Die private Arbeitslosenversicherung EXPAT JOB für im Ausland beschäftigte Mitarbeiter (Expatriates) von Unternehmen sichert das Risiko der Arbeitslosigkeit ab. Der Umfang der Leistungen ist mit der gesetzlichen deutschen Arbeitslosenversicherung vergleichbar.
Bis zu 24 Monate Leistungen im Fall der Arbeitslosigkeit in Abhängigkeit vom Alter
Barleistungen in Form von monatlichen Zahlungen (Arbeitslosengeld) – höchstens jedoch in Höhe des theoretischen Anspruchs aufs Arbeitslosengeld im Rahmen der deutschen gesetzlichen Arbeitslosenversicherung
Nebenleistungen in Form von Übernahme von Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung der versicherten Person gemäß SGB III
Maximal bis zum Erreichen der vereinbarten Versicherungssumme
Bei längeren Auslandsaufenthalten ohne Ausstrahlung der Sozialversicherungspflicht besteht auch bei dieser privaten Variante eine beitragsfreie Weiterversicherung von bis zu zwei Jahren, um die entstandenen Wartezeiten in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung auszugleichen. (Jedoch nur bei sofortiger Einzahlung von Arbeitslosenbeiträgen in die gesetzliche Sozialversicherung nach der Rückkehr.)
die gegen Entgelt außerhalb Deutschlands vollzeitbeschäftigt sind und
die bei Versicherungsbeginn nicht in der deutschen gesetzlichen Arbeitslosenversicherung versichert sind und
keine Selbstständigen, Freiberufler oder selbstständigen Geschäftsführer sind.
Arbeitgeber muss zu einem juristischen Mitglied mit Sitz in der BRD in einem Beteiligungsverhältnis von mindestens 25 Prozent stehen
Je versicherter Person besteht eine Wartezeit von drei Monaten, welche mit dem in der Versicherungsbestätigung genannten Zeitpunkt beginnt.
Anspruch auf Leistung besteht, sofern innerhalb von 12 Monaten vor Eintritt der Arbeitslosigkeit lückenlos Monatsraten zu dieser Versicherung oder Beiträge zur deutschen gesetzlichen Arbeitslosenversicherung für diese versicherte Person bezahlt wurden
Die BDAE Gruppe lebt die Offenheit und Transparenz, denn sie sind die Voraussetzungen für Vertrauen. Daher finden Sie auf der rechten Seite die wichtigsten Ausschlüsse von unserem Versicherungsschutz.
Keine Leistungen gibt es
Bei selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit
Wenn sich die Arbeitslosigkeit aus der Art des Arbeitsverhältnisses ergibt
Bitte lesen Sie hierzu die detaillierten Vertragsvoraussetzungen in unseren Versicherungsbedingungen.