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Rechtliches
© Ella Wild, AdobeStock

Diese Vorschriften gelten für ausländische Teilnehmer auf deutschen Messen

Trotz steigender Corona-Fallzahlen finden mancherorts „reale“ Messen statt und auch für kommendes Jahr planen Veranstalter Konzepte, an denen eine physische Teilnahme an Veranstaltungen möglich sein soll. Viele Messegesellschaften haben entsprechende Hygienekonzepte vorgelegt, die es ermöglichen, zumindest in reduzierter Form Events in Deutschland stattfinden zu lassen. Allerdings: Pandemie bedingt ist der internationale Reiseverkehr stark eingeschränkt. Deshalb müssen sich ausländische Messeteilnehmer vor ihrer Reise genau über die Einreisebedingungen informieren. Der Verband der Deutschen Messewirtschaft (AUMA) weiß, worauf zu achten ist.

Zu klären ist, ob überhaupt eine Einreise möglich ist, ob Messeteilnehmer ein Visum benötigen, ob negative Corona-Tests vorgelegt werden müssen und ob Messeteilnehmer nach der Einreise in Quarantäne müssen.

Messeteilnahme ist wichtiger Grund

Grundsätzlich können ausländische Messeteilnehmer in Deutschland einreisen. Aktuell bestehen für Mitglieder von EU-Mitgliedsstaaten und aus Ländern, die auf der Positivliste stehen, keine Reisebeschränkungen.

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Rund 60 Prozent der jährlich rund 180.000 Aussteller auf deutschen Messen kommen aus dem Ausland, ein Drittel davon aus Ländern außerhalb Europas. Von den zehn Millionen Besuchern reisen fast 30 Prozent aus dem Ausland an. Offene Grenzen und ein möglichst reibungsloser internationaler Reiseverkehr sind daher für die deutschen Messen von essentieller Bedeutung. Aus allen anderen Ländern können Messeteilnehmer ebenfalls einreisen, da sie als Geschäftsreisende mit wichtigem Grund angesehen werden. Darauf weist das Innenministerium hin. So heißt es auf der entsprechenden Webseite: „Möglich ist auch eine Einreise von Geschäftsreisenden für den Besuch von Messen.“

Messeteilnehmer aus diesen Ländern müssen bei der Visumbeantragung beziehungsweise der Einreise nach Deutschland ihre Teilnahme an der Messe nachweisen. Um nachzuweisen, dass ihre Teilnahme beruflich erforderlich ist, müssen sie folgende Dokumente vorlegen:

  • Bei Messeausstellern eine Bestätigung des Messeveranstalters über die Teilnahme.
  • Bei Messebesuchern die Eintrittskarte zur Messe sowie die Bestätigung mindestens eines Messeausstellers über eine Terminvereinbarung für einen Geschäftstermin vor Ort auf der Messe.

Keine Visumgebühr für ausländische Messeaussteller

Bürger aus visumpflichtigen Ländern, die nach Deutschland einreisen, um eine Messe zu besuchen oder auf einer Messe auszustellen, benötigen nach wie vor ein Geschäftsreisevisum. Dabei sind Mitarbeiter von ausstellenden Unternehmen allerdings von der Visumgebühr befreit.

Quarantänepflicht unterschiedlich je nach Bundesland

In Deutschland werden Quarantänevorschriften durch die einzelnen Bundesländer erlassen. Demnach sind Einreisende aus einem Risikogebiet derzeit in der Regel von der Quarantänepflicht befreit, wenn sie mit einem negativen Coronatest einreisen. Vor der Einreise sollten Messeteilnehmer überprüfen, welche Quarantäne- und Test-Pflichten in dem jeweiligen Bundesland, in das sie einreisen, gelten.

Seit dem 15.10.2020 gelten in Deutschland neue Quarantäneregeln, die für notwendige Geschäftsreisen Sonderregeln vorsehen werden. (siehe hierzu auch Nr. 4 des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 29.09.2020). Daraus könnten sich eventuell neue Ausgestaltungen und Anforderungen in den einzelnen Bundesländern für Messeteilnehmer aus dem Ausland ergeben.