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Arbeitslosenversicherung

Expat Job

F.A.Z. - Institut - Ausgezeichneter Service - 02 | 2021 und 25 Jahre BDAE

Die private Arbeitslosenversicherung EXPAT JOB für im Ausland beschäftigte Mitarbeiter (Expatriates) von Unternehmen sichert das Risiko der Arbeitslosigkeit ab. Der Umfang der Leistungen ist mit der gesetzlichen deutschen Arbeitslosenversicherung vergleichbar.

Leistungen

  • Bis zu 24 Monate Leistungen im Fall der Arbeitslosigkeit in Abhängigkeit vom Alter
  • Barleistungen in Form von monatlichen Zahlungen (Arbeitslosengeld) – höchstens jedoch in Höhe des theoretischen Anspruchs aufs Arbeitslosengeld im Rahmen der deutschen gesetzlichen Arbeitslosenversicherung
  • Nebenleistungen in Form von Übernahme von Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung der versicherten Person gemäß SGB III
  • Maximal bis zum Erreichen der vereinbarten Versicherungssumme

Bei längeren Auslandsaufenthalten ohne Ausstrahlung der Sozialversicherungspflicht besteht auch bei dieser privaten Variante eine beitragsfreie Weiterversicherung von bis zu zwei Jahren, um die entstandenen Wartezeiten in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung auszugleichen. (Jedoch nur bei sofortiger Einzahlung von Arbeitslosenbeiträgen in die gesetzliche Sozialversicherung nach der Rückkehr.)

Produktinfos

Versicherbare Personen sind:

  • Arbeitnehmer im Alter zwischen 20 und 67 Jahren,
  1. die gegen Entgelt außerhalb Deutschlands vollzeitbeschäftigt sind und
  2. die bei Versicherungsbeginn nicht in der deutschen gesetzlichen Arbeitslosenversicherung versichert sind und
  3. keine Selbstständigen, Freiberufler oder selbstständigen Geschäftsführer sind.
  • Arbeitgeber muss zu einem juristischen Mitglied mit Sitz in der BRD in einem Beteiligungsverhältnis von mindestens 25 Prozent stehen
  • Je versicherter Person besteht eine Wartezeit von drei Monaten, welche mit dem in der Versicherungsbestätigung genannten Zeitpunkt beginnt.
  • Anspruch auf Leistung besteht, sofern innerhalb von 12 Monaten vor Eintritt der Arbeitslosigkeit lückenlos Monatsraten zu dieser Versicherung oder Beiträge zur deutschen gesetzlichen Arbeitslosenversicherung für diese versicherte Person bezahlt wurden

Nicht enthalten im Versicherungsschutz

   Keine Leistungen gibt es:    

  • Bei selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit
  • Wenn sich die Arbeitslosigkeit aus der Art des Arbeitsverhältnisses ergibt

    Bitte lesen Sie hierzu die detaillierten Vertragsvoraussetzungen in unseren Versicherungsbedingungen.