Die Einhaltung der Steuervorschriften kostet die Unternehmen viel Geld, weil sie sich in 27 verschiedenen Steuersystemen mit jeweils eigenen Vorschriften zurechtfinden müssen. Dies hält Unternehmen nicht nur davon ab, grenzüberschreitende Investitionen in der EU zu tätigen, sondern bedeutet auch, dass sie gegenüber Unternehmen in anderen Teilen der Welt einen Wettbewerbsnachteil haben.
Die Europäische Kommission hat ein wichtiges Paket von Initiativen angenommen, um die Befolgungskosten für große, grenzüberschreitend tätige Unternehmen in der Europäischen Union zu senken.
Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni dazu: „Bei den (…) Vorschlägen geht es vor allem darum, dass es für Unternehmen – ob groß oder klein - leichter wird, grenzüberschreitend in der EU tätig zu sein, und dass Steuerbehörden besser dafür sorgen können, dass Unternehmen angemessene Steuern zahlen. Nach der Annahme der EU-Richtlinie zur Gewährleistung eines effektiven Mindeststeuersatzes für große multinationale Unternehmensgruppen ist das ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einer gerechteren und einfacheren Besteuerung in der EU.“
Einsparungen von bis zu 80 Millionen Euro jährlich
Der vorgelegte Vorschlag „Business in Europe: Framework for Income Taxation“ (BEFIT) soll Unternehmen und Steuerbehörden das Leben erleichtern, indem ein neues, einheitliches Regelwerk für die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage von Unternehmensgruppen eingeführt wird. Dadurch sollen die Befolgungskosten für große Unternehmen, die in mehr als einem Mitgliedstaat tätig sind, gesenkt werden. Gleichzeitig soll es den Steuerbehörden erleichtert werden, die geschuldeten Steuern festzusetzen. Durch die neuen, einfacheren Regeln könnten in der EU tätige Unternehmen jährlich bis zu 80 Millionen Euro einsparen.
Darum geht es im Detail
Der Vorschlag baut auf dem internationalen OECD/G20-Steuerabkommen über eine globale Mindestbesteuerung und der Ende 2022 verabschiedeten Säule-2-Richtlinie auf. Die neuen Regeln sollen verpflichtend für in der EU tätige Konzerne mit einem jährlichen Gesamtumsatz von mindestens 750 Millionen Euro gelten, an denen die Muttergesellschaft mindestens 75 Prozent der Eigentumsrechte oder Gewinnbeteiligungsrechte hält.
Kleinere Konzerne können sich für die Anwendung der Vorschriften entscheiden, sofern sie einen konsolidierten Abschluss erstellen. Dies könnte insbesondere für KMU von Interesse sein.
BEFIT bedeutet
Unternehmen, die derselben Gruppe angehören, berechnen ihre Steuerbemessungsgrundlage nach gemeinsamen Regeln. Die Steuerbemessungsgrundlage aller Mitglieder der Gruppe werden in einer einzigen Steuerbemessungsgrundlage zusammengefasst.
Für jedes Mitglied der BEFIT-Gruppe wird ein prozentualer Anteil an der aggregierten Steuerbemessungsgrundlage berechnet, der dem Durchschnitt der zu versteuernden Ergebnisse der drei vorangegangenen Steuerjahre entspricht.
Gestaltung von Verrechnungspreisen
Das Paket enthält auch einen Vorschlag zur Harmonisierung der Verrechnungspreisvorschriften in der EU und zur Gewährleistung eines gemeinsamen Ansatzes bei der Lösung von Verrechnungspreisproblemen.
Der Vorschlag wird die Rechtssicherheit im Steuerbereich erhöhen und das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und Doppelbesteuerung verringern. In Verbindung mit Missbrauchsbekämpfungsvorschriften wird das Paket auch die Möglichkeiten der Unternehmen einschränken, Verrechnungspreise für eine aggressive Steuerplanung zu nutzen.
Nächste Schritte
Wenn die Vorschläge vom Rat angenommen werden, treten sie am 1. Juli 2028 (BEFIT) bzw. am 1. Januar 2026 (Vorschlag für die Verrechnungspreisgestaltung) in Kraft.