A1-Bescheinigung schnell erklärt: Die wichtigsten Infos für Travel Manager und Personaler
Transkript
Wir hören immer wieder, dass Arbeitgeber es innerhalb der Europäischen Union angeblich einfach haben mit der Absicherung der Gesundheit von Mitarbeitern. Sie müssten dazu nur eine A1- oder S1-Bescheinigung beantragen.
In diesem Video möchten wir euch gerne vorstellen: Was ist denn überhaupt diese A1- oder S1- Bescheinigung? Und wo sind die Unterschiede?
Moin Moin und herzlich Willkommen zu den Auslandsexperten! Ich bin Claus-Helge Groß, Berater für soziale Absicherung bei der BDAE-Gruppe. Ja, vorweg erstmal: Die A1-Bescheinigung ist dazu da, den Verbleib in der heimatlichen Sozialversicherung zu sichern. Und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass in dem Land, wo man dann im Ausland tätig ist, befreit ist von den Sozialversicherungspflichten – man also nicht doppelt zahlt.
Die S1-Bescheinigung wiederum ermöglicht den Zugriff auf Gesundheitsleistung in einem Land der Europäischen Union, obwohl man in einem anderen Mitgliedsstaat versichert ist.
Innerhalb der Europäischen Union gibt es die EU-Verordnung EG Nr. 883/2004. Die ist dazu da, dass eben genau eine Vermeidung von doppelter Abfuhr von Sozialversicherungsbeiträgen stattfindet. Also, dass man nicht sowohl im Heimat- als auch im Beschäftigungsland dann eben Beiträge abführt – als Arbeitgeber und Arbeitnehmer – und man dadurch eben belastet wird.
Damit die deutschen Rechtsvorschriften während eines Auslandseinsatzes aber auch gelten, muss der Arbeitgeber die sogenannte A1-Bescheinigung beantragen. Wenn man diese A1-Bescheinigung dann von seiner Krankenkasse – dort beantragt man die – erhält, hat man die rechtssichere Bestätigung, dass die Voraussetzungen für den Verbleib in der Heimat-SV Sozialversicherung gegeben sind. Praktisch bedeutet das für euch, dass ihr weiterhin in der deutschen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung verbleibt – selbst dann, wenn ihr zum Beispiel eine längere Zeit lang in Spanien arbeitet. Ganz wichtig ist, dass das nicht nur für längere Zeit gilt. Also Aufenthalte bis maximal 24 Monate können über eine A1-Bescheinigung beschieden werden. Danach migriert man dann in das jeweilige System des jeweiligen Landes, wo man tätig ist. Wichtig dabei ist eben: Das gilt ab Tag eins. Das bedeutet also, es gilt nicht nur für langfristige Aufenthalte, sondern eben auch für Dienstreisen, damit man einen rechtssicheren Anspruch auf Leistungen hat, und eben seinen Pflichten als Arbeitgeber eben auch nachkommt.
Die S1-Bescheinigung wiederum ist für sogenannte Wohnortsfälle gedacht. Das bedeutet also: Ich sichere mir den Anspruch auf Gesundheitsleistung am Wohnort. Was genau ist so ein Wohnortsfall? Das bedeutet, dass der Mitarbeiter in einem Ort arbeitet – für uns in Hamburg ist naheliegend zum Beispiel: er arbeitet in Dänemark – und dort werden dann auch die Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Er wohnt selber nahe der Grenze und pendelt eben hin und her, lebt aber eigentlich in Deutschland, auch am Wochenende. Und da stellt sich natürlich die Frage: Was ist denn, wenn ich mal einen Arzttermin in Deutschland wahrnehmen möchte? Oder eben Termine vereinbaren möchte? Dann kann er eben die Leistungen auch in Deutschland in Anspruch nehmen – über eine S1-Bescheinigung. Diese kriegt er ausgestellt von seiner – in dem Beispiel von der dänischen – Krankenkasse. Und geht damit zu einer – wahlweise – zu irgendeiner gesetzlichen Krankenversicherung und kriegt über die dann auch eine Versichertenkarte, wie wir sie eben auch kennen. Und darüber kann er dann eben zum Arzt gehen oder ins Krankenhaus – und sieht eben auch nichts von den Kosten. Denn die werden dann im Hintergrund abgerechnet. Die deutsche Krankenkasse sieht die Kosten, wendet sich dann über Verbindungsstellen in Deutschland und in Dänemark an die Abrechnung der Krankenversicherung in Dänemark. Damit hat der Arbeitnehmer aber dann nichts zu tun.
Ja, zum Schluss kennt ihr nun also die groben Unterschiede zwischen der A1- und S1-Bescheinigung. Auch privat kann man hier noch eine ganze Menge optimieren, was den Versicherungsschutz eben angeht und sich auch an dieses System mit andockt. Davon erzählen wir euch aber gerne mehr in einem nächsten Video. Wenn ihr Fragen zu diesen Europa-Bescheinigungs-Themen habt, dann könnt ihr euch gerne an uns Auslandsexperten wenden. Ihr findet hier eine E-Mail-Adresse und Telefonnummer eingeblendet. Ansonsten: Abonniert doch gerne unseren Kanal. Dann bleibt ihr immer auf dem Laufenden zu Themen ums Leben und Arbeiten im Ausland. Ansonsten wünsche ich euch noch einen guten Morgen, einen schönen Tag oder einen schönen Abend, bedanke mich recht herzlich fürs Reinklicken und sag mal: bis bald – oder wie wir in Hamburg sagen: Tschüß!
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Wer sind die Auslandsexperten?
Die Videoreihe wird von den Experten des BDAE produziert. Diese reisen nicht nur selber gern, sondern kennen sich mit den verschiedenen Aspekten von langfristigen Auslandsaufenthalten auch richtig gut aus.


