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Rechtliches

Unterwegs mit Wohnmobil, Van, Camper und Co.: Diese Vorschriften sollte jeder kennen

© Abigail Marie, AdobeStock

Verreisen mit dem Wohnmobil ist in der Corona-Pandemie beliebter denn je. Unter den „Vanlifern“ und Wohnmobilistinnen und Wohnmobilisten sind jedoch dieses Jahr mehr Neulinge als je zuvor zu finden. Vor allem diese Gruppe sollte unbedingt wichtige Risiken und Gefahrenquellen kennen und ihnen entgegenwirken.

20 Prozent der Reiselustigen in Deutschland (19 Prozent) zieht es in diesem Sommer auf den Campingplatz. Bei den 18- bis 44-Jährigen möchte sogar fast jede und jeder dritte (29 Prozent) mit Reisemobil, Wohnwagen oder Zelt verreisen. Das ergab eine aktuelle forsa-Umfrage im Auftrag des Deutschen Verbandes Flüssiggas e.V. (DVFG)

Die Zahl der Neuzulassungen ist im Jahr 2020 um mehr als 40 Prozent gestiegen. Laut Kraftfahrtbundesamt setzt sich dieser Trend fort: allein im ersten Quartal dieses Jahres mit rund 24 Prozent mehr Neuanmeldungen. Insgesamt sind deutschlandweit derzeit rund 675.000 Camper angemeldet.

Bedarf an Wohnmobil-Versicherungen deutlich gestiegen

In der Konsequenz steigt auch der Bedarf an Versicherungsschutz. „2020 hat die R+V Versicherung rund ein Fünftel mehr Camping-Fahrzeuge versichert als im Jahr zuvor – Tendenz steigend“, sagt Christian Hartrampf, Kfz-Experte bei der R+V. Viele Fahrer zum ersten Mal ans Steuer eines Wohnmobils – und sind dann überfordert mit dem riesigen Fahrzeug. „Besonders Neulingen fehlt das Gespür für die Abmessungen ihres Gefährts. Außerdem ist das Fahr- und Bremsverhalten ganz anders als beim gewohnten Pkw. Auch die eingeschränkte Sicht führt häufig zu Unfällen“, so Hartrampf weiter. Für eine sichere Fahrt in den Urlaub sollten ungeübte Fahrerinnen und Fahrer den Camper bereits vor dem Start in den Urlaub Probe fahren – am besten erst einmal auf einem Verkehrsübungsplatz oder bei einem speziellen Reise- und Wohnmobil-Training.

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Doch potenzielle Unfälle sind nicht die einzige Gefahr, wenn es um das Reisen mit Wohnmobil, Van, Camper und Co. geht. Wer mit Camper oder Wohnwagen reist, sollte nicht mit allzu viel Gepäck reisen, denn mit Blick auf die Zuladung gibt es eine Höchstgrenze. Außerdem muss beim Wohnmobil auch das Gewicht der Mitreisenden berücksichtigt werden. Deshalb gilt für den Urlaub die Devise: „Travel light“! Beim Beladen sollten Camping-Fans darauf achten, leichtes Gepäck oben zu verstauen und schwere Sachen unten.

Fahrzeugcheck nicht vergessen

Zusätzlich sollte schwerere Ladung nach Möglichkeit gleichmäßig im Fahrzeug verstaut werden. Schränke und Schubladen sind zu verschließen sowie alle Gegenstände so zu sichern, dass sie während der Fahrt nicht unkontrolliert durch das Wohnmobil fliegen und im schlimmsten Fall Personen verletzen können.

Die richtige Bereifung des Fahrzeugs steht bei der Beladung an erster Stelle, um die Fahrtauglichkeit und Sicherheit beim Verreisen mit dem Wohnmobil zu gewährleisten. „Reifen mit einer CP-Markierung bieten für Campingfahrzeuge die optimale Grundlage“, erläutert Continental Produktmanager Van Tires, Jan-Ole Van Lengen. „Sie sind speziell für die besonderen Anforderungen von Campern entwickelt und vermeiden etwa Standplatten, die entstehen können, wenn ein Fahrzeug lange nicht bewegt wird. CP-Reifen sind auch als Ganzjahres-Ausführung erhältlich.“

Auf den Reifendruck beim Wohnmobil achten

Ist das Wohnmobil korrekt beladen, folgt der finale Fahrzeugcheck. Zu kontrollieren sind dabei unter anderem der Frischwasserstand, die Funktionsfähigkeit der elektrischen Anlage für den Standbetrieb, die Sicherung der vollen Gasflaschen und nicht zuletzt der Zustand der Reifen. Dabei ist der richtige Reifendruck ein entscheidender Faktor: Ist er zu niedrig, kann das Fahrzeug ins Schlingern geraten. Camper sollten daher den Reifendruck ihres Wohnmobils vor jeder Fahrt, aber auch täglich im Laufe der Fahrt kontrollieren. Ist der Camper geparkt, sollte der Check einmal monatlich erfolgen.

Als nächstes gilt es, die Profiltiefe zu prüfen. Ein ausreichendes Profil führt zu mehr Sicherheit und verhindert ein Bußgeld: Denn abhängig vom Reiseziel kann eine Unterschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestprofiltiefe, beispielsweise 1,6 Millimeter für Camper in Deutschland, teuer werden. Schließlich sollten alle Reifen sorgfältig auf sichtbare Schäden und Unregelmäßigkeiten wie Wölbungen, Einkerbungen oder Ausbeulungen entlang der Reifenlauffläche und der Reifenseitenwand untersucht werden. Finden sich derlei Schäden, ist ein Werkstattbesuch erforderlich.

Stech- und Schraubkartuschen mit Flüssiggas richtig transportieren

Campingkocher sind unverzichtbare Begleiter beim Campen. Sie werden mit Flüssiggas betrieben – abhängig vom Gerätemodell meist mit Stech- oder Schraubkartuschen. Stechkartuschen sind die preisgünstigere Variante und werden beim Einsetzen mit einem Dorn durchbohrt. Die Gummidichtung des Geräts verhindert, dass Gas austritt. Stechkartuschen, dürfen erst vom Gerät getrennt werden, wenn sie vollständig leer sind. Wer sein Zelt an wechselnden Plätzen aufschlagen möchte, muss also Kocher und Kartusche in verbundenem Zustand transportieren. Anders ist es bei Schraubkartuschen, die ein selbstschließendes Ventil besitzen. Sie lassen sich beliebig oft vom Kocher trennen – und anschließend wieder anschrauben. Ebenso wie die weniger verbreiteten Ventilkartuschen mit sicherem Bajonettventil, die aufgesteckt und mit einer Drehbewegung verriegelt werden.

Für Campingkocher gibt es unterschiedliche Gasflaschen und -kartuschen. Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen müssen nach jeweils zwei Jahren von einem zertifizierten Sachkundigen geprüft werden.

„Camping-Fans sollten schon beim Kauf eines Gaskochers überlegen, welche Kartuschen-Art den eigenen Bedürfnissen entspricht“, rät Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG). Zudem sollte stets darauf geachtet werden, dass Gaskartuschen nicht längere Zeit im heißen Auto gelagert werden.

Und wie werden die Gasflaschen verstaut? „Sie müssen aufrechtstehend in den vorgesehenen Flaschenkästen gesichert werden und ohne Werkzeug entnehmbar sein. Zudem müssen die Gasflaschen während der Fahrt zugedreht sein, es sei denn ein Betrieb ist wegen entsprechender Sicherheitseinrichtungen explizit erlaubt“, erläutert Lau weiter.

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Prüfbuch und -bescheinigung: Kontrolle ist alles

Vor dem Start in den Urlaub sollte unbedingt die Funktionstüchtigkeit der Flüssiggas-Anlage in Wohnmobilen und Wohnwagen überprüft werden. Zusätzlich zu diesem Routine-Check gilt: Alle zwei Jahre muss diese Prüfung ein zertifizierter Sachkundiger übernehmen („G 607-Prüfung„). Nach erfolgreicher Prüfung stellt der Sachkundige eine Prüfplakette aus und notiert den Vorgang in der Prüfbescheinigung zur wiederkehrenden Prüfung. „Durch das korrekt ausgefüllte gelbe Prüfbuch und eine gültige Prüfplakette sind Urlauber auf der sicheren Seite“, sagt Lau. „Im Schadensfall sind sie dadurch abgesichert.“ Wer für den Urlaub einen Camper mietet, könne zwar davon ausgehen, dass zertifizierte Sachkundige die Funktionstüchtigkeit der Flüssiggas-Anlage geprüft haben. Es schade aber nichts, das sicherheitshalber noch einmal zu checken.

Wer mit Reisemobil oder Wohnwagen in andere europäische Länder reist, sollte darauf vorbereitet sein: In Europa gibt es unterschiedliche Anschlüsse für Gasflaschen. Somit passt nicht jede unterwegs gekaufte Gasflasche zu den Anschlüssen der eingebauten Geräte. Der Experte empfiehlt daher, ein so genanntes Europa-Entnahme-Set im Reisegepäck zu haben: Dieses Adapter-Set kostet nur wenige Euro und ermöglicht den Anschluss der Gasregler im Wohnmobil an Gasflaschen aus unterschiedlichen europäischen Ländern.

Doch wo Gas, Kocher, Grill oder Heizstrahler sind, kann auch Feuer entstehen. Denn diese Geräte sind mögliche Gefahrenquellen für einen Brand, denen mit geeigneten Maßnahmen begegnet werden muss. Darauf macht der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e. V. aufmerksam. Der Verband richtet seinen Appell gleichermaßen an Campingplatzgäste wie deren Betreiber.

Feuerlöcher und Rauchwarnmelder sind Pflicht im Wohnmobil

Grundsätzlich sollten die „fahrenden Ferienhäuser“ mit Feuerlöschern, Gas- und Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Rauchwarnmelder – wie sie auch in jeder Wohnung vorgeschrieben sind – warnen die Bewohner, wenn es irgendwo qualmt oder glimmt, oftmals bevor der Brand entsteht. Insbesondere nachts sind sie lebensrettend, wenn der Geruchssinn im Schlaf ausgeschaltet ist.

Die häufigsten Brandursachen im Inneren des mobilen Heims sind unsachgemäß eingebaute oder angeschlossene Gas- und Elektrogeräte. Während im Vorzelt oder auf der Wiese der unsachgemäße Umgang mit offenem Feuer zu Bränden führen kann. Ein weiteres Problem ist der Stauraum. Neben den Gasflaschen befinden sich oftmals Grillkohle, Anzünder und auch Farbreste oder benutze Öllappen. Die dadurch gegebene Brandgefahr wird nicht wahrgenommen oder unterschätzt. Entsteht ein Feuer, greifen die Flammen binnen Minuten auf Zelte und Fahrzeuge über.

Landesverordnung über Camping- und Wochenendplätze beachten

Die Ausstattung der Fahrzeuge mit Feuerlösch-Geräten und Warnmeldern ist das eine. Vorbeugende Brandschutz-Maßnahmen auf dem Campingplatz sind das andere. Wichtige Hinweise geben die Betriebsvorschriften für Camping- und Wochenendplätze, wobei die zuständige Bauaufsichtsbehörde die Brandschutz-Maßnahmen vor Ort überwacht. Auf Seiten der Campingplatz-Betreiber ist zum Beispiel darauf zu achten, dass zwischen Zelten und Wohnwagen genügend Abstand besteht. So ist eine Unterteilung der Plätze durch Brandgassen und Brandschutzstreifen in einzelne Abschnitte mit einer begrenzten Anzahl von Standplätzen vorgeschrieben.

Für den Brandschutz ist in Deutschland nicht nur eine Löschwasser-Versorgung über Hydranten oder eine Löschwasser-Entnahmestelle zwingend vorgeschrieben, sondern auch die Ausstattung des Geländes mit ausreichend Feuerlöschern der Brandklasse ABC. Dabei sind Anzahl und räumlicher Abstand zwischen den einzelnen Feuerlöschern ebenfalls von den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes abhängig. Außerhalb Deutschlands gelten ebenfalls landestypische Regeln, über die sich Reisende vorab informieren sollten. Vor allem Neulinge sollten beim Verreisen mit dem Wohnmobil wichtige Sicherheitsrisiken sowie Rechtsvorschriften kennen.

Noch ein paar Tipps vom Versicherungsexperten: Wer ein Wohnmobil mietet, sollte sich im Vorfeld über die bestehenden Versicherungen informieren. „Sinnvoll ist auf jeden Fall eine Vollkaskoversicherung“, sagt Christian Hartrampf von der R+V. Sie deckt auch Schäden am eigenen Fahrzeug ab. „Selbst kleine Parkrempler gehen schnell ins Geld. Die Kaskoversicherung sollte unbedingt grobe Fahrlässigkeit einschließen – dann springt sie auch ein, wenn der Fahrer zum Beispiel eine Durchfahrtshöhe oder Durchfahrtsbreite falsch einschätzt.“ Ein wichtiger Tipp des Experten für alle, die ihren Camper auch verleihen oder auf Carsharing-Plattformen anbieten wollen: „Sie sollten den Versicherungsschutz unbedingt mit ihrem Versicherer abklären, dann gibt es im Schadenfall keine bösen Überraschungen.“

Maximal zehn Stunden Pause auf Parkplätzen

Übernachten auf öffentlichen Parkplätzen stellt für Fahrer von Pkw, Wohnmobilen und Caravangespannen normalerweise kein Problem dar. Zur Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit darf als „Notfallausnahme“ (StVO) eine Nacht auf Parkplätzen und am Straßenrand im eigenen Fahrzeug verbracht werden. Maximal zehn Stunden darf diese Pause lang sein, während der aber „campingmäßiges Leben“ nicht erlaubt ist – also keine Campingmöbel vor dem Fahrzeug oder eine ausgefahrene Markise.

Gibt es in Ländern mit hohen Corona-Inzidenzen jedoch eine Ausgangssperre, so sollten Wohnmobilistinnen und Wohnmobilisten unbedingt auf die örtlichen Bestimmungen achten und die Reise möglichst so planen, dass eine bewusste Zwischenübernachtung vermieden wird, rät der ADAC. Denn dann kann unter Umständen ein Bußgeld wegen des Verstoßes gegen die nächtliche Ausgangssperre drohen.

Verkehrsrechtsschutz im Ausland

Andere Länder, andere Strafmaße: Wer in Dubai einen Unfall verursacht, kann dafür sofort ins Gefängnis wandern. Damit das nicht passiert, hat der BDAE mit der ARAG die Auslandsrechtsschutzversicherung EXPAT LEGAL entwickelt, die unter anderem auch Verkehrsrechtssachen mitversichert.

Mehr Infos im Web

Infoseite EXPAT LEGAL

+49-40-306874-0

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Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe Juli des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.