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Fahranfängern drohen im Ausland harte Strafen

Fahranfänger sollten bei Fahrten im Ausland besonders vorsichtig sein. Für sie gelten bei Tempolimits und Promillegrenze oft andere Verkehrsregeln als in Deutschland. Bei Alkoholverstößen drohen empfindliche Strafen. Darauf weist der ADAC hin.

Wer seinen Führerschein noch keine drei Jahre hat, darf auf den Schnellstraßen Italiens nur 90 km/h statt der üblichen 110 km/h fahren. Auf Autobahnen sind 100 statt 130 km/h erlaubt. In Frankreich dürfen Fahrer in den ersten drei Jahren außerorts nur 80, auf Schnellstraßen 100 und auf Autobahnen 110 km/h fahren. In Kroatien dürfen Autofahrer bis zum Alter von 25 Jahren außerorts nur mit 80, auf Schnellstraßen mit 100 und auf Autobahnen mit 120 km/h unterwegs sein.

Strengere Promillegrenzen im Ausland

Alkoholisierte Fahranfänger müssen sich im europäischen Ausland auf teils hohe Bußgelder einstellen. Wer beispielsweise in Österreich als Fahranfänger in den ersten zwei Jahren mit 0,1 Promille erwischt wird, dem droht im Einzelfall als Höchststrafe ein Bußgeld von 2.180 Euro. Bei einem Verstoß gegen die Promillegrenze in Dänemark kann das Bußgeld schlimmstenfalls einen Nettomonatslohn betragen.

In den Niederlanden dürfen junge Fahrer in den ersten fünf Jahren nach Führerscheinerwerb maximal 0,2 Promille im Blut haben. Ansonsten droht ein Bußgeld von mindestens 300 Euro. Streng werden Verfehlungen auch in Italien geahndet. Fahranfänger, die unter 21 Jahre alt sind und den Führerschein nicht länger als drei Jahre besitzen, müssen dort mit 0,0 Promille unterwegs sein. Die mögliche Höchststrafe im Einzelfall: 627 Euro.

Für Fahranfänger, die beispielsweise aufgrund eines Auslandsstudiums beziehungsweise -praktikums oder eines Jobs längerfristig im Gastland leben, empfiehlt sich unter Umständen der Abschluss einer Auslandsrechtsschutzversicherung, die auch Verstöße im Verkehrsrecht abdeckt.

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe April 2017 des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.

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Ihren Ursprung hat die BDAE GRUPPE im Jahr 1995 mit der Gründung des Vereins Bund der Auslands-Erwerbstätigen (BDAE). Die Ziele, die wir mit dieser Institution verfolgten, haben sich bis heute nicht verändert. Noch immer bilden sie das Fundament der Unternehmensphilosophie, der wir stets treu bleiben: Wir wollen, dass Sie mit Sicherheit ins Ausland gehen.

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