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Rechtliches
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Krankenversicherung für ausländische Arbeitnehmer und Selbstständige in Europa: Das ist zu beachten

Wer als Nicht-EU-Bürger nach Europa reist, benötigt für die Erteilung eines Visums in der Regel eine Krankenversicherung, die in der Europäischen Union (EU) anerkannt ist. Dies legt die Verordnung (EG) Nr. 810/2009 fest, die auch bekannt ist als „Visakodex“. Ohne eine EU-konforme Krankenversicherung erhalten ausländische Gäste schlichtweg kein Visum. Solche Versicherungen können relativ günstig und schnell online abgeschlossen werden und müssen dann den Visumbehörden als Nachweis vorgelegt werden.

Was bedeutet in diesem Zusammenhang EU-konform? Im Wesentlichen muss die Versicherung folgende Anforderungen erfüllen:

• Die Versicherung muss in allen EU- und Schengenstaaten gültig sein.
• Sie muss für die gesamte Dauer des Aufenthaltes oder der Durchreise Schutz bieten.
• Die Mindestdeckung der versicherten Leistungen muss 30.000 Euro betragen.

Wichtig: Diese Voraussetzungen gelten lediglich für den Erhalt eines befristeten Visums, also beispielsweise für Touristen, die Europa besuchen wollen. Wer für eine gewisse Zeit in einem EU-Staat leben und arbeiten möchte – egal, ob EU-Bürger oder nicht - ist ebenfalls dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Diese Krankenversicherung muss wiederum den nationalen rechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Aufenthaltslandes entsprechen. Oft reicht es dann nicht, dass die Versicherung lediglich die EU-Vorgaben für die Erteilung eines Visums erfüllt. Jedes EU-Land hat allerdings andere Bestimmungen für die Anerkennung einer Krankenversicherung.

Keine Versicherungspflicht für Diplomaten

Inhaber von Diplomatenpässen sind in Deutschland übrigens von der Krankenversicherungspflicht befreit. Es empfiehlt sich dennoch, für den Aufenthalt in Deutschland eine Krankenversicherung abzuschließen, um Gesundheitsleistungen oder den Rücktransport im Heimatland im Krankheitsfall nicht aus eigener Tasche bezahlen zu müssen.

Wer nicht ein einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis steht, also nicht bei einer Firma festangestellt ist, kann sich nicht in der GKV absichern, hat aber auch die Möglichkeit, sich günstig privat versichern zu lassen (zum Beispiel im Basistarif). Allerdings sind die Kosten mit durchschnittlich rund 500 Euro sehr hoch. Es empfiehlt sich daher, eine günstige Auslandskrankenversicherung mit internationaler Gültigkeit abzuschließen.

Guter Rat bei Incoming-Spezialisten

Experten raten dazu, sich bei spezialisierten Auslandskrankenversicherern wie beispielsweise die BDAE Gruppe abzusichern, da diese oftmals über langjährige Erfahrungen beim Versicherungsschutz von Ausländern verfügen. Solche Anbieter müssen – anders als die GKV und die Private Krankenversicherung (PKV) - keine so genannten Alterungsrückstellungen bilden, wodurch der Versicherungsbeitrag vergleichsweise gering ist.

Aber Achtung: Während mitreisende Familienangehörige unter bestimmten Voraussetzungen in der GKV kostenfrei mitversichert werden können, müssen diese bei den privaten Anbietern und auch bei den Incoming-Spezialisten extra versichert werden. Da die Beiträge aber recht niedrig sind, kann der gesamte Versicherungsbeitrag unter Umständen sogar günstiger sein als der in der GKV.

Auch ausländische Besucher absichern

Sinnvoll - und bei Bürgern aus Nicht-EU-Staaten sogar obligatorisch - ist außerdem der Abschluss einer Versicherung für Familienangehörige, die nur zu Besuch in Deutschland sind. Wer hierzulande verunfallt oder krank wird, muss mit hohen Behandlungskosten rechnen. Selbst vergleichsweise kleine ambulante oder stationäre Eingriffe können schnell über 1.000 Euro kosten. Manche Unternehmen haben Produkte im Angebot, die tagesaktuell abschließbar und kündbar sind.

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe Oktober des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.