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Argentinien vereinfacht Unternehmensgründungen

Am 29. März 2017 hat die Regierung von Argentinien ein neues Gesetz zur Förderung von Unternehmern (Ley de Apoyo al Capital Emprendedor, Gesetz Nr. 27.349) erlassen. Insbesondere Unternehmensgründungen sollen mit diesem Entrepreneur-Gesetz vereinfacht werden.

Bislang musste für die Gründung eines Unternehmens ein Zeitraum von 45-60 Tagen eingeplant werden. Dieser Prozess soll nun beschleunigt werden. Dafür wurde unter anderem eine neue Gesellschaftsform geschaffen: die vereinfachte Aktiengesellschaft (Sociedad por Acciones Simplificada – SAS). Die SAS kann von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden, eine Einmann-Gesellschaft ist also möglich. Vorteil ist eine schnelle Gründung, die online innerhalb von 24 Stunden durchgeführt werden kann. Dazu gehören auch die Eröffnung eines Bankkontos und die Beantragung einer Steuernummer bei der zuständigen Behörde.

Günstige Darlehen und Finanzierungshilfen

Das Gesetz sieht neben der Vereinfachung von Unternehmensgründungen Finanzierungshilfen für Gründer in Form von günstigen Darlehen und Steuererleichterungen für private Kapitalgeber vor. Finanziert werden entsprechende Hilfen unter anderem durch einen neu gegründeten Fonds (Fondo Fiduciario para el Desarrollo de Capital Emprendedor – FONDCE).

Das Gesetz wurde am 12. April 2017 im Amtsblatt Boletín Oficial veröffentlicht und ist am darauffolgenden Tag in Kraft getreten. Innerhalb von 60 Tagen sind weitere Verordnungen für die Konkretisierung und Umsetzung des Gesetzes durch die Exekutive zu erlassen.

Quelle: Germany, Trade & Invest (GTAI)

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe Juli 2017 des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

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