Homeoffice im Ausland: Das ist in puncto Steuern wichtig
Transkript
Wenn du ans Homeoffice im Ausland denkst, ist das vielleicht für dein Team gar kein Problem, und auch technisch ist das alles machbar. Aber oft ist es die Personalabteilung, die dir wegen rechtlicher Bedenken einen Strich durch die Rechnung macht.
Unter anderem ist die Sorge groß, ob du und dein Unternehmen in Sachen Steuern auch alles richtig machen oder ob nicht am Ende der Staat bei euch anklopft. Wie HR und du euch hier es besonders einfach macht, erzähle ich in diesem Video!
Ich bin Michael Yönden, und in meiner Tätigkeit als Steuerberater spezialisiert im internationalen Steuerrecht gerade beim Arbeiten im Ausland, sogenannte Mitarbeiterentsendungen.
Viele Firmen klagen darüber, dass sie zwar das Homeoffice im Ausland möglich machen wollen, aber oft nicht genau wissen, wie alles richtig und auch rechtssicher organisieren können. Das dass gut klappt, ist aber auch für dich wichtig.
Denn du musst daran denken, dass grundsätzlich dein Arbeitgeber darüber entscheiden kann, ob du aus dem Ausland arbeiten darfst oder nicht. Genau so wie beim normalen Bürojob in Deutschland bestimmt grundsätzlich der Arbeitgeber deinen Arbeitsort, sofern vertraglich nichts anderes geregelt ist. Und selbst wenn dein direkter Vorgesetzter oder deine Vorgesetzte überhaupt nichts gegen deine Reisepläne haben sollte, könnte dir deine HR-Abteilung einen Strich durch die Rechnung machen.
Na klar, dir kann es ja theoretisch egal sein, wie viel Papierkram dein Arbeitgeber erledigen müsste, wenn du in ein anderes Land möchtest. Aber du musst es dir so vorstellen, dass sich die HR-Abteilung bei schwierigen Fällen einfach direkt sagt, dass der Aufwand oder das Risiko zu groß wären, und deinen Wunsch nach Homeoffice im Ausland einfach direkt verweigern. Wegen der großen Komplexität des Themas bieten wir deswegen regelmäßig Online-Seminare an, bei denen wir den Personalverantwortlichen das Thema Arbeiten im Ausland näherbringen, Link ist in den Shownotes.
Heute gehen wir beispielhaft auf die Staaten ein, welche ein Doppelbesteuerungsabkommen, kurz DBA mit Deutschland abgeschlossen haben, wodurch die Doppelbesteuerung in den jeweiligen betroffenen Ländern vermieden werden soll.
Klar, dadurch, dass es mit verschiedenen Ländern unterschiedliche DBA gibt, muss dein Arbeitgeber in jeden Fall das Homeoffice im Ausland individuell betrachten.
Grundsätzlich hat das DBA-Land das Besteuerungsrecht, wo die Arbeit physisch ausgeübt wird. Jedoch gibt es die Ausnahme, wo das Besteuerungsrecht an Deutschland zurückfällt. Die sogenannte 183-Tage-Regelung
Ich möchte hier auf einige Fallstricke eingehen
Wie schon erwähnt ist in aller Munde die sogenannte 183 Tage-Regelung die an gewisse Voraussetzungen gebunden ist.
Wie der Name schon vermuten lässt, besagt die 183-Tage-Regelung, dass du dich höchstens 183 Tage, also ein halbes Jahr, in einem anderen Land aufhalten bzw. arbeiten darfst, damit deine Steuerpflicht in Deutschland verbleibt.
Anreise- und Abreisetag zählen werden mitgezählt
Wichtig ist außerdem, dass du dein Gehalt weiter von einer deutschen Firma erhältst, und nicht etwa von einer Firma im Gastland bzw. die deutsche Firma möglicherweise durch seine Aktivitäten eine steuerliche Betriebstätte im Gastland entstehen lässt.
Ob sich die 183 Tage auf das Kalenderjahr beziehen, oder ein Steuerjahr, oder einen anderen bestimmten Zeitraum, kommt es darauf an, um welches Land es geht – und welche konkreten Vereinbarungen im DBA das jeweilige Land mit Deutschland hat.
Zudem muss die steuerrechtliche Ansässigkeit in Deutschland verbleiben.
Besonders einfach ist es für den Arbeitgeber, wenn dein Lebensmittelpunkt weiterhin Deutschland bleibt und du in einem DBA-Staat vorübergehend arbeitest bzw. dich dort aufhältst (grds. weniger als 183 Tage) und dein Arbeitgeber weiterhin inländischer Arbeitgeber bleibt. Denn dann verbleibt deine persönliche Steuerpflicht ebenfalls weiterhin in Deutschland. Es werden seitens des anderen Landes zumindest grundsätzlich keine Steuern fällig. Und dein Arbeitgeber und du müssen bei der Abführung der Lohnsteuer Abgaben nicht umdenken.
Vielleicht beschreiben wir ja einen Weg, den du dir sehr gut vorstellen kannst. Vielleicht brauchst du aber auch eine völlig andere Strategie. Sowieso sollten du und dein Arbeitgeber sich fachlich beraten lassen, denn wie du merkst, kann die Planung je nach Land und je nach deinen Wünschen komplett unterschiedlich sein. Das betrifft nicht nur das Steuerrecht, sondern auch andere Bereiche, wie das Aufenthaltsrecht, die Renten- und die Krankenversicherung.
In jedem Fall sind meine Kanzlei Stahl | Yönden | Witt und auch das Team der BDAE Consult für dich persönlich und auch für dein Unternehmen da. Denn wir haben uns darauf spezialisiert, deinen beruflichen Aufenthalt im Ausland sauber zu planen – damit es steuerlich keine Probleme gibt. Wende dich mit deinem Anliegen einfach an uns, die Kontaktdaten blenden wir dir hier ein. Oder schreib uns doch einfach in die Kommentare, wenn du eine Frage oder eine Anmerkung zu diesem Video hast.
Wir freuen uns auf deine Nachricht, und sagen bis zum nächsten Mal: Tschüß!
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Die Videoreihe wird von den Experten des BDAE produziert. Diese reisen nicht nur selber gern, sondern kennen sich mit den verschiedenen Aspekten von langfristigen Auslandsaufenthalten auch richtig gut aus.