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Kommendes Online-Seminar „Homeoffice im Ausland“ zeigt, was Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen wissen sollten

© olezzo, AdobeStock

Durch die Corona-Pandemie ist das Travel-Management in Unternehmen nicht ganz zum Erliegen gekommen. Vielmehr haben viele Arbeitgeber realisiert, dass sie bei der Wahl des Arbeitsplatzes flexibel bleiben müssen – Homeoffice ist für viele der neue Standard, und zwar auch dann, wenn es ins Ausland geht.

Unsere Unternehmensberatung BDAE Consult erhält nahezu täglich neue Anfragen von Personalverantwortlichen, eine Home­office-Tätigkeit im Ausland rechtssicher zu begleiten. Dabei wird klar, dass es nicht „die eine“ Regelung gibt, sondern jede Situation rechtlich neu eingeordnet werden muss. Auslandsexpertin Lea Fiebelkorn verdeutlicht das anhand eines konkreten Beispielfalls auf Youtube.

Von Spanien aus für Deutschland coden

In diesem Beispiel geht es um einen jungen Programmierer, der sich während seines Spanien-Urlaubs verliebt hat und bald auf die Idee kam, er könne sich doch ein Homeoffice in Spanien einrichten, um näher bei seiner Freundin zu sein. Geschäftsführung und Personalabteilung waren damit einverstanden – technisch wäre das Ganze auch kein Problem gewesen.

Das Personalmanagement wusste, dass einiges organisiert werden musste, zum Beispiel in Bezug auf Steuerabgaben und Sozialversicherung. Doch in der Praxis erst zeigte sich, dass die genaue Regelung einige Fallstricke aufweist. Zum Beispiel hatten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf geeinigt, dass letzterer sich erst einmal um die im Travel-Management so bekannte A1-Bescheinigung kümmern sollte. Aber der Programmierer stellte mangels Detailkenntnis den falschen Antrag – leider erregte dieser Fehler erst recht die Aufmerksamkeit der Behörden. Die schauten sich den Fall dann genauer an und deckten weitere formale Fehler auf. Wer genauer wissen will, was alles schief ging, sollte sich das Video auf dem Youtube-Kanal des BDAE anschauen. Auch in diesem Artikel wird an zwei Beispielen deutlich, an was bei einer Entsendung gedacht werden muss.

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Individuelle rechtliche Betreuung

Klar ist, dass das Personalmanagement eingehendes Know-how benötigt, um die einzelnen Anfragen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter korrekt einordnen und begleiten zu können, in Bezug auf Steuer-, Sozialversicherungs-, Arbeits- und Aufenthaltsrecht. Für Personalverantwortliche bietet die BDAE Consult daher regelmäßig Online-Seminare an. Dort erläutern die Auslandsexpertinnen und -experten Detailfragen: Wo etwa ist die Grenze zu ziehen zwischen der Homeoffice-Tätigkeit im Ausland und der immer beliebteren „Workation“?

Travel-Managerinnen und -Manager sollten sich jetzt die Teilnahme am kommenden Online-Seminar sichern:

Homeoffice im Ausland
Dienstag, 13. September
10 bis 15 Uhr (mit Pause)
Kosten: 390 Euro zzgl. MwSt.

Die Anmeldung erfolgt per Nachricht an Andrea Funke via E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder Telefon (+49-40-30 68 74-46). Weitere Infos gibt es auf der Webseite der BDAE-Consult

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe September 2022 des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.