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Rechtliches

Das sollte beim Fahrrad- und E-Bike-Verleih im Urlaub beachtet werden

© dusanpetkovic1, AdobeStock

Seit dem 1. September 2023 verbietet Paris den Verleih von E-Scootern und setzt stattdessen künftig auf Fahrräder. Viele europäische Städte sind ideal für die Erkundung mit dem Fahrrad. Gut ausgebaute Radwege und ein breites Angebot an Leihrädern machen es möglich.

Das Europäische Verbraucherzentrum informiert auf seinen Internetseiten über Anbietende und Preise in beliebten Städten Europas. Außerdem gibt es Tipps, was beim Ausleihen zu beachten ist, wie es um den Versicherungsschutz steht und wie man sich bei einem Unfall richtig verhält.

Preise und Tarife variieren

In vielen Städten stehen im öffentlichen Straßenraum Standardfahrräder und teilweise auch E-Bikes zur Verfügung. Der Verleih erfolgt in der Regel über eine Online-Anmeldung und eine App des Anbietenden für das Smartphone. Der Vorteil: Das Ausleihen der Räder ist spontan und das Abstellen im öffentlichen Raum ist jederzeit möglich. Für eine 45-minütige Fahrt mit einem normalen Fahrrad in Paris zahlt man beim größten Anbietenden zum Beispiel 3 Euro, in Prag kostet eine 30-minütige Fahrt umgerechnet 1,26 Euro, in Wien zahlt man für eine halbe Stunde 60 Cent.

Wer sich ein Fahrrad oder ein E-Bike für einen ganzen Tag oder auch für mehrere Tage ausleihen möchte, kommt in einem Fahrradgeschäft günstiger weg. Hier haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Modellen und können Zubehör wie Helm und Tourentipps erhalten. In der Hochsaison empfiehlt sich eine Reservierung im Voraus. Mit einem Mietpreis von etwa 25 Euro pro Tag muss für ein einfaches E-Bike im Geschäft gerechnet werden.

Vor Fahrtantritt Versicherungsschutz prüfen

Wer mit dem Leihrad einen Dritten verletzt oder einen Sachschaden, zum Beispiel an einem Auto, verursacht, ist normalerweise über die Haftpflichtversicherung des Vermietenden abgesichert. Urlauberinnen und Urlauber sollten aber vor Fahrtantritt prüfen, ob der Versicherungsschutz tatsächlich besteht, zum Beispiel durch einen Blick in die App oder auf die Website.

Die Haftpflichtversicherung des Vermietenden springt auch dann ein, wenn ein ordnungsgemäß abgestelltes oder angeschlossenes Mietfahrzeug während der Mietzeit gestohlen wird.

Im Idealfall sollte der Vermietende auch eine Personenversicherung abgeschlossen haben, die bei einem Unfall für eigene Verletzungen der ausleihenden Person aufkommt. In der Regel werden diese Kosten aber bereits von der Krankenkasse übernommen.

Schäden am Fahrrad oder am E-Bike, die man selbst verursacht hat, müssen oft ganz oder bis zu einer bestimmten Höchstsumme aus der eigenen Tasche bezahlt werden, denn nicht jede Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden an oder durch ein Leihfahrrad ab. Dies muss als Zusatzleistung ausdrücklich im Versicherungsumfang enthalten sein. Prüfen Sie dies unbedingt, bevor Sie ein Fahrrad ausleihen.

Bei Unfall Vermietenden und Polizei verständigen

Im Falle eines Unfalls ist die oder der Mietende verpflichtet, sich so schnell wie möglich mit dem Vermietenden in Verbindung zu setzen. Meist ist dies auch im Mietvertrag geregelt. Viele Versicherungen verlangen einen polizeilichen Unfallbericht. Deshalb sollte auch die Polizei informiert werden. Oft muss auch ein Schadensformular des Vermietenden ausgefüllt werden.

Die Benachrichtigung der Polizei ist obligatorisch, wenn Personen verletzt wurden, wenn ein größerer Sachschaden entstanden ist oder wenn die am Unfall beteiligte Person nicht anwesend ist.

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe November 2023 des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.