Europas Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechte sind im weltweiten Vergleich gut geschützt. Gemäß einer Analyse des Internationalen Gewerkschaftsbundes (IGB) wurden im Jahr 2023 in 87 Prozent der 148 untersuchten Länder weltweit Verletzungen des Streikrechts festgestellt.
Einen umfassenden Einblick in die Situation der Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechte weltweit, basierend auf Kriterien wie der Rechtslage zur Vereinigungsfreiheit, Tarifverhandlungen und dem Streikrecht, bietet die Statista-Grafik.
Viele Länder in Asien und Afrika wurden in die niedrigste Kategorie für Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechte eingestuft. Hier herrscht oft ein genereller Zusammenbruch der Rechtsstaatlichkeit, was zur Aufhebung sämtlicher Rechte führt. Beispiele hierfür sind Afghanistan oder Somalia.
Dennoch sind Verletzungen der Rechte für Arbeitnehmende weltweit zu beobachten. Der IGB stuft beispielsweise auch die Vereinigten Staaten als ein Land ein, in dem die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer systematisch verletzt werden. Hier findet sich eine schlechtere Bewertung als bei den direkten Nachbarn Mexiko und Kanada.
Im Gegensatz dazu weist Europa eine vergleichsweise hohe Sicherheit der Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechte auf. Alle Länder, die vom IGB in der besten Kategorie eingestuft wurden, befinden sich in Europa. Insbesondere die skandinavischen Länder zeichnen sich durch positive Arbeitsbedingungen aus, aber auch Deutschland zählt zu den am besten bewerteten Ländern. Trotzdem gibt es auch hier gelegentliche Verstöße gegen Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechte. Die Situation in Großbritannien verschlechtert sich besonders stark, sodass das Land im Vergleich zum Vorjahr um eine Kategorie herabgestuft wurde.
Gewerkschaften verzeichnen teils steigende Mitgliederzahlen
Gewerkschaften sind Vereinigungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die sich für die berufspolitischen Belange ihrer Mitglieder einsetzen und deren Interessen vertreten. Das Recht aller Beschäftigten, Gewerkschaften zu bilden, um ihre arbeitsbezogenen Interessen zu wahren, ist im Grundgesetz in Artikel 9, Absatz 3 verankert. Zur Durchsetzung ihrer Ziele, meist bezüglich Lohn, Urlaubstagen und Pausenregelungen, können Gewerkschaften Streiks als Druckmittel einsetzen.
Im Jahr 2023 verzeichnete die Hälfte der Gewerkschaften, die dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) angehören, im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg der Mitgliederzahlen. Laut Frank Werneke, dem Vorsitzenden von ver.di, haben die wirtschaftliche Lage und der zunehmende Fachkräftemangel dazu beigetragen, dass Menschen zunehmend bereit sind, für ihre Forderungen einzutreten. Dennoch könne aus dieser Entwicklung keine langfristige Trendwende abgeleitet werden.
Allerdings haben die übrigen Gewerkschaften, darunter auch die mitgliederstärkste IG Metall, mehr Mitgliederverluste als -zugewinne verzeichnet. Alle Gewerkschaften leiden weiterhin unter dem demografischen Wandel: Viele ältere Mitglieder kündigen, gehen in den Ruhestand oder versterben.