Expat GKV

Die Restkostenversicherung Expat GKV bietet weltweiten Versicherungsschutz für gesetzlich versicherte Mitarbeiter international tätiger Unternehmen und deren nach § 10 SGB V familienversicherten Angehörigen.
Leistungen
Wir erstatten dem Versicherten und dessen nach § 10 des Fünftes Sozialgesetzbuches (SGB V) versicherten Angehörigen sämtliche erstattungsfähigen Leistungen. Das bedeutet im Klartext, dass versicherte Mitarbeiter alle im Ausland entstandenen Kosten erstattet bekommen, die deren Krankenkasse auch in Deutschland zahlen würde.
Grundlage für die erstattungsfähigen Leistungen sind die Bestimmungen des § 17 SGB V.
Sonstige Leistungen:
- 100% für Krankentransporte zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus und bei Erstversorgung nach einem Unfall zum nächsterreichbaren geeigneten Arzt und zurück.
- Der Versicherer erstattet für einen medizinisch notwendigen Rücktransport oder die Überführung nach Deutschland innerhalb des Kontinents bis zu 5.000 Euro und kontinentübergreifend bis 10.000 Euro. Muss für einen Rücktransport ein zugelassenes Sanitätsflugzeug in Anspruch genommen werden, entfällt die Leistungsbegrenzung.
Produktinfos
Versicherbare Personen sind:
- gesetzlich versicherte Arbeitnehmer bis 66 Jahre
- familienversicherte Angehörige nach § 10 SGB V des Versicherten
- Erstattung der im Ausland entstandenen Kosten gemäß § 17 SGB V
- Datenschutzkonform dank Auslagerung der Rechnungsprüfung
- einfache Administration
- Versicherungsschutz gilt nicht bei privaten Urlaubsreisen außerhalb des vereinbarten Aufenthaltslandes
Beitrag pro Tag
MITARBEITER | FAMILIENANGEHÖRIGE | |
weltweit außer USA/Kanada (einschl. Versicherungsschutz für bis zu 30 Tage bei Aufenthalten in USA/Kanada) |
1,90 Euro pro Tag | 2,80 Euro pro Tag |
weltweit außer USA (einschl. Versicherungsschutz für bis zu 30 Tage bei Aufenthalten in USA und für bis zu 365 Tage bei Aufenthalten in Kanada) |
8,50 Euro pro Tag | 12,40 Euro pro Tag |
Nicht enthalten im Versicherungsschutz
Die BDAE GRUPPE lebt die Offenheit und Transparenz, denn sie sind die Voraussetzungen für Vertrauen. Daher finden Sie nachfolgend die wichtigsten Ausschlüsse von unserem Versicherungsschutz. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.
- Genehmigungspflichtige Leistungen (z.B. Kuren, Rehabilitationsmaßnahmen, Zahnersatz, kieferorthopädische Leistungen etc.) werden nur erstattet, wenn die Rechnung zusammen mit der schriftlichen Genehmigung der Krankenkasse eingereicht wird.
- Zusatzleistungen (z.B. alternative Heilmethoden) werden nur erstattet, wenn eine schriftliche Genehmigung der Krankenkasse vorliegt und diese mit der Rechnung zusammen eingereicht wird.
Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte unsere Mitarbeiter im Abrechnungsservice.
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