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Travel
© rh2010, AdobeStock

Das steht Reisenden zu, wenn ein Streik den Flug ausfallen lässt

Im Frühjahr sorgten Streiks an vielen Flughäfen für Ärger bei den Betroffenen. Und viele Reisende befürchten, dass es in diesem Jahr noch zu weiteren streikbedingten Flugausfällen kommen könnte. Hinzu kommt die generelle Sorge, dass der Flug noch aus ganz anderen Gründen gecancelt werden könnte – oder ganz einfach so verspätet startet, dass er die ganze Urlaubsplanung ruiniert.

Gut beraten ist, wer über seine oder ihre Fluggastrechte Bescheid weiß und gezielt einfordern kann, was ihm oder ihr zusteht. Bei der Aufklärung helfen viele Stellen, so zum Beispiel die Juristinnen und Juristen des ADAC:

Wird der Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert, können betroffene Passagiere und Passagierinnen eine pauschale Ausgleichszahlung verlangen, so die Expertinnen und Experten. Die Höhe richtet sich dabei nach der Flugstrecke: 250 Euro bei Flügen bis 1.500 Kilometern, 400 Euro bei bis zu 3.500 Kilometern und 600 Euro ab einer Flugstrecke von über 3.500 Kilometern. Erreicht man den Zielflughafen mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr, kann ebenfalls ein Anspruch auf die pauschale Ausgleichszahlung bestehen. Der Anspruch entfällt jedoch möglicherweise, wenn sich die Airline auf außergewöhnliche Umstände berufen kann.

Neben der pauschalen Ausgleichszahlung besteht noch die Möglichkeit, grundsätzlich vom Vertrag zurückzutreten. Dann ist die Airline den Ticketpreis schuldig. „Wer seine Reise jedoch trotzdem antreten möchte, kann von der Airline eine Alternativbeförderung verlangen“, darauf weist ADAC-Reiserechtsexpertin Ellen Stamer hin.

Die Airline muss außerdem für das körperliche Wohlbefinden der Reisenden aufkommen, wenn diese aufgrund des Ausfalls am Flughafen gestrandet sind. Dazu zählt die Versorgung mit Essen und Getränken, aber auch eine Übernachtungsmöglichkeit und der Transport dorthin, sofern der Flug erst am nächsten Tag erfolgt.

Proaktiv handeln statt auf die Airline zu warten

Nicht immer bietet eine Airline von alleine diesen Service an, mitunter sollten Passagierinnen und Passagiere also selbst tätig werden – und die Kosten von der Airline im Nachhinein einfordern. Wichtig ist dabei, die Leistungen und ihre Notwendigkeit mit Belegen nachweisen zu können. 

Um sich rechtlich besser abzusichern und die Ansprüche gegenüber der Airline rechtfertigen zu können, sollte man tätig werden, sobald man von der Verspätung erfährt. Wichtig ist, dass man sich direkt vor Ort oder telefonisch bei der Airline meldet, nach der Situation erkundigt und den Grund der Verspätung schriftlich bestätigen lässt. Ist der Flug Teil einer Pauschalreise, ist der Reiseveranstalter Ansprechpartner.

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe April 2024 des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.