Wenn ein Flug sich deutlich verspätet oder ganz ausfällt, bleibt den Passagieren oft keine andere Wahl, als in einem Hotel zu übernachten.
Claudia Brosche, Expertin für Fluggastrechte bei Flightright, erklärt, welche Pflichten Fluggesellschaften bei Flugproblemen haben.
Wer ist für die Hotelunterkunft zuständig?
Wenn Fluggäste wegen großer Verspätung oder Annullierung ihres Fluges bis zum Abflug am nächsten Tag in einem Hotel übernachten müssen, muss sich die zuständige Fluggesellschaft um die Hotelunterbringung kümmern und diese auch bezahlen. Auch der Transport zum Flughafen und zurück muss von der Fluggesellschaft übernommen werden. Flugreisende sollten sich direkt an die Airline wenden und dort ihre Ansprüche geltend machen, erklärt die Fluggastrechte-Expertin. Auch bei außergewöhnlichen Umständen wie Unwetter oder Streik muss sich die zuständige Fluggesellschaft um die Hotelunterbringung kümmern, wenn der Abflug erst am nächsten Tag stattfinden kann.
Was tun, wenn die Fluggesellschaft sich nicht kümmert?
Kümmern sich Fluggesellschaften nicht ausreichend um Passagierrechte, indem sie nicht proaktiv Hotelübernachtungen anbieten oder Anfragen ignorieren, können Reisende Hotelübernachtung und Transfer selbst organisieren und die Kosten später bei der Fluggesellschaft einfordern. „Falls Passagier:innen sich bei großen Verspätungen oder Flugausfällen selbst eine Hotelübernachtung und den Transfer zur Unterkunft buchen müssen, ist es wichtig, alle Rechnungen und den Schriftverkehr mit der Fluggesellschaft aufzuheben, um sie später dort einzureichen. Hierbei ist darauf zu achten, dass sich Passagier:innen ein Hotel im angemessenen Preissegment und keine Luxushotels buchen“, klärt die Fluggastrechtsexpertin auf.
Rechte beim Auftreten von Flugproblemen
Nach EU-Recht haben Fluggäste Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von 250 bis 600 Euro, wenn ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet ist, weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert wurde oder wenn sie zu Unrecht nicht befördert wurden. Diese Ansprüche können bis zu drei Jahre rückwirkend für Flüge unabhängig vom Ticketpreis geltend gemacht werden, auch für Flüge, die nur einen Euro gekostet haben. Mit Hilfe von Fluggastrechteportalen wie Flightright lassen sich diese Ansprüche oft leichter durchsetzen.