Die EU-Staaten können Genesenennachweise im digitalen Covid-Zertifikat der EU ab sofort auch auf Basis eines Antigen-Schnelltests ausstellen. Bisher war dafür ein PCR-Testergebnis notwendig. Entsprechende Regeln hat die Europäische Kommission im Februar angenommen.
Voraussetzung ist, dass der verwendete Antigen-Schnelltest in der gemeinsamen EU-Liste der Covid-19-Schnelltests aufgeführt ist. Er muss zudem von qualifiziertem Personal durchgeführt werden. Entsprechende Nachweise können die EU-Staaten ab sofort ausstellen. Die Nachweise können auch rückwirkend erteilt werden, und zwar auf der Grundlage von Tests, die seit dem 1. Oktober 2021 durchgeführt wurden.
Neuer Anerkennungszeitraum für EU-Reisen
Seit dem 1. Februar 2022 gelten neue Vorschriften, die einen obligatorischen Anerkennungszeitraum von neun Monaten (270 Tagen) für Impfzertifikate vorsehen, die für Reisen in der EU verwendet werden. Die Mitgliedstaaten müssen die Impfzertifikate für einen Zeitraum von neun Monaten ab Verabreichung der letzten Dosis der ersten Impfserie anerkennen. Beim Impfstoff von Johnson & Johnson gilt die 270-Tage-Regel ab der ersten und einzigen Impfung. Bei einem Impfstoff mit zwei Dosen zählen die 270 Tage ab der zweiten Impfdosis oder, im Einklang mit der Impfstrategie des jeweiligen Mitgliedstaats, ab der ersten und einzigen Dosis nach der Genesung vom Virus.
Die Mitgliedstaaten sollten keinen anderen Anerkennungszeitraum für Reisen innerhalb der Europäischen Union vorsehen. Der Standard-Zeitraum gilt nicht für Zertifikate von Auffrischungsimpfungen.
Diese Vorschriften gelten nur für Impfzertifikate, die für Reisen in der EU verwendet werden. Bei Verwendung des Covid-Zertifikats für andere Zwecke dürfen die Mitgliedstaaten andere Regeln anwenden. Der auf EU-Ebene festgelegte Anerkennungszeitraum ist jedoch einzuhalten.
Keine zusätzlichen Beschränkungen, unabhängig vom Reisestart
Für Personen mit einem gültigen digitalen Covid-Zertifikat der EU sollten grundsätzlich keine zusätzlichen Beschränkungen wie Test- und Quarantäneauflagen gelten, egal von welchem Ort in der EU aus sie ihre Reise antreten.
Personen ohne digitales Covid-Zertifikat der EU sollte das Reisen auf der Grundlage eines Tests, der vor oder nach der Ankunft durchgeführt wird, gestattet sein. Darüber hinaus könnten sie bei der Ankunft aus besonders betroffenen Gebieten verpflichtet werden, sich in Quarantäne/Selbstisolierung zu begeben.
Alle Maßnahmen zur Beschränkung der Freizügigkeit müssen diskriminierungsfrei und verhältnismäßig sein. Die Mitgliedstaaten sollten Reisenden aus anderen Mitgliedstaaten die Einreise grundsätzlich nicht verweigern.
Anerkennung von Nicht-EU-Zertifikaten durch die EU
Bislang haben sich 33 Nicht-EU-Länder (und -Regionen) auf der Grundlage von EU-Gleichwertigkeitsbeschlüssen dem digitalen Covid-Zertifikatsystem der EU angeschlossen. Darunter zählen beispielsweise Thailand, VAE, Türkei, Neuseeland, Singapur und Großbritannien. Covid-Zertifikate, die in diesen 33 Ländern (und Regionen) ausgestellt wurden, werden nach denselben Bedingungen anerkannt, wie es beim Covid-Zertifikat der EU der Fall ist. Diese 33 Länder akzeptieren ihrerseits das digitale Covid-Zertifikat der EU.