Beratung im 
Live-Chat

Beratung im 
Live-Chat

Hotline 
+49-40-30 68 74-0
Rechtliches
© thomaslerchphoto - Fotolia.com

Frankreich: Neue Meldepflichten für deutsche Transportunternehmen

Bei einer Tätigkeit in Frankreich müssen Unternehmer mit Sitz in Deutschland arbeits-, sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Formalitäten sowie Meldepflichten beachten. Für Transportunternehmen hat Frankreich die bislang geltenden Regeln seit 1. Juli dieses Jahres verschärft. Bislang wurden Verstöße nicht geahndet, das hat sich seit dem 23. Juli jedoch geändert, wie die IHK Südlicher Oberrhein mitteilt.

Zu den seit Juli geltenden Vorschriften zählen die Einhaltung des französischen Mindestlohns, die Erstellung einer Entsendebescheinigung und die Benennung eines Vertreters in Frankreich. Die neuen Regelungen sind unabhängig von der Dauer wie lange sich ein Mitarbeiter in Frankreich aufhält. Wer sich nicht an die Regeln hält, für den kann es ab sofort teuer werden: Pro fehlendes oder falsch ausgestelltes Dokument werden seit dem 23. Juli Bußgelder zwischen 450 und 750 Euro erhoben.

Bußgelder wenn kein Vertreter in Frankreich benannt

Hat ein Transportunternehmen keinen Vertreter in Frankreich benannt, können die französischen Behörden weitere Bußgelder in Höhe bis zu 500.000 Euro verhängen. Die französische Verwaltungsbehörde ist zudem berechtigt, in bestimmten Fällen schwerer oder wiederholter Verstöße die Tätigkeit eines Transportunternehmens innerhalb Frankreichs ganz auszusetzen.

Durch die deutsch-französische Nachbarschaft über den Rhein hinweg sind die wirtschaftlichen Beziehungen südbadischer Transportunternehmen nach Frankreich besonders eng. Die IHK Südlicher Oberrhein rät den Unternehmen, sich genau über die neuen Vorschriften zu informieren.
Alle wichtigen Informationen dazu stehen hier zur Verfügung. Telefonische Beratung ist möglich bei Frédéric Carrière, Telefon: 07821/2703-650 oder Anfragen per E-Mail:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe Oktober 2016 des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.

25 Jahre - Auslandsexperte BDAE

Seit 25 Jahren: Auslandsversicherungen vom Auslandsexperten

Ihren Ursprung hat die BDAE GRUPPE im Jahr 1995 mit der Gründung des Vereins Bund der Auslands-Erwerbstätigen (BDAE). Die Ziele, die wir mit dieser Institution verfolgten, haben sich bis heute nicht verändert. Noch immer bilden sie das Fundament der Unternehmensphilosophie, der wir stets treu bleiben: Wir wollen, dass Sie mit Sicherheit ins Ausland gehen.

mehr erfahren