Mobiles Arbeiten und Homeoffice im Ausland: Neuer Fortbildungstermin
Homeoffice auch im Ausland anbieten zu können – mit diesem Benefit heben sich Arbeitgeber auf dem Markt besonders von der Masse ab und können viele Arbeitskräfte für sich gewinnen. Schließlich bietet das Unternehmen so die Möglichkeit, den eigenen Alltag flexibler und individueller zu gestalten.
Sollen Homeoffice, wie auch mobiles Arbeiten, auch im Ausland möglich sein, bedingt dies aber auch flexibleres Management. Das nötige Wissen für die Personalabteilung vermittelt eine aktuelle Fortbildung – komplett online im Web-Browser:
Homeoffice und mobiles Arbeiten im Ausland
(Online-Seminar)
Termin: Dienstag, 07. März 2023, 10 bis 15 Uhr (Pause zwischen 12 und 13 Uhr)
Kosten: 490,00 Euro pro Person, zuzüglich Umsatzsteuer.
Veranstalter: BDAE Consult
Anmeldung:
Ob der vielen Möglichkeiten, wie Angestellte ihren Arbeitsalltag gestalten, ist der Überblick über die rechtlichen und bürokratischen Hürden für das Personalmanagement eher größer als geringer geworden.
Doch die Arbeit lohnt sich. Denn wer als Arbeitgeber dieses Thema durchschaut, hat heutzutage immense Vorteile im Wettbewerb um die besten Talente und Fachkräfte. Und diejenigen Talente, die bereits im eigenen Unternehmen angestellt sind, lassen sich durch ein attraktives Angebot eines Homeoffice im Ausland mitunter länger halten.
Spezielle Anforderungen an Arbeitgeber
„Herausfordernd für die Unternehmen ist allerdings die große Masse derjenigen, die seit der Pandemie von zu Hause aus arbeiten und daher Workation im Anschluss an den regulären Urlaub im Ausland für sich nutzen möchten“, unterstreicht Omer Dotou, Leiter der Unternehmensberatung BDAE Consult. „Der Arbeitgeber gerät in Zugzwang und versucht in kürzester Zeit den Wünschen der Mitarbeitenden gerecht zu werden. Die rechtlichen Hürden werden dabei völlig unterschätzt“, erläutert Dotou.
Wie in den meisten Sachverhalten bei Beschäftigung im Ausland, arbeitet der Mitarbeitende im Geltungsbereich des jeweiligen Tätigkeitsstaates. Das bringt gewisse Änderungen, aber vor allem auch Arbeitgeberpflichten mit sich. Die Anforderungen können je nach Tätigkeitsstaat dabei auch noch unterschiedlich ausfallen. Auch Auslandsexpertin Lea Fiebelkorn weist in diesem Video auf die Komplexität der Materie hin.
Richtige arbeitsrechtliche Gestaltung
Die arbeitsvertragliche Gestaltung dieser Sachverhalte und die Auswirkungen auf Steuer- und Sozialabgaben sind komplex und sollten geprüft werden, bevor die Zusicherung gegenüber den Mitarbeitenden erfolgt. Aus diesem Grund bietet die Unternehmensberatung BDAE Consult seit Jahren eine Online-Fortbildung für Personalmanagerinnen und -manager sowie Arbeitgebende an. Das nächste Seminar findet im März statt. Folgende Themen werden behandelt:
- Homeoffice vs. mobiler Arbeitsplatz: Wo liegt der Unterschied?
- (Arbeits-)Vertragliche Gestaltung des geplanten Vorhabens
- Auswirkungen des Nachweisgesetzes
- Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen aufgrund der (kurzfristigen) Verlegung des Arbeitsortes ins Ausland
- Umsetzung der Steuer- und Sozialabgaben für Arbeitgebende mit Sitz in Deutschland und Beitrags- und Steuerpflicht des Mitarbeitenden im Ausland
- Mögliche Arbeitgeberpflichten im Ausland
- Berücksichtigung regelmäßiger Arbeitstätigkeiten im Inland: Was ist zu tun?
Zur Anmeldung genügt eine kurze Mail an