Skip to main content
Rechtliches

Vorsicht bei Timesharing-Verträgen und Urlaubszertifikaten

© JENOCHE, AdobeStock

In einer Ferienwohnung, zum Beispiel auf Gran Canaria, Teneriffa oder Madeira, ein paar Wochen nach Lust und Laune die Seele baumeln lassen, und das vielleicht jedes Jahr, ist der Traum vieler Reisender. Für viele von ihnen wird dieser Traum jedoch zu einem Albtraum.

Seit Jahren wenden sich Urlauberinnen und Urlauber an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ), weil sie bereuen, einen Urlaubsgutschein gekauft zu haben, oder aus einem Langzeitvertrag aussteigen wollen. Die Hürden dafür sind hoch, und nicht selten ist das bereits gezahlte Geld verloren.

Unterschied zwischen Timeshare und Urlaubszertifikaten

Ein Timeshare ist ein Recht auf Teilzeitnutzung. Man erwirbt hier ein Recht und keine ganze Immobilie. Wenn also ein Timeshare gekauft wird, erwirbt man das Recht, ein bestimmtes Ferienappartement für einen bestimmten Zeitraum über mehrere Jahre hinweg zu nutzen.

Kein Timeshare hingegen sind so genannte Urlaubsgutscheine, mit denen ein solches Ferienappartement innerhalb eines Jahres genutzt werden kann. Der Hauptunterschied zwischen Timesharing und Urlaubsgutscheinen liegt in der Gültigkeitsdauer. Erst wenn der Vertrag länger als ein Jahr gültig ist, spricht man rechtlich von Timeshare.

Das ist bei Timeshare-Verträgen zu beachten

Timeshare bedeutet das Recht, eine Unterkunft für einen bestimmten Zeitraum zu nutzen. Kurzfristige Timeshare-Verträge haben meist eine Laufzeit von bis zu einem Jahr und werden nicht von der europäischen Timeshare-Richtlinie erfasst.

Bei den kurzfristigen Timeshare-Verträgen halten sich einige Abzock-Maschen besonders hartnäckig: Rubbellos, Hotelbesichtigung und der Verkauf von Urlaubszertifikaten.

Langfristige Timeshare-Verträge hingegen haben eine Laufzeit von einem Jahr und länger und fallen unter den Schutz der europaweit gültigen Timeshare-Richtlinie. Diese langfristigen Verträge lassen sich nur schwer auflösen und sind sogar vererbbar. 

Wer jedoch versucht, einen langfristigen Timeshare-Vertrag zu verkaufen, sollte sich vor so genannten Cold Callern hüten. Bei Cold Calls handelt es sich um unerwünschte telefonische Werbung, um das Interesse für ein Produkt oder eine Leistung zu erzeugen.

Was sind Kurzzeitverträge?

Dazu gehören Urlaubszertifikate, Urlaubsgutscheine, Unterkunftsreservierungen und VIP-Zertifikate. Der oder die Reisende erwirbt das Recht, eine Ferienwohnung für einen bestimmten Zeitraum zu nutzen.

Die Vertragslaufzeit beträgt häufig ein Jahr oder weniger. Daher ist die EU-Timeshare-Richtlinie hier nicht anwendbar.

Der Trick mit den Gutscheinen

Die bekannte Masche: Urlauberinnen und Urlauber werden auf Gran Canaria, in Puerto de Mogán oder Playa del Inglés auf der Straße angesprochen und dürfen ein Los ziehen. Wie es der Zufall will, hat man gewonnen. Um den Gewinn einzulösen, müssen die Urlaubenden lediglich an einer „kleinen“ Führung durch eine Luxushotelanlage teilnehmen. Das Taxi zum 30 Kilometer entfernten Hotel steht schon bereit. Dort angekommen, wird man in drei- bis siebenstündigen Verkaufsgesprächen überredet, oft auch gedrängt, einen Vertrag über den Aufenthalt in einem Luxusappartement abzuschließen.

Es ist nicht immer die Losmasche. Was aber alle gemeinsam haben:

  • die Besichtigung einer exklusiven Hotelanlage;
  • die so genannte „einmalige Chance“ oder das „Sonderangebot“ und der Druck, der während der Vertragsverhandlungen auf die Betroffenen ausgeübt wird.

Wer einmal drin ist, kommt so schnell nicht wieder raus. Dabei gehen die Unternehmen oft mit dubiosen Methoden vor, die viele Urlauberinnen und Urlauber als Betrug empfinden.

Manche Betroffene berichten auch, dass sie nur unterschrieben haben, um völlig erschöpft wieder gehen zu können.

Timeshare-Broschüre: Der Gutschein trügt

Zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher sind Opfer einer fiesen Abzocke auf den Kanarischen Inseln geworden. Dabei ging es in den meisten Fällen um Timesharing-Verträge. Das EVZ erklärt in einer kostenlosen Broschüre, wie Sie sich schützen können.

