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Rechtliches
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Autounfall im Ausland: Das sollte jeder wissen

Für Reisen ist das Auto das beliebteste Verkehrsmittel der Deutschen – in der Corona-Pandemie noch mehr als zuvor. 2020 haben laut ADAC Tourismusstudie 63 Prozent der Befragten für ihren Haupturlaub das Auto genutzt. Auch viele Auslandsurlauber*innen waren mit dem Pkw unterwegs. Damit ein Verkehrsunfall den Urlaub nicht verdirbt, sollten Autofahrer*innen vorbereitet sein, rät der ADAC.

Grüne Versichertenkarte keine Vorschrift mehr

In der EU und einigen weiteren europäischen Ländern ist die Grüne Versicherungskarte nicht mehr vorgeschrieben. Wer mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte sie dennoch einstecken. Auf der Karte sind Informationen zum Halter und zur Versicherung des Autos eingetragen. Bei einem Unfall hat man die Daten damit stets griffbereit. Die "Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr" erhalten Autofahrende von ihrer jeweiligen Kfz-Versicherung. Was neu ist: Die Versicherungskarte wird nicht mehr wie früher in grüner Farbe ausgegeben, sondern kann per E-Mail verschickt und zuhause auf weißem Papier ausgedruckt werden.

Auch ein Europäischer Unfallbericht gehört bei Auslandsreisen ins Handschuhfach. Die Vorlage ist international einheitlich gestaltet und zweisprachig. Alle Beteiligten können in ihrer Sprache die Unfalldaten und relevanten Fakten eintragen. So wird die Schadenaufnahme erleichtert. Zusätzlich zu einer Skizze im Unfallbericht empfiehlt es sich, Fotos von der Unfallstelle und den Schäden an den Fahrzeugen zu machen. Der ausgefüllte Bericht sollte anschließend schnellstmöglich an den Kfz-Versicherer geschickt werden. Das Formular können sich Autofahrende einfach von der Webseite des ADAC herunterladen und dann ausdrucken.

Auf Auslandsschadenschutz achten

Mehr Sicherheit und Unterstützung nach einem Unfall bietet ein Auslandsschadenschutz, der in die Kfz-Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden kann. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Ausland übernimmt dann der Kfz-Versicherer die komplette Schadenabwicklung - und zwar so, als hätte sich der Unfall in Deutschland zugetragen. Der Zusatzschutz hat zwei Vorteile: Wer ihn hat, muss sich nicht mit dem ausländischen Versicherer des Unfallgegners auseinandersetzen und dabei womöglich lange auf sein Geld warten. Stattdessen springt der heimische Versicherer ein. Zudem können alle Ansprüche nach deutschen Standards geltend gemacht werden. Dazu zählen beispielsweise Schmerzensgeld, Wertminderung, Nutzungsausfall oder ein Mietwagen. Der Auslandsschadenschutz gilt zumeist in der EU und - mit wenigen Ausnahmen - in ganz Europa. Der Schutz kostet in der Regel zwischen 10 und 20 Euro im Jahr.

Autounfall im Ausland- Daran sollten Sie denken:

  1. Unfallstelle sichern (Warnblinker, Warnweste, Warndreieck)
  2. Verletzten Personen helfen und Rettungsdienst alarmieren (europaweite Nummer: 112)
  3. Bei Verletzten und hohen Sachschäden die Polizei informieren
  4. Zeugen nach Name, Anschrift und Telefonnummer fragen
  5. Unfallort fotografieren
  6. Europäischen Unfallbericht ausfüllen, Grüne Versicherungskarte nutzen
  7. Schnellstmöglich die Versicherung informieren
Verkehrsrechtsschutz im EXPAT LEGAL

Verkehrsrechtsschutz im EXPAT LEGAL

Andere Länder, andere Regeln. Wer die Gesetzeslage nicht kennt, dürfte erhebliche Schwierigkeiten haben, im Ausland sein Recht durchzusetzen. Zudem kann dieser Versuch langwierig und teuer werden. Kompetente Hilfe in allen Rechtsfragen rund um den privaten Lebens- und Verkehrsbereich bietet die vom BDAE gemeinsam mit der ARAG entwickelte Rechtsschutzversicherung EXPAT LEGAL.

Bei Fragen zum Verkehrsrechtsschutz im Ausland im EXPAT LEGAL kontaktieren Sie bitte gerne unser Beratungs-Team.

www.bdae.com/auslands-rechtsschutz/expat-legal

+49-40-306874-23

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Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe August des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.