Bahnfahrten ins Ausland: Entschädigungsansprüche nur schwer durchsetzbar
Die EU plant, das Verbraucherschutzniveau bei Zugausfällen und -verspätungen abzusenken. So will sie unter anderem schlechte Witterungsverhältnisse und Naturkatastrophen von der Entschädigungspflicht ausnehmen. Dies teilt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit.
Auf EU-Ebene wird zurzeit die Bahngastrechteverordnung novelliert. Der aktuelle Entwurf der EU-Kommission sieht vor, dass Bahnunternehmen ihre Kunden bei Verspätungen und Zugausfällen aufgrund schlechter Witterungsverhältnisse und Naturkatastrophen nicht mehr entschädigen müssen.
Für Verbraucher schafft dieses Vorhaben Rechtsunsicherheit, denn was schlechte Witterungsverhältnisse ausmacht ist nicht definiert und liegt im Ermessen des Eisenbahnunternehmens. Wollten Verbraucher die Entscheidung des Anbieters in Frage stellen, müssten sie vor Gericht ziehen. Der vzbv fordert, die pauschale Entschädigung beizubehalten.
Kaum durchgängige Fahrkarten bei internationalen Reisen
Entschädigungsansprüche können Verbraucher zudem nur schwer geltend machen, wenn für die geplante Reisestrecke keine durchgehenden Fahrkarten erhältlich sind und Reisende mehrere Einzeltickets kaufen müssen. Das ist häufig bei Bahnfahrten ins Ausland der Fall, aber auch bei innerdeutschen Bahnfahrten, bei denen die Strecke mit der Deutschen Bahn und Privatbahnen zurückgelegt wird. Kommt es hier zu Verspätungen oder Zugausfällen, gelten die Entschädigungsansprüche nur für die Teilstrecke, auf der der Schaden entstanden ist. Ein verpasster Anschlusszug mit neuem Fahrschein ist somit nicht erstattungsfähig.
67 Prozent der Verbraucher wünschen sich bei Bahnfahrten ins Ausland einheitliche Entschädigungsansprüche für die gesamte Reisestrecke, wie eine repräsentative Umfrage von forsa im Auftrag des vzbv vom Oktober 2017 zeigt. Handlungsbedarf zeigt auch ein aktuelles Gutachten voder Unternehmensberatung KCW im Auftrag des vzbv auf: Drei von sechs untersuchten internationalen Bahnverbindungen bewertet das Verkehrsberatungsunternehmen aus Fahrgastsicht als problematisch. Durchgehende Fahrkarten seien nicht über alle Buchungskanäle verfügbar und Verbraucher erhielten identische Tickets zu unterschiedlichen Preisen.
Bahnfahrten ins Ausland selten online buchbar
Möchte man etwa online einen Zug von Bonn nach Paris buchen, ist dies auf bahn.de nicht möglich. Dies liegt unter anderem daran, dass Eisenbahnunternehmen wie Thalys oder IZY, die bis nach Paris fahren, nicht im DB-System eingebunden sind. Eine durchgängige Fahrkarte, die Bahnkunden für die komplette Reise ihre Fahrgastrechte garantiert, ist nur im personenbedienten Verkauf erhältlich.
„Die EU sollte dafür sorgen, dass Bahnunternehmen verpflichtet werden, durchgängige Fahrkarten innerhalb der EU anzubieten. Es ist nicht zeitgemäß, dass sich Bahnkunden ihre Tickets bei unterschiedlichen Bahnunternehmen zusammensuchen müssen. Diese sollten sich digital vernetzen müssen, so dass Verbraucher bei allen beteiligten Unternehmen durchgängige Tickets zu einheitlichen Preisen erhalten“, so die Stellungnahme des vzbv.