Nicht zahlen

Die meisten Anbietenden verlangen eine sofortige Anzahlung von circa 1.000 Euro, manchmal auch den gesamten Betrag. Das kann über 5.000 Euro betragen. Spätestens dann sollte man aufstehen und gehen.

Wer kein passendes Zahlungsmittel zur Hand hat, wird unter Umständen persönlich zum Geldautomaten begleitet. Für den Restbetrag wird meistens eine Ratenzahlung vereinbart. Nach der Anzahlung sollten keine weiteren Raten mehr gezahlt werden, auch wenn der Unterkunftsanbietende mit rechtlichen Konsequenzen oder Inkasso droht. So können Sie den Verlust Ihres Geldes zumindest in Grenzen halten.

RECHTLICHES AdobeStock 114522279© Photographee.eu, AdobeStock

Verträge sind oft rechtswidrig

Meist gehen die Opfer zu Recht davon aus, dass sie an ein solches Geschäft nicht gebunden sind oder zumindest wieder davon zurücktreten können. Leider gestalten unseriöse Unternehmen die Verträge oft zusätzlich so, dass die tatsächliche Vertragsdauer oder die angebotenen Leistungen verschleiert werden. Ein Beispiel: Der Vertrag weist eine Dauer von 11 Monaten aus. Tatsächlich enthält er mehrere Buchungsoptionen, für die mehr als ein Jahr Zeit ist.

Oft drängt sich dann der Verdacht auf, dass die Regelungen der geltenden EU-Richtlinie umgangen werden. Aussagen wie „Wir verkaufen kein Timesharing, sondern nur Urlaub“ werden dazu gerne verwendet.

Ist ein Kurzzeitvertrag kündbar?

Generell ist es zweifelhaft, ob ein Vertrag überhaupt zustande gekommen ist, wenn der Verbraucher oder die Verbraucherin unter Druck gesetzt wird. Die Beweisführung ist hier nicht einfach. Dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland sind mehrere Fälle bekannt, in denen die Betroffenen an Ort und Stelle eine Bestätigung über die ordnungsgemäße Beratung unterschreiben sollten.

Ein Widerrufs-, Kündigungs- oder Rücktrittsrecht ist in den Verträgen selbst nicht vorgesehen. Bei einer Vertragslaufzeit von mehr als einem Jahr haben die Reisenden jedoch ein Widerrufsrecht nach der Timesharing-Richtlinie. Bei kürzerer Vertragslaufzeit halten wir ein Widerrufsrecht nach der Verbraucherrechterichtlinie für möglich.

Um den Widerruf zu formulieren, genügt folgender Satz: „Hiermit widerrufe ich den Vertrag Nr. ... vom ...“. Der Versand sollte per E-Mail mit Versand- und Lesebestätigung erfolgen. Es ist damit zu rechnen, dass das Unternehmen auf den Vertragstext verweist und sich weigert, den Widerruf zu akzeptieren.

Unseriöse Anbietende von Urlaubszertifikaten (Kurzzeitverträge)

Die Namen der Unternehmen wechseln häufig. Bislang sind folgende Firmen mit oben beschriebenen oder ähnlichen Geschäftspraktiken aufgefallen:

  • Anfi Gruppe;
  • Canaria Travel International S. L. U;
  • Atlantic Travel Service S. L. U.

Was regelt die EU-Timeshare-Richtlinie?

Zur Stärkung der Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt in der Europäischen Union die EU-Timeshare-Richtlinie. Diese regelt Teilzeitnutzungsverträge (zum Beispiel für Ferienappartements) und langfristige Urlaubsprodukte (zum Beispiel Club-Mitgliedschaften) mit einer Mindestvertragslaufzeit von mehr als einem Jahr sowie Tauschverträge.

Richtlinien müssen erst noch in nationales Recht umgesetzt werden. Das bedeutet, dass die Rechtsgrundlage der Verträge nicht mehr die Richtlinie selbst ist, sondern das nationale Recht. Bei einem Timesharing auf Gran Canaria wäre dies in der Regel spanisches Recht.

Was sind Langzeitverträge?

Bei Timesharing-Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr zahlt man einen deutlich höheren Geldbetrag und erwirbt damit das Recht, eine oder mehrere Wohnungen für einen längeren Zeitraum zu nutzen. Hier gilt die EU-Timeshare-Richtlinie. 

Solche Verträge können unter anderem für Ferienwohnungen, Appartements, Hotelzimmer, Wohnwagen, Wohnmobile oder Hausboote abgeschlossen werden, aber auch für langfristige Urlaubsprodukte (Clubmitgliedschaften), Tauschverträge und Wiederverkaufsverträge.

Hohe Kosten bei Timesharing

Für ein Timeshare muss man mit 5.000 bis 25.000 € tief in die Tasche greifen. Zur einmaligen Kaufsumme kommen jährliche Verwaltungs- oder Instandhaltungskosten, die mit 500 bis über 1.000 Euro ebenfalls beträchtlich sein können und die man auch zahlen muss, wenn man woanders Urlaub macht. Sind bauliche Maßnahmen notwendig, um die gute Bewertung der Ferienanