarf aus. Vorerkrankungen sind kalkulierbare Risiken, die Kosten verursachen. Wenn ein Verdacht auf Vorerkrankungen besteht, müssen wir ausschließen können, dass unser Verdacht begründet ist. Was bedeutet das?

Wenn Sie vor Versicherungsbeginn an einer Krankheit leiden, also gesundheitliche Beschwerden haben (auch wenn Sie sich nicht ärztlich behandeln lassen), handelt es sich um einen bestehenden Behandlungsbedarf vor Versicherungsbeginn. Die Kosten, die durch diese Krankheit und durch deren Folgeerkrankungen verursacht würden, wären laut den AVB nicht erstattungsfähig.

Wird eine Krankheit, die bereits vor Versicherungsbeginn bestand, Ihnen aber keine Beschwerden verursacht hat, erst nach Versicherungsbeginn erstmalig diagnostiziert, gilt dies als Neuerkrankung und die Kosten sind erstattungsfähig. Bei Erkrankungen, von denen man weiß, dass sie einen chronischen Verlauf nehmen, obwohl sie nicht den Zusatz „chronisch“ tragen (z. B. Allergien), muss genau geprüft werden, wann die Erkrankung erstmalig auftrat oder wann sie vom Arzt diagnostiziert wurde.

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USA-Versicherte

Für unsere in den USA versicherten Kunden haben wir mit Global Excel einen kompetenten Abrechnungspartner, der für Sie bequem den Kostenerstattungsprozess übernimmt.

Im Folgenden finden Sie ein Infoblatt, das konkret erläutert, wo Sie Arzt- und Krankenhausrechnungen einreichen können beziehungsweise was bei einem stationären Aufenthalt zu beachten ist.

Download Infoblatt

Bei Fragen sowie für grundlegende Informationen zum Erstattungsprozess besuchen Sie gerne die dafür vorgesehene Webseite https://bdae.globalexcel.com, die auch auf Ihrer Versichertenkarte sowie im Infoblatt vermerkt ist. 

Dort finden Sie auch einige Erklär-Videos, die das US-Healthcare-System beschreiben und erläutern, wie der Kostenerstattungsprozess in den USA abläuft.

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