Wir erstatten dem Versicherten und dessen nach § 10 des Fünftes Sozialgesetzbuches (SGB V) versicherten Angehörigen sämtliche erstattungsfähigen Leistungen. Das bedeutet im Klartext, dass versicherte Mitarbeiter alle im Ausland entstandenen Kosten erstattet bekommen, die deren Krankenkasse auch in Deutschland zahlen würde.
Grundlage für die erstattungsfähigen Leistungen sind die Bestimmungen des § 17 SGB V.
Sonstige Leistungen:
- 100% für Krankentransporte zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus und bei Erstversorgung nach einem Unfall zum nächsterreichbaren geeigneten Arzt und zurück.
- Der Versicherer erstattet für einen medizinisch notwendigen Rücktransport oder die Überführung nach Deutschland innerhalb des Kontinents bis zu 5.000 Euro und kontinentübergreifend bis 10.000 Euro. Muss für einen Rücktransport ein zugelassenes Sanitätsflugzeug in Anspruch genommen werden, entfällt die Leistungsbegrenzung.