Die Auslandsexperten
Krankmeldung im EU-Ausland


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Eine Krankmeldung muss vom Arbeitgeber und der Krankenkasse in Deutschland auch dann anerkannt werden, wenn der Mitarbeiter im Ausland lebt.
Die Krankmeldung – oder wie es fachlich korrekt heißt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – ist eine vom Arzt attestierte Bescheinigung darüber, dass wir arbeitsunfähig sind. Dieser Nachweis sollte spätestens am dritten Tag der Krankmeldung beim Arbeitgeber vorliegen.
Neben dem Arbeitgeber sollte ein Durchschlag der Krankmeldung auch an die Krankenkasse weitergeleitet werden, damit diese einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung prüfen kann.
Dies gilt auch, wenn man im Ausland erkrankt. Auslandsexperte Helge Groß, Berater für soziale Absicherung bei der BDAE Gruppe, erläutert bei den Auslandsexperten die Hintergründe.
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Wer sind die Auslandsexperten?
Die Videoreihe wird von den Experten des BDAE produziert. Diese reisen nicht nur selber gern, sondern kennen sich mit den verschiedenen Aspekten von langfristigen Auslandsaufenthalten auch richtig gut aus.