Krankmeldung im EU-Ausland
Transkript
Moin, Moin und herzlich Willkommen bei den Auslandsexperten! Ich bin Helge, Berater für soziale Absicherung bei der BDAE Gruppe, und ich möchte euch heute erzählen, dass ihr euch auch aus dem Ausland heraus krankschreiben lassen könnt. Diesen gelben Schein kennen sicherlich alle. Ihr benötigt ihn für euren Arbeitgeber, wenn ihr krank sein solltet. Und ein Arzt attestiert euch damit, dass ihr tatsächlich nicht zur Arbeit kommen könnt. Spätestens am dritten Tag der Krankschreibung muss dieser schein warum Arbeitgeber auf dem Tisch liegen. Aber nicht nur dort gehörte hin, nein, ihr müsst auch eure Krankenkasse informieren. Warum ist das so? Ganz einfach, die Krankenkasse selber prüft wenn ihr zum Beispiel mal länger krank sein sollte von Anfang an, von Beginn an eurer Krankheit ob ihr ein Recht habt auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das hat die Bewandtnis dass der Arbeitgeber in der Regel nach sechs Wochen aufhört euren Lohn zu zahlen und die Krankenkasse ersetzt euch den Verdienstausfall.
Alles, was ich jetzt gesagt habe, gilt auch für das Ausland. Wenn ihr zum Beispiel auf einer Dienstreise im Ausland oder auf dem Urlaub krank werdet könnt ihr sozusagen mit einer Krankmeldung oder reicht Ihr eine Krankmeldung bei eurem Arbeitgeber ein und auch bei der Krankenkasse. Beim Arbeitgeber könnt ihr, zum Beispiel wenn Ihr im Urlaub seid, darüber auch erreichen dass euch die Urlaubstage wieder gutgeschrieben werden. Denn schließlich hat der Urlaub nicht sein Zweck erfüllt: ihr habt euch nicht erholt - ihr war schließlich krank.
Was viele nicht wissen, ist dass es auch dann gilt wenn man seinen Wohnsitz im Ausland hat, also dort lebt. So hat es vor Kurzem ein Landessozialgericht eben entschieden. In diesem Fall ging es darum, dass eine Busfahrerin in Deutschland arbeitet, aber in Spanien lebt.
Und ja, ihr habt richtig gehört: wir haben das recherchiert - die Dame lebt in Spanien und arbeitet als Busfahrerin in Deutschland. Die Dame wurde auf jeden Fall krank, hat eine Krankschreibung erhalten und hat die beim Arbeitgeber und bei der Krankenkasse fristgerecht eingereicht. Als es dann darum ging, dass die Dame länger krank sein würde, hat die Krankenkasse auch erst mal den Lohn fortgezahlt nach den sechs Wochen. Dann erhielt sie ein erneutes Attest, dass sie noch länger krank sein würde und hat dieses eingereicht bei der Krankenkasse. Diesmal prüfte die Krankenkasse erneut und lehnte dann aber ab, stoppte also die Lohnfortzahlung. Die Krankenkasse begründete diesen Schritt mit dem fünften Sozialgesetzbuch Paragraf 16. In diesem heißt es nämlich,
dass ein Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse, sofern es sich im Ausland aufhält, dass die Leistung ruht, sie sozusagen keinen Anspruch hat. Das Landessozialgericht wiederum sah das aber ganz anders. Es stellte sich auf die Seite der Busfahrerin und entschied für Ihr Recht auf Lohnfortzahlung auch im Krankheitsfall, selbst wenn sie in Spanien lebt. Warum ist das so gewesen? Das ist auch ganz einfach. Das hat einfach damit zu tun, dass das EU-Recht immer dem deutschen Recht übergeordnet ist. Als gesetzlich versicherte Person hat sie selbst dann Anspruch auf Krankheitsgeld, wenn sie sich im Ausland aufhält und dort Ihren Wohnort hat. Damit folgt das EU-Recht einfach dem Grundsatz, dass sie als Arbeitnehmerin ihren Kollegen gegenüber nicht schlechter gestellt sein darf als wenn sie in Deutschland leben würde. Ihr findet diesen Ausspruch in Artikel 21 dieser EG-Verordnung.
Ja, jetzt wisst ihr nun dass also eine Krankschreibung aus der Europäischen Union eigentlich keine Probleme bereiten sollte. Und insgesamt kann man eben sagen dass die Rechtsprechung innerhalb der Europäischen Union eine ganz gute Sache für uns ist. Denn wenn man sich mal vorstellt, eine längere Zeitlang ins Ausland zu gehen, kann man sicherlich froh sein, dass man nicht auf seine soziale Absicherung verzichten muss.
Falls ihr hierzu Fragen habt oder Anmerkungen, dann teilt Sie uns gerne mit – hier wird eine Telefonnummer eingeblendet, ihr könnt uns auch gerne eine E-Mail schreiben und schreibt uns auch gerne an, wenn ihr selber einer Beratung bedürft. Ansonsten freuen wir uns auf euch, sagen bis bald oder wie wir in Hamburg sagen: Tschüss!
Weitere Videos der Reihe
Wer sind die Auslandsexperten?
Die Videoreihe wird von den Experten des BDAE produziert. Diese reisen nicht nur selber gern, sondern kennen sich mit den verschiedenen Aspekten von langfristigen Auslandsaufenthalten auch richtig gut aus.