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Rechtliches
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Kroatien vereinfacht Steuersystem

Kroatien hat zum 1. Januar das Steuersystem reformiert. Durch diese erste Neuerung in einer ganzen Reihe von anstehenden Reformen soll die Belastung der Steuerzahler vermindert, gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der kroatischen Wirtschaft sowie die steuerrechtliche Sicherheit und Berechenbarkeit verbessert werden.

Zu den wichtigsten Maßnahmen der Steuerreform gehören die Senkung der Körperschaft- und der Einkommensteuer sowie der Mehrwertsteuer hauptsächlich ab 2018. Das Steuersystem soll insgesamt vereinfacht werden. Der allgemeine Körperschaftsteuersatz wird von derzeit 20 Prozent auf 18 Prozent gesenkt, wodurch die Wettbewerbsfähigkeit Kroatiens in der Region verbessert werden soll. Für kleine Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als drei Millionen Kuna (knapp 400.000 Euro), Landwirte und Handwerker ist der Steuersatz sogar auf 12 Prozent reduziert worden.

Reform der Mehrwertsteuer

Eine Reform gibt es auch bei der Mehrwertsteuer. Kroatien hat mit 25 Prozent den zweithöchsten Mehrwertsteuerregelsatz in der EU. Die Mehrwertsteuer ist seit Januar 2017 für ausgewählte Waren und Dienstleistungen, darunter für Agrarrohstoffe, Elektroenergie und Müllabfuhr, von 25 Prozent auf 13 Prozent reduziert worden. Zudem wurde der bisher reduzierte Mehrwertsteuersatz für Dienstleistungen in der Gastronomie und Zucker von derzeit 13 auf 25 Prozent angehoben.

In der anfänglichen Diskussion waren von dieser Änderung auch touristische Dienstleistungen im Sinne von Unterkunftskapazitäten betroffen, dies hat jedoch zu Befürchtungen und zur Unzufriedenheit im Tourismussektor geführt, da relevante Verbände und Hoteliers Einbußen bei der Wettbewerbsfähigkeit des Landes durch Preissteigerungen und letztendlich weniger Einnahmen befürchteten. Daher gilt für Touristenunterkünfte weiterhin der verminderte Mehrwertsteuersatz von 13 Prozent. Ab 2018 soll dann der Mehrwertsteuerregelsatz von derzeit 25 auf 24 Prozent und der ermäßigte Satz von 13 auf 12 Prozent gesenkt werden.

Seit Jahresbeginn gilt auch eine neue Staffelung der Einkommensteuersätze. Der steuerfreie Grundfreibetrag wird von 2.600 Kuna (rund 350 Euro) auf 3.800 Kuna (rund 510 Euro) angehoben. Die niedrigste Stufe von 12 Prozent wurde aufgehoben. Für Einkommen mit einer  Steuerbemessungsgrundlage bis zu 17.500 Kuna (rund 2.350 Euro) gilt ein Steuersatz von 24 Prozent. Für Einkommen über 17.500 Kuna wird sich der Einkommensteuersatz auf 36 Prozent belaufen.

Außerdem wird der derzeitige Steuersatz für die Besteuerung von Immobiliengeschäften in Kroatien von fünf auf vier Prozent gesenkt, und die Steuerbefreiung beim Kauf einer Immobilie für den Eigenbedarf entfällt. Zudem gibt es einige Änderungen bei Verbrauchsteuern.

Quelle: Deutsch-Kroatische Handelskammer

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe April des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

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Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.