Holger Krull verursachte während seiner Entsendung als Bauleiter nach Kenia einen schweren Unfall, während er mit dem Motorrad zu Arbeit fuhr und bei dem eine Frau und er selbst zu Schaden kamen. Die kenianische Staatsanwaltschaft ermittelte gegen ihn. Die Folge: Er durfte nicht ohne Weiteres ausreisen. Erst nach Zahlung einer Kaution in Höhe von 30.000 Euro, die der von Krulls Arbeitgeber beauftragte Anwalt vor Ort aushandelte, durfte der Bauleiter endlich das Land verlassen und sich in einem deutschen Krankenhaus weiter behandeln lassen.
Getoppt wurde diese Summe noch von Rechtsberatungskosten in Höhe von rund 20.000 Euro sowie von den Behandlungskosten und der Schadensersatzsumme des geschädigten Kenianers in Höhe von insgesamt 40.000 Euro.
In diesem Fall wäre eine Auslandsrechtsschutzversicherung für Holger Krull äußerst hilfreich gewesen. Diese Versicherung hätte die Kosten für die Rechtsvertretung vor Ort, die Kaution und die Rechtsberatungskosten abgedeckt. Da Holger Krull sich außerhalb der Europäischen Union (EU) aufgehalten hat, griffen seine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung nicht, was zu erheblichen finanziellen Belastungen führte.