Arbeitsrecht bei Workation im Ausland: Das solltest du wissen
Du möchtest gerne an deinen Urlaub ein paar Tage mit Arbeitszeit dranhängen? Mit einer Workation wäre das einfach möglich, wenn es da nicht rechtliche Aspekte gibt, die dabei zu beachten sind – v. a. für Arbeitgebende. In diesem Video erzähle ich dir, was du in puncto Arbeitsrecht bei einer Workation wissen musst.
Moin Moin und herzlich willkommen zu den Auslandsexperten. Mein Name ist Anne und ich arbeite bei der auf Auslandsversicherungen spezialisierten BDAE Gruppe.
Lass mich zunächst einmal erläutern, was überhaupt gemeint ist mit Workation.
Eine Workation ist eine Kombination aus Arbeiten und Urlaub, die beides miteinander verbindet. Es handelt sich also um eine Form des mobilen Arbeitens – mit Urlaubscharakter.
Diese muss vorab mit deinem Arbeitgeber vereinbart werden, denn: einen rechtlichen Anspruch auf eine Workation hast du leider nicht.
Stimmt dein Arbeitgeber deinem Wunsch zu, kann dies im Arbeitsvertrag, einer Unternehmensrichtlinie, einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag festgehalten sein.
Was sollte arbeitsrechtlich beachtet werden?
Wenn du eine Workation machen möchtest, müssen vier Rechtsbereiche geprüft werden. Neben dem Aufenthaltsrecht, dem Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht ist das Arbeitsrecht ein wichtiger Aspekt.
Denn dein Arbeitgeber muss prüfen, ob für die Zeit deiner Workation deutsches Arbeitsrecht weiterhin uneingeschränkt anwendbar ist. Auch die Dauer deiner Workation ist hier entscheidend.
Als EU- Staatsbürgerin oder -Staatsbürger gilt für dich grundsätzlich das Freizügigkeitsabkommen innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz. Das bedeutet, dass du keine extra Arbeitserlaubnis benötigst.
Anders sieht es jedoch aus, wenn du deine Workation in Drittstaaten machen möchtest. Dann müssen nämlich die nationalen Vorschriften im jeweiligen Land beachtet werden.
Eine Workation in Deutschland ist arbeitsrechtlich unkompliziert, geht es aber ins Ausland ist wichtig, wo der Ort ist, an dem du dich bei deiner Workation aufhältst.
Warum ist der Arbeitsort so wichtig?
Als Arbeitsort bezeichnet man den Ort an dem man seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt. In deinem Arbeitsvertrag sollte dieser aufgeführt sein und es ist meistens der Ort, an dem dein Arbeitgeber seine Betriebsstätte hat.
Machst du eine Workation, bist du nicht an deinem gewöhnlichen Arbeitsort. Daher müssen dein Arbeitgeber und die Personalabteilung wissen, wo du dich aufhältst und wie lange. Daraus ergibt sich nämlich, welches Recht für dich gilt.
Grundsätzlich werden zur Überprüfung des für dich geltenden Rechts diese Kriterien betrachtet:
- Die Dauer deiner Auslandstätigkeit
- Die Regelmäßigkeit deiner Auslandstätigkeit
- Dein gewöhnlicher Arbeitsort
- Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen im Tätigkeitsstaat.
Bei einer Workation hältst du dich nur kurzfristig und vorübergehend im Ausland auf. Daher kann immer noch von der Anwendbarkeit des deutschen Arbeitsrechts ausgegangen werden. Der Schwerpunkt deiner Arbeit bleibt in Deutschland.
Aber auch dann gibt es noch etwas zusätzlich zu beachten!
Wenn für dich deutsches Arbeitsrecht gilt, müssen trotzdem zwingende Schutzrechte an deinem Tätigkeitsort im Ausland beachtet werden.
Damit ist gemeint, dass beispielsweise die Arbeitszeiten, Pausen- und Feiertagsregelungen oder Vergütungsvorschriften, die in dem Land gelten, berücksichtigt werden müssen.
Hier ein Beispiel: Stell dir vor, du bist mit deiner Familie in Portugal im Urlaub und machst die zweite Woche keinen Urlaub sondern eine Workation. Nun bist du aber gerade in der Woche da, wo in Deutschland am 3.10. ein offizieller Feiertag ist und denkst dir, dass du dann ja auch frei hast.
Da liegst du aber leider falsch, denn in Portugal kennt man diesen Tag nicht als Feiertag, was bedeutet: du musst arbeiten. Dafür hat Portugal aber am 5.10. einen nationalen Feiertag, der dir dafür in diesem Fall zusteht.
Aus arbeitsrechtlicher Sicht sind also nationale Feiertage am Tätigkeitsort zu berücksichtigen. Neben dir muss das auch dein Arbeitgeber wissen!
Wichtig ist also: Auch wenn deutsches Arbeitsrecht anwendbar ist, müssen Schutzrechte am Tätigkeitsort beachtet werden.
Auch wir beim BDAE bieten unseren Mitarbeitenden die Möglichkeit an, Workation zu machen. Das haben wir in vertraglichen Zusatzvereinbarungen genau festgehalten und somit weiß jede und jeder, was bei der Beantragung und Durchführung einer Workation zu beachten ist.
Was ganz wichtig ist, Arbeitsrecht ist nur ein Teil, der bei einer Workation berücksichtigt werden muss. Die anderen Bereiche habe ich schon anfangs genannt. Um eine rechtssichere Workation zu gewährleisten, müssen immer alle Bereiche angeschaut werden.
Dazu haben wir weitere interessante Videos von unserem Team der BDAE Consult. Diese berät nämlich schon seit Jahren Unternehmen bei der Entsendung von Mitarbeitenden ins Ausland. Der Trend, Workation den Mitarbeitenden zu ermöglichen nimmt stetig zu. Das weiß die BDAE Consult schon lange und hat sich mit dem Thema auseinandergesetzt.
Wenn du also mehr über das Thema Workation, Homeoffice im Ausland oder generell über mobiles Arbeiten im Ausland wissen möchtest, kannst du dir weitere Videos anschauen oder uns Auslandsexperten direkt kontaktieren.
Auch beim Thema Auslandskrankenversicherungen sind wir dein richtiger Ansprechpartner! Schau also einfach mal auf unserer Seite vorbei!
Den Link zum BDAE und zu unserer Unternehmensberatung findest du in den Shownotes.
Vielen Dank fürs Zuschauen! Bis bald und in Hamburg sagt man Tschüß!
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Wer sind die Auslandsexperten?
Die Videoreihe wird von den Experten des BDAE produziert. Diese reisen nicht nur selber gern, sondern kennen sich mit den verschiedenen Aspekten von langfristigen Auslandsaufenthalten auch richtig gut aus.