Skip to main content
Intern
© olezzo, AdobeStock

Tippgeber*in für den BDAE werden und Vergütung erhalten

Schon seit einiger Zeit gibt es die Möglichkeit, eine Tippgeber-Partnerschaft mit dem BDAE abzuschließen.

Diese Tippgeber-Partnerschaft kommt dem klassischen Affiliate- und Empfehlungsgeschäft nahe: Der BDAE wird von Unterstützerinnen und Unterstützern aus Überzeugung als Auslandsversicherer empfohlen und es gibt eine Vergütung auf eine erfolgreiche Empfehlung. Ob nun als Influencerin oder Influencer oder Content-Creator, Auswandernde oder Weltreisende – die Tippgeber-Partnerschaft ist grundsätzlich für jeden und jede möglich. Sinnvoll ist sie vor allem dann, wenn die richtige Zielgruppe auf dem richtigen Weg erreicht wird.

Einen kurzen Einblick in die Tippgeber-Partnerschaft gibt es hier: Der BDAE zahlt für die Empfehlung der Auslandskrankenversicherungen zunächst eine Vergütung auf den monatlichen Beitrag – solange die Versicherung aktiv ist. Die Abrechnung erfolgt immer quartalsweise. Da das Ganze eine Empfehlung ist und keine Beratung im eigentlichen Sinne, haben Tippgeberinnen und Tippgeber – anders als Maklerinnen und Makler – keinerlei Haftungsrisiko.

Sobald die Vereinbarung zwischen Tippgeberin oder Tippgeber und dem BDAE geschlossen wurde, erhalten diese personalisierte Produktlinks, die beispielsweise auf individuellen, vom BDAE erstellten, Landingpages platziert werden können. Der Link der Landingpage oder die einzelnen Produktlinks können ideal auf der eigenen Website oder den eigenen Social-Media-Kanälen verwendet werden. Wenn über diesen Link Kundinnen und Kunden zum BDAE finden, werden sie direkt der jeweiligen Tippgeberin oder dem Tippgeber zugeordnet. Außerdem bekommt jede Tippgeberin und jeder Tippgeber eine individuelle Tippgeber-Nummer, die von Interessenten auf den Anträgen vermerkt oder im Gespräch genannt werden kann. Auch so ist die richtige Zuordnung sichergestellt, sodass die Vergütung am Ende des Quartals korrekt ausgezahlt werden kann.

Bei Interesse und für mehr Infos steht das Marketing-Team des BDAE gerne zur Verfügung:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe März 2023 des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.