Versicherung abschließen - Expat Job
Um für Ihre Mitarbeiter die Arbeitslosenversicherung fürs Ausland EXPAT JOB abzuschließen, benötigen wir von Ihnen folgende Dokumente aus den Versicherungsunterlagen:
- Versicherungsvereinbarung: Seite 6f. - mit Unterschrift von einer berechtigten Person im Unternehmen
- Meldeliste: Seite 8 - mit Unterschrift von einer berechtigten Person im Unternehmen
Download Versicherungsunterlagen
Berechnung des Versicherungsbeitrags und Arbeitslosengeld im Leistungsfall
Da sich das Produkt auch in der Umsetzung im Leistungsfall an der Praxis der Bundesagentur für Arbeit (BA) orientiert, benötigen wir im Leistungsfall einen Nachweis der Arbeitslosigkeit von der BA. Ein Bezug des Arbeitslosengeldes über einen Nachweis einer ähnlichen Agentur außerhalb von Deutschland wird nicht akzeptiert. Das Produkt versichert Sie im Umfang des so genannten Arbeitslosengelds I (ALG I.)
Eine mit dem Arbeitgeber vereinbarte Versicherungssumme von beispielsweise 2.400 Euro dient uns zur Berechnung des Versicherungsbeitrags. Diese Versicherungssumme entspricht einem monatlichen Versicherungsbeitrag in Höhe von 199,92 Euro (inklusive 19 % Versicherungssteuer).
Im Leistungsfall ist diese Versicherungssumme das Maximum aus dem wir Ihr monatliches Arbeitslosengeld wie auch die monatlichen Nebenleistungen bedienen. Nebenleistungen umfassen Ihre Kranken-, Pflege- sowie Rentenversicherung. Sie erhalten ab dem ersten Monat der Arbeitslosigkeit die vereinbarte monatliche Summe von uns ausgezahlt. Wie kommt das zustande? Wir rechnen Ihnen die Beiträge an, die vor dem Abschluss des Expat Job lückenlos in die deutsche Arbeitslosenversicherung eingezahlt worden sind.
Kehren Sie nach Ihrem Einsatz im Ausland zurück nach Deutschland, müssen Sie den Anspruch auf Leistung in der Arbeitslosenversicherung der Bundesagentur für Arbeit erst wieder aufbauen. Diese Zeit des Aufbaus in Deutschland wird von uns beitragsfrei mitversichert. Hierfür müssen zum einen mindestens zwölf Monatsbeiträge gezahlt worden sein, zum anderen müssen Sie nach Rückkehr bis zur Arbeitslosigkeit lückenlos wieder in die deutsche Arbeitslosenversicherung einzahlen.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte unser Versicherungs-Beratungsteam:
Tel.: +49-40-30 68 74-70
E-Mail: