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Die meisten EU-Länder verbieten Online-Versand von rezeptpflichtigen Medikamenten

In lediglich sieben von 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) ist der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln erlaubt – und das zum Teil nur unter sehr restriktiven Bedingungen. Neben Deutschland gehören dazu Dänemark, Estland, Finnland, die Niederlande, Schweden und Großbritannien. Dies zeigt eine Auswertung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.

Demnach verbieten drei Viertel aller EU-Mitgliedstaaten den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Die übergroße Mehrheit der Länder macht damit von ihrem Recht Gebrauch, die Rahmenbedingungen für ihr eigenes Gesundheitswesen auf nationaler Ebene zu setzen. In einer früheren Entscheidung hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2003 geurteilt, dass jeder EU-Mitgliedstaat den Versandhandel zwar mit rezeptfreien, nicht jedoch mit verschreibungspflichtigen Medikamenten freigeben müsse. Diese Möglichkeit wurde auch durch die EU-Richtlinie 2011/62 zur Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen bestätigt.

Apothekendichte in Deutschland unter EU-Durchschnitt

Zum Hintergrund: Die Apothekendichte in den 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) liegt im Durchschnitt bei 31 Apotheken pro 100.000 Einwohner. Mit 25 Apotheken pro 100.000 Einwohnern liegt Deutschland unter diesem Durchschnitt. Derweil hat Frankreich mit 33 Apotheken eine leicht überdurchschnittliche Apothekendichte, während Italien und Polen mit jeweils 30 Apotheken zwar unter dem EU-Schnitt, aber immer noch über Deutschlands Apothekendichte liegen.

Diese Unterschiede in den EU-Ländern sind historischen, geografischen, wirtschaftlichen, politischen und regulatorischen Bedingungen geschuldet, die die Vielfalt Europas ausmachen.

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe Dezember 2016 des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

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