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Gepäckbeförderung im Flugzeug nicht unbedingt kostenlos

Bucht ein Kunde einen Flug, kann er nicht automatisch davon ausgehen, dass die Gepäckbeförderung gratis erfolgt. Das geht aus einem kürzlich vom Amtsgericht München gefällten Urteil hervor (Az.: 159 C 12576/15).

Geklagt hatte ein Passagier einer israelischen Fluggesellschaft, der über das Internetportal der Airline einen Flug für zwei Personen von Berlin nach Tel Aviv für 416,42 Euro gebucht hatte. Erst beim Rückflug wurden ihm und seinem Begleiter pro Gepäckstückmitnahme 40 US-Dollar zusätzlich berechnet, insgesamt pro Person also 80 US-Dollar. Gegen diese Extrakosten für die Gepäckstücke klagte er. Die Fluggesellschaft hatte zwar in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf hingewiesen, dass im gebuchten Tarif nur ein Handgepäckstück pro Reisenden kostenfrei transportiert werde. Diese Angaben bezeichnete der Kläger als unverständlich und nicht ausreichend mit in den Vertrag einbezogen.

Die Richter wiesen seine Klage ab. Der Kunde habe nicht nachweisen können, dass die unentgeltliche Beförderung der Gepäckstücke Bestandteil seines Vertrages gewesen sei. Heutzutage seien neben Billigfluggesellschaften auch herkömmliche Airlines aus wirtschaftlichen Gründen dazu übergegangen, beim Basistarif nur wesentliche Dienstleistungen anzubieten. Dadurch würden Leistungen wie Sitzplatzreservierung, Gepäckbeförderung oder Bordgastronomie zu fakultativen Dienstleistungen und seien ohne entsprechende Zusicherung auch nicht einklagbar.

Quelle: tip.de und cibt.com

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe Oktober 2016 des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

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