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Rechtliches
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Winterreifenpflicht: Das gilt in Europa

Wer mit dem Auto nach Frankreich oder in ein anderes EU-Land fährt, sollte sich über die dortigen Regelungen informieren. Denn die Vorschriften unterscheiden sich von Land zu Land teilweise erheblich.

Wann müssen in Deutschland Winterreifen aufgezogen sein? Die Regel lautet: immer dann, wenn die Straßenverhältnisse es erfordern. Das heißt, bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte müssen Fahrzeuge im Straßenverkehr auf allen vier Rädern mit Winterreifen ausgerüstet sein. Alternativ können Ganzjahresreifen benutzt werden.

Wintertaugliche Reifen sind mit dem „Alpine“-Symbol gekennzeichnet (zu erkennen an einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke). Ältere Reifen, die nur die M+S-Markierung tragen (steht für „Matsch und Schnee“) werden noch bis 30. September 2024 toleriert.

Die Mindestprofiltiefe liegt bei 1,6 Millimeter. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss hierzulande mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Winterreifenpflicht in vielen Bergregionen Frankreichs

In Frankreich gibt es die Winterreifenpflicht lediglich in Gebirgsmassiven, insbesondere in den Alpen, den Pyrenäen, im Zentralmassiv, im französischen Jura und in den Vogesen. Betroffen sind insgesamt 48 Departements.

In Deutschland gilt die Winterreifenpflicht vom 1. November bis zum 31. März. In Österreich gibt es keine generelle Winterreifenpflicht für die Wintermonate, aber (wie auch in Deutschland) eine Pflicht, die Winterreifen oder Schneeketten vorschreibt, sobald winterliche Straßenverhältnisse herrschen: also bei Schneematsch, schneebedeckter oder vereister Fahrbahn. Das gilt vom 1. November bis zum 15. April des Folgejahres. Und wer sich nicht daran hält und erwischt wird, muss unter Umständen ziemlich tief in die Tasche greifen: Bis zu 5.000 Euro Bußgeld drohen.

Keine einheitlichen Bestimmungen in Italien

In Italien sind die Bestimmungen nicht landesweit einheitlich, jede Provinz kann selbst über Regelungen entscheiden. In weiten Teilen Italiens gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings kann die geeignete Bereifung durch Schilder kurzfristig angezeigt werden. Gleiches gilt für Schneeketten. In Südtirol dürfen Autos bei winterlichen Straßen nur mit Winterreifen unterwegs sein und auf der Brennerautobahn A 22 bis Affi gilt vom 15. November bis zum 15. April eine allgemeine Winterreifenpflicht. Im Aostatal herrscht diese vom 15. Oktober bis zum 15. April. Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern bis zu 345 Euro rechnen.

Gilt eine Pflicht für Winterreifen, bedeutet dies, dass das Fahrzeug auf allen vier Rädern mit Winter- oder Ganzjahresreifen ausgestattet sein muss. Das Alpine-Symbol und/oder die Kennzeichnung M+S sind erforderlich. Alternativ müssen im Kofferraum Schneeketten aus Metall oder Stoff mitgeführt werden, mit denen mindestens zwei Antriebsräder ausgerüstet werden können.

In welchen Bereichen die Winterausrüstung vorgeschrieben ist, wird durch Straßenschilder markiert. Ein rotes Schild mit der Aufschrift „Zone“, einem Reifen mit Alpine-Symbol und einem Koffer mit Schneeketten, zeigt den Beginn des Bereichs mit Winterreifenpflicht an. Ein schwarzes, durchgestrichenes Schild mit der Aufschrift „Fin de Zone“ weist auf das Ende der Zone hin. Bei Verstoß droht in Deutschland ein Bußgeld von 135 Euro. Die Bußgelder für andere europäische Länder hat der ADAC ermittelt (siehe Infografik).

Näheres zu den Regelungen speziell in Frankreich finden Sie auf der Internetseite des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V. (ZEV).

RECHTLICHES Regeln Winterreifen Schneeketten Europa

Jedes europäische Land hat seine eigenen Vorschriften

Die Unterschiede zwischen Deutschland und Frankreich zeigen, dass es bei der Winterreifenpflicht in Europa keine einheitliche Regelung gibt. Jedes Land ergreift seine eigenen Maßnahmen.

Dabei sind vier Kategorien erkennbar:

  1. Länder, die Winterreifen in bestimmten Gebieten oder auf bestimmten Straßen vorschreiben (Frankreich, Italien, Spanien).
  2. Länder, die Winterreifen anordnen, wenn es die Wetterbedingungen erfordern (unter anderem Deutschland, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Rumänien).
  3. Länder, in denen Winterreifen für einen festgelegten Zeitraum Pflicht sind (zum Beispiel Estland, Finnland, Schweden, Slowenien).
  4. Länder, in denen es keine Winterreifenpflicht gibt (unter anderem Belgien, Dänemark. Niederlande, Polen, Portugal).

Was in den einzelnen Ländern Europas genau gilt, können Autofahrerinnen und Autofahrer auf dieser Seite nachlesen.

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Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe Dezember 2022 des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

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