Wer ein Studium, einen universitären Austausch oder ein Praktikum in Deutschlands Nachbarland absolvieren möchte, sollte sich gut und rechtzeitig vorbereiten. Um junge Leute dabei zu unterstützen, hat das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. (ZEV) seinen Online-Ratgeber für Studierende neu aufgelegt.
Von nun an können Studierende mit dem interaktiven Tool und Online-Ratgeber „Studieren und leben in Frankreich“ ganz gezielt und mit wenigen Klicks nach bestimmten Infos suchen. Neue Internetartikel informieren ausführlich zu einzelnen Themen. Wer nur für kurze Zeit ins Ausland möchte, für den bietet sich ein Austauschprogramm an, beispielsweise Erasmus+. Man studiert an einer Partneruni, üblicherweise zwischen drei und 12 Monate.
Studium in Frankreich: Mitunter strenge Auswahlverfahren
Wer in Frankreich ein komplettes Studium anstrebt beziehungsweise sich direkt nach dem Abitur an einer Hochschule im Nachbarland einschreiben möchte, geht am besten den Weg über die Plattform Parcoursup. Das französischsprachige Portal bietet Hilfe bei der Einschreibung an französischen Hochschulen.
Die Bewerbungsfrist auf Parcoursup läuft in der Regel von Januar bis März. Benötigt werden unter anderem ein Motivationsschreiben, beglaubigte Kopien des Abiturzeugnisses sowie übersetzte Notenaufstellungen. Auch wenn es in Frankreich keinen Numerus Clausus gibt, sind die Auswahlverfahren mitunter streng.
Für einen Doppelabschluss kann man sich bei der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH) bewerben.
Wohnen: andere Gesetze und Gepflogenheiten im Nachbarland
Aber nicht nur das Studium muss organisiert werden. Auch beim Thema Unterkunft ist einiges zu bedenken. So wird von Studierenden meist eine Bürgschaft verlangt und zwar von einer Person aus Frankreich. Personen unter 30 Jahren haben aber die Möglichkeit, beim französischen Staat eine kostenlose Bürgschaft zu beantragen. Genauso steht Bedürftigen eine Wohnbeihilfe zu. Und Mieter sind in Frankreich verpflichtet, eine Hausrat- und Gebäudeversicherung abzuschließen.
Behördengänge: Keine Meldepflicht in Frankreich
Ein Vorteil in Frankreich: Es gibt keine Meldepflicht. Wer seinen dortigen Wohnsitz nachweisen muss, kann dies etwa mit dem Mietvertrag oder einer Stromabrechnung tun.
Die Eröffnung eines Bankkontos in Frankreich ist nicht zwingend erforderlich. Es kommt aber noch immer vor, dass Firmen oder Vermieter für ein Lastschriftverfahren ein französisches Konto verlangen.
Wer in Deutschland privat oder gesetzlich krankenversichert ist, braucht keine französische, studentische Krankenversicherung zu beantragen. Es empfiehlt sich allerdings, eine private Auslandskrankenversicherung für Studierende zusätzlich abzuschließen.
Arbeiten: Anspruch auf Praktikumsvergütung
Wer einem Studierendenjob nachgehen möchte, hat Anspruch auf einen Mindestlohn. Dieser liegt aktuell bei 10,85 Euro brutto pro Stunde. Und Praktika sind in Frankreich für Studierende bis zu sechs Monate im Jahr möglich. Dauert das Praktikum länger als zwei Monate, muss eine Vergütung gezahlt werden. Diese beträgt mindestens 3,90 Euro pro Stunde.
Das ZEV geht auf diese und andere Themen ein, gibt konkrete Hilfestellung, nennt Ansprechpartner und nützliche Links.
Folgende Themen behandelt der Ratgeber „Studieren und Leben in Frankreich“:
- Finanzielle Unterstützung
- Formalitäten
- Wohnen
- Bezahlen
- Gesundheit
- Arbeiten
- Verkehrsmittel
- Kommunikation
- Praktische Ratschläge