EU-Regeln für fairen Datenzugang und faire Datennutzung sind in Kraft getreten
Die neuen Vorschriften legen die Zugangs- und Nutzungsrechte für Daten fest, die in allen Wirtschaftszweigen der EU erzeugt werden.
Sie erleichtern somit die gemeinsame Nutzung von Daten, insbesondere von Wirtschaftsdaten. Die als „Data Act“ bekannte EU-Verordnung ist am 11. Januar 2024 in Kraft getreten.
Das Datenrecht soll für Fairness im digitalen Umfeld sorgen, indem es regelt, wer unter welchen Bedingungen von Daten profitieren kann. Darüber hinaus wird es einen wettbewerbsfähigen und innovativen Datenmarkt fördern, indem es die gemeinsame Nutzung von Wirtschaftsdaten ermöglicht und Rechtsklarheit in Bezug auf die Nutzung von Daten schafft.
„Mit einer klar definierten Datengesetzgebung geben wir dem Nutzer die Kontrolle über die Weitergabe der von seinen vernetzten Geräten erzeugten Daten, während wir gleichzeitig den Schutz von Geschäftsgeheimnissen sicherstellen und das europäische Grundrecht auf Privatsphäre wahren.“, so Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin und zuständig für Wettbewerbspolitik.
Der EU-Kommissar für den Binnenmarkt, Thierry Breton, betont, dass dadurch „die Entwicklung einer florierenden, innovativen und offenen europäischen Datenwirtschaft“ zu den Bedingungen der EU-Kommission ermöglicht würde. „Die europäischen Bürger und Unternehmen werden von dem Reichtum an Industriedaten profitieren, die verfügbar werden, was wiederum zu neuen datengestützten Anwendungen, insbesondere im Bereich der künstlichen Intelligenz, führen wird.“ so Breton.
Maßnahmen zur Förderung der Datenwirtschaft in der EU
Die Zahl der vernetzten Geräte auf dem europäischen Markt ist in den letzten Jahren rapide gestiegen. Die Nutzung vernetzter Gegenstände (oder des „Internets der Dinge“) erzeugt immer größere Mengen an Daten. Dies birgt ein enormes Innovations- und Wettbewerbspotenzial für Europa.
Durch die neuen Vorschriften wird es den Nutzerinnen und Nutzern vernetzter Produkte ermöglicht, auf die von diesen Geräten erzeugten Daten zuzugreifen und diese Daten mit Dritten zu teilen. So wird beispielsweise der Besitzer eines vernetzten Autos oder der Betreiber einer Windkraftanlage die Herstellerfirma auffordern können, bestimmte Daten, die bei der Nutzung dieser vernetzten Produkte erzeugt werden, an einen Reparaturdienst seiner Wahl weiterzugeben.
Verbraucherinnen und Verbraucher und andere Nutzende vernetzter Produkte bekommen so mehr Kontrolle und Dienstleistungen und Innovationen auf dem Anschlussmarkt wird gefördert. Die Anreize für Hersteller, in datengenerierende Produkte und Dienstleistungen zu investieren, bleiben erhalten, und ihre Geschäftsgeheimnisse bleiben geschützt.
Nutzung von Daten durch öffentliche Stellen
Öffentliche Stellen haben Zugang zu Daten des privaten Sektors und können diese zur Reaktion auf öffentliche Notfälle wie Überschwemmungen oder Waldbrände oder zur Erfüllung eines gesetzlichen Auftrags nutzen, wenn die benötigten Daten nicht ohne Weiteres auf andere Weise verfügbar sind.
Unternehmen werden geschützt
Durch den Data Act werden europäische Unternehmen auch vor missbräuchlichen Vertragsklauseln in Verträgen über die gemeinsame Nutzung von Daten geschützt, die eine Vertragspartei der anderen einseitig auferlegt. Dies wird es vor allem kleinen und mittleren Unternehmen ermöglichen, sich aktiver am Markt für Daten zu beteiligen.
Darüber hinaus wird das Datengesetz den Kundinnen und Kunden einen nahtlosen (und letztlich kostenlosen) Wechsel zwischen verschiedenen Cloud-Anbietern ermöglichen. Diese Maßnahmen werden den Wettbewerb und die Auswahl auf dem Markt fördern und gleichzeitig die Abhängigkeit der Anbieter voneinander verhindern. So können europäische Unternehmen Datendienste verschiedener Cloud-Anbieter kombinieren („Multi-Cloud“) und die enormen Möglichkeiten des EU-Cloud-Marktes nutzen. Darüber hinaus werden die Kosten, die mit der Verlagerung von Daten und Anwendungen zu einem anderen Cloud-Anbieter verbunden sind, für Unternehmen und Behörden drastisch gesenkt.
Das Datenschutzgesetz umfasst auch Maßnahmen zum Schutz vor unrechtmäßiger Datenübermittlung und gewährleistet eine zuverlässigere und sicherere Datenverarbeitungsumgebung.
Schließlich sieht das Gesetz Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung von Normen für den Datenaustausch und für Datenverarbeitungsdienste vor, die mit der allgemeineren Normungsstrategie der EU im Einklang stehen.
Nächste Schritte
Nach Inkrafttreten wird das Datengesetz am 11. September 2026 Anwendung finden.
Zum Hintergrund
Am 23. Februar 2022 schlug die Kommission das Europäische Datengesetz vor, um für Fairness in der digitalen Welt zu sorgen und Innovationen zu fördern. Am 28. Juni 2023 wurde eine politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielt. Das Datengesetz gilt als ein Meilenstein in der Datenstrategie der Kommission, die eine wichtige Voraussetzung für die Erreichung der Ziele des „digitalen Jahrzehnts 2030“ ist.
Das Datengesetz ergänzt den Data Governance Act, der im September 2023 in Kraft getreten ist und Prozesse und Strukturen schafft, um die gemeinsame Nutzung von Daten durch Unternehmen, Einzelpersonen und den öffentlichen Sektor zu erleichtern. Der Data Governance Act bietet die Grundlage für gemeinsame europäische Datenräume, um mehr Daten für die Nutzung durch Wirtschaft und Gesellschaft verfügbar zu machen. Die Unternehmen und Einzelpersonen, die die Daten erzeugen, sollen dabei die Kontrolle über diese Daten behalten.