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Rechtliches
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Sofa-Tourismus und Mitfahrgelegenheit: Die rechtlichen Fallstricke für Urlauber

Sharing-Economy-Plattformen beim Reisen zu nutzen, kann den Geldbeutel schonen. Ein gebuchtes Zimmer bei einer chilenischen Familie oder eine Mitfahrgelegenheit in die Alpen nutzen – junge Erwachsene, Studenten und Langzeitreisende sparen sich einiges an Ausgaben, wenn sie auf Sharing-Economy-Plattformen setzen. Doch bevor es ins fremde Auto geht oder eine Unterkunft aus der Ferne gebucht wird, stellt sich die Frage, welche rechtlichen Rahmenbedingungen Urlauber beachten sollten.

Die Sharing-Economy-Plattform CoCarrier erläutert in diesem Beitrag, was es mit einer Kaution sowie der Haftpflichtversicherung auf sich hat und wie sich Reisende bei einem Unfall im Auto einer Mitfahrgelegenheit verhalten sollten.

Die Mitfahrgelegenheit:

Über Mitfahrgelegenheiten können Reisende schnell und kostengünstig eine gute Transportalternative ergattern. Doch wie verhält es sich bei einem Unfall? Beifahrer sind grundsätzlich über die Haftpflichtversicherung des Fahrers versichert. Sollte der Schaden von einem anderen Verkehrsteilnehmer verursacht werden, sind sie über den Unfallgegner versichert. Vorsicht geboten ist allerdings bei Schäden im Innenraum des Autos. Sollte der Fahrgast beispielsweise die Sitze oder irgendetwas anderes innerhalb des Wagens beschädigen, muss er dafür zahlen. Das bedeutet, Mitfahrer sollten es sich nicht allzu bequem machen und ihre Schuhe vom Armaturenbrett fernhalten, um Kratzer zu vermeiden.

Die private Unterkunft:

Ein Trip nach Barcelona und die perfekte Unterkunft mitten in der Innenstadt auf einer Sharing-Economy-Plattform entdeckt, ist kein seltener Glücksfall. Doch was ist, wenn dort eine Vase zu Bruch geht oder die Dusche bereits vor dem ersten Schritt in die Wohnung kaputt ist? Zwar ist nach einer langen Anreise eine Verschnaufpause verlockend, doch es sollte unbedingt sofort ein gründlicher Rundum-Check durchgeführt werden. Dabei sollte auf die folgenden Punkte geachtet werden:

  • Funktionieren alle Geräte, wie der Kühlschrank, die Dusche und WC, selbst der Fön oder die Kaffeemaschine?
  • Sind alle Objekte, laut der Onlinebeschreibung, auch vorhanden?
  • In welchem Zustand befindet sich die Ausstattung der gemieteten Wohnung?
  • Wichtig ist es dabei, alle Mängel schriftlich festzuhalten und Fotos zu machen. Das schützt Reisende bei der Übergabe vor der Abreise. Mit diesem Nachweis können Urlauber gegebenenfalls noch den Preis reduzieren,

Viele Reisende nehmen an, dass ihre private Haftpflichtversicherung auch Schäden in Ferienwohnung oder im Hotel übernimmt. Allerdings gibt es nur wenige Anbieter, die solche Sachbeschädigungen decken. Bevor die Reise startet, sollten Reisefans in die AGBs ihrer eigenen Versicherungspolice schauen, um herauszufinden, ob die heimische Absicherung auch Schäden im Urlaub trägt.

Mietvertrag:

Ob fünf Tage oder ein Monat – ein Mietvertrag schützt den Urlauber und stellt klare Regeln auf. In dem Vertrag müssen der Mietpreis und alle Leistungen, die darin enthalten sind, wie die Reinigungskosten oder das Frühstück und die genauen Stornierungsbedingungen aufgelistet sein. Dann gibt es bei der Ankunft keine bösen Überraschungen, oder der Mieter hat eine schriftliche Handhabe zur Beanstandung. Wenn der Besitzer der Unterkunft keinen Vertrag anbietet, sollten Reisende nachfragen und darauf bestehen.

Kaution:

Auf den Sharing-Economy-Plattformen, wie beispielsweise Airbnb, legt jede Unterkunft eine individuelle Kaution fest. Doch diese schützt primär den Vermieter. Grundsätzlich sollten Reisende bei der Wahl einer privaten Bleibe auf große Plattformen setzen. Anbieter wie WaytoStay oder FeWo-Direkt schützen die Nutzer mit der sogenannten Gastgeber-Garantie. Sollte ein Reisender einen Gegenstand in der Unterkunft versehentlich kaputt machen und der Schaden übersteigt die Kaution, deckt Airbnb beispielsweise Schäden im Wert von bis zu 800.000 Euro ab.

Ob Mitfahren oder Reiseunterkunft, größere Plattformen bieten aus Kundenfreundlichkeit einen Schutz für ihre Nutzer. Sie regeln die Bezahlungsmaßnahmen, stehen bei Schäden und Problemen bereit und garantieren einen hohen Versicherungsschutz. Doch auch über einen großen Namen, wie Airbnb, Wimdu oder Houstrip, können Reisende sich in die Arme von falschen Angeboten klicken. Daher sollten Nutzer auf Folgendes noch achten:

  • Keine Kautionen außerhalb der Plattform zahlen
  • Das Geld niemals im Voraus zahlen
  • Die Unterkunft sollte niemals bar bezahlt werden
  • Keine zusätzlichen oder anderen Absprachen außerhalb der Plattform treffen