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Fragen zum Vertrag und Vertragsabschluss

Greift die Auslandskrankenversicherung auch bei Pflegebedürftigkeit?

Dies hängt von den konkreten Gegebenheiten des Einzelfalles ab und bedarf stets einer Einzelfallprüfung. Die Auslandskrankenversicherungen greifen grundsätzlich nicht bei der Versorgung, die konkret der Pflegebedürftigkeit zuzurechnen ist oder wenn eine versicherte Person sich in einer Pflegeeinrichtung aufhält.

Eine Auslandskrankenversicherung dient der therapeutischen Wiederherstellung Gesundheit und nicht der Erbringung pflegerischer Leistungen. Somit müssen wir laut Vertragsbedingungen die Versicherung beenden, sollte ein derart und dauerhaft gestalteter Pflegefall eintreten und können dafür keine Leistungen erbringen.

In Deutschland folgt die Pflegeversicherung der Krankenversicherung. Das bedeutet, dass in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auch stets die Pflegepflichtversicherung enthalten ist und Personen, die sich privat krankenversichern, zusätzlich auch eine private Pflegeversicherung abschließen müssen. Wird man in Deutschland ein Pflegefall greift automatisch die Pflegeversicherung.

Der BDAE bietet im Ausland lebenden Personen keine Pflegeversicherung, somit können wir das Risiko einer Pflegebedürftigkeit nicht abdecken. Da Deutschland in Sachen Pflegeabsicherung sehr fortschrittlich und weitsichtig war, aber nur wenige Länder weltweit diesem Beispiel gefolgt sind und eine Pflegeversicherung anbieten, ergeben sich bedauerlicherweise unserer Kenntnis nach auch keine Alternativen für private Lösungen vor Ort im jeweiligen Aufenthaltsland.

Die gesetzlichen Krankenkassen offerieren immerhin die Möglichkeit, die Kranken- und Pflegeversicherung ruhend zu stellen (so genannte Anwartschaft), damit Wartezeiten beibehalten werden. Bei den privaten Anbietern kann jedoch nur die Kranken-, nicht aber die Pflegeversicherung auf Anwartschaft gestellt werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte in diesem Fall weiterhin Beiträge in die Pflegeversicherung einzahlen.

Was muss ich beachten, wenn ich in den USA bzw. Kanada lebe?

Viele unserer Versicherungstarife haben für den Geltungsbereich USA/Kanada einen besonderen Selbstbehalt. Zudem muss der Aufenthalt vor Einreise in die USA/Kanada beim Versicherer angezeigt werden. Bitte beachten Sie die Versicherungsbedingungen Ihres Tarifes. Zudem erfolgt die Abrechnung und Erstattung Ihrer Arzt- und Krankenhausbelege in USA/Kanada stets über unseren Dienstleister.

Wie oft kann ich meine Versicherung verlängern?

Eine einmalige Verlängerung um weitere 5 Jahre ist bei dem Produkt EXPAT PRIVATE prinzipiell möglich, jedoch nur unter Vorbehalt mit Einwilligung des Versicherers. Beim Produkt EXPAT FLEXIBLE ist keine Verlängerung möglich. Allerdings haben Sie die Möglichkeit erneut einen Antrag zu stellen und somit für weitere 5 Jahre im EXPAT FLEXIBLE versichert zu werden. Bitte beachten Sie bei den anderen Produkten die jeweiligen Versicherungsbedingungen und kontaktieren uns bei Fragen.

Wie weise ich meinen Aufenthalt im Ausland nach?

Folgende Unterlagen können bei Bedarf von uns zur Vorlage verlangt werden:

Reisepass, Flugtickets, Visabestätigung.

Kann ich meine Versicherung sofort kündigen, wenn ich wieder in mein Heimatland zurückkehre?

Eine Kündigung ist nur unter Berücksichtigung der jeweiligen Kündigungsfristen möglich. Im Falle, dass Sie in Deutschland wieder (gesetzlich oder privat) pflichtversichert sind, prüfen wir gerne, ob gegebenfalls eine vorzeitige Kündigung möglich ist. Hierzu senden Sie uns bitte innerhalb von zwei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht einen Nachweis zu, aus dem das Eintrittsdatum ersichtlich ist.

Welche Kündigungsfristen gibt es?

Unsere Kündigungsfristen belaufen sich wie folgt:

  • EXPAT INFINITY: Kündigungsfrist spätestens mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres.
  • PRIVATE PREMIUM, EXPAT PRIVATE, EXPAT FLEXIBLE: Sie können das Versicherungsverhältnis jederzeit kündigen, es endet dann mit dem Ablauf des auf die Kündigung folgenden Monats.
  • EXPAT VISIT: wird tageweise abgeschlossen. Bei einer Vorzeitigen Rückkehr benötigen wir den Nachweis (z.B. Flugtickets), um den Vertrag taggenau vorzeitig kündigen zu können
  • EXPAT ACCIDENT, EXPAT HAFTPFLICHT: Kündigungsfrist spätestens 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres.
  • EXPAT ACADEMIC: Zum Ende eines laufenden Monats.Expat Infinity: Kündigungsfrist spätestens mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres.Expat Legal/Legal Plus: Kündigungsfrist spätestens 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres.
  • EXPAT LEGAL, LEGAL PLUS: Kündigungsfrist spätestens 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres.
  • EXPAT RETIRED und EXPAT RESIDENT: mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres (31.03. beim EXPAT RETIRED und 30.09. beim EXPAT RESIDENT)
  • Firmenkundenbereich Krankenversicherung/Arbeitslosenversicherung: zum laufenden Monatsende
  • Mitgliedschaft im BDAE e.V.: drei Monate zum Ende des laufenden Kalenderjahres (31.12.)
Warum zahle ich bei monatlicher, vierteljährlicher oder halbjährlicher Zahlweise Zuschläge?

Die gestaffelte Zahlweise von Versicherungsbeiträgen erfordert einen höheren administrativen Aufwand. Um die Kosten dafür zu decken, erheben wir – wie allgemein üblich – einen entsprechenden Zuschlag.

Kann ich die Versicherungsbeiträge auch überweisen?

Eine Überweisung ist möglich bei jährlicher und halbjährlicher Zahlweise, bei letzterer unter Berücksichtigung der jeweiligen Ratenzahlungszuschläge in Höhe von 2%. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an uns.

Warum ist die Versicherungsdauer bei den meisten Produkten begrenzt?

Für gewöhnlich haben Auslandserwerbstätige einen zeitlich befristeten Aufenthalt im Ausland. Die Mehrzahl unserer Produkte für Auslandskrankenversicherungen ist für diese Regelfälle konzipiert. Die Begrenzung ermöglicht es uns zudem, im Marktvergleich günstigere Prämien zu kalkulieren. Wer dauerhaft ins Ausland geht, kann sich im Produkt EXPAT INFINITY mit unbegrenzter Laufzeit versichern.

Muss ich eine Gesundheitsprüfung vornehmen?

Für den Abschluss der Auslandskrankenversicherung EXPAT GERMANY - Versicherungsschutz in Deutschland - benötigen wir ab dem 31. Tag nach der Einreise in Deutschland ein aktuelles Gesundheitszeugnis, sofern keine ununterbrochene Krankenversicherung bei einem deutschen Versicherer nachgewiesen werden kann. Das ärztliche Zeugnis darf nicht älter als 14 Tage sein.

Für den Abschluss der Auslandskrankenversicherung EXPAT PRIVATE PREMIUM ist stets ein Gesundheitsfragebogen auszufüllen, und ab einem Eintrittsalter von 50 Jahren ist ein ärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich.

Für den Abschluss der Auslandskrankenversicherung EXPAT INFINITY ist ebenso ein Gesundheitsfragebogen auszufüllen, ab einem Eintrittsalter von 60 Jahren ist ein ärztliches Gesundheitszeugnis notwendig.

Wie bin ich versichert (Privatpatient, Chefarztbehandlung, allgemeine Pflegeklasse etc.)?

Der Leistungsumfang variiert je nach Versicherungsprodukt. Grundsätzlich handelt es sich bei den Auslandskrankenversicherungen der EXPAT-Reihe um private Produkte.

Ich habe mich im Ausland bei einem lokalen Anbieter versichert. Brauche ich noch eine internationale Krankenversicherung?

Viele unserer Kundinnen und Kunden führen neben einer lokalen Krankenversicherung parallel eine internationale, vollwertige und private Krankenversicherung weiter. Wir haben bereits des Öfteren die Erfahrung gemacht, dass es bei vielen lokalen Versicherungen diverse Leistungseinschränkungen gibt und wichtige Leistungen oft kaum oder gar nicht abgedeckt sind. Diese Lücke wird durch eine internationale Krankenversicherung wie die der BDAE Gruppe geschlossen. Zudem können Sie weiterhin von der freien Arzt- und Krankenhauswahl gemäß den Versicherungsbedingungen profitieren.

Hinzu kommt die Flexibilität der weltweiten Versicherung, was bei einer erneuten Wohnsitzverlegung von großem Vorteil ist. Die Police kann in diesem Fall problemlos fortgeführt werden, was bei einer lokalen Versicherung bedingungsgemäß in aller Regel nicht möglich ist. Mit einer internationalen Krankenversicherung genießen Sie nahezu in jedem Land der Welt Versicherungsschutz, mit einer lokalen für gewöhnlich nicht. Außerdem bieten lokale Versicherungsanbieter in der Regel keinen Schutz bei Heimatbesuchen. Bei uns haben Sie das ganze Jahr über Schutz im Heimatland (kumuliert bis zu 180 Tage pro Versicherungsjahr).

Bitte prüfen Sie vor der Kündigung Ihrer BDAE-Krankenversicherung die Leistungen der lokalen Krankenversicherung, um bei einem etwaigen Unfall oder dem Eintritt einer schweren Erkrankung nicht unterversichert zu sein.

Fragen zu Beitragsanpassungen

Warum gibt es Beitragsanpassungen?

Bei den von uns angebotenen Auslandskrankenversicherungen werden die Versicherungsbeiträge unter anderem vor dem Hintergrund des Prinzips der Versichertengemeinschaft berechnet. Das bedeutet, dass die Gemeinschaft aller Versicherten in einem Versicherungsprodukt das Gesundheitsrisiko eines jeden Einzelnen in dieser Gruppe trägt. In der gesetzlichen Krankenversicherung spricht man auch von dem Solidaritätsprinzip. Gestiegen Kosten werden sozusagen auf die „Gemeinschaft“ umgelegt, um so das erhöhte Kostenrisiko für jeden Einzelnen „abzufedern“.

Für die Produkte der BDAE GRUPPE bedeutet dies, dass ein sogenannter Großschaden, also unerwartet hohe Gesundheitskosten verursacht durch einzelne Versicherte dazu führen können, dass die Einnahmen durch Versicherungsbeiträge nicht mehr in einem wirtschaftlichen Verhältnis zu den Ausgaben für Versicherungsleistungen stehen. In einem solchen Fall besteht die Gefahr einer negativen Schadenquote. Bei dieser würden die Ausgaben für Gesundheitskosten die Einnahmen übersteigen.

Weitere Gründe für Beitragsanpassungen sind:

  • Steigende Kosten im weltweiten Gesundheitssystem oder in einer bestimmten Region
  • Medizinischer Fortschritt und damit verbundene Kosten
  • Erhöhte Lebenserwartung von Versicherten in lebenslang gültigen Auslandskrankenversicherungen
  • Vermehrte Nutzung medizinischer Leistungen

Unser Ziel ist es, für die Versichertengemeinschaft langlebige und stabile Produkte anzubieten. Wir prüfen jedes Jahr jedes einzelne Versicherungsprodukt auf seine Schadenentwicklung hin und passen die Beiträge nur bei bestehendem Bedarf an.

Gibt es individuelle Beitragsanpassungen?

Wir nehmen keine Beitragsanpassungen für einzelne Versicherte vor.

Wir haben mit dem EXPAT INFINITY eine lebenslang gültige Auslandskrankenversicherung entwickelt, in der wir die Beiträge individueller und fairer kalkulieren, in dem wir u. a. nach Altersgruppen, gewähltem Versicherungsumfang und Aufenthaltsland (Zonenmodell) unterteilen. Es besteht somit noch immer eine Versichertengemeinschaft aber steigen beispielsweise die Kosten für medizinische Dienstleistungen in einer bestimmten Region besonders stark, so kann es vorkommen, dass einzelne Versicherungsgruppen in der entsprechenden Region Beitragsanpassungen erfahren.

Beitragsanpassungen aufgrund eines steigenden Alters, sind mit dem EXPAT INFINITY auf Basis von regelmäßigen vordefinierten Beitragsanpassungen nach Altersgruppen bereits fair kalkuliert. Derzeit entwickeln wir neue Auslands-Krankenversicherungsprodukte, deren Beiträge wir ebenfalls fair nach individuelleren Gesichtspunkten kalkulieren.

Wie hoch sind die Beitragsanpassungen in der Regel?

Dies ist nicht vorhersehbar und immer abhängig von der Entwicklung des Versicherungsportfolios sowie von einzelnen äußeren Einflussfaktoren wie beispielsweise der Entwicklung medizinischer Kosten. Selbstverständlich ist es auch uns ein Anliegen, die Anpassungen so gering wie möglich zu halten.

Wie oft werden die Versicherungsbeiträge angepasst?

Wir prüfen die Entwicklung der Versicherungsschäden jährlich und fällen auf dieser Basis dann die Entscheidung, ob eine Anpassung zum jeweiligen Versicherungsjahr notwendig ist. Vorhersagen, ob Beitragsanpassungen jährlich notwendig werden, sind leider schlicht nicht möglich. Es gibt Jahre, in denen keine Beitragsanpassung nötig waren - jedoch gibt es dafür keine Garantie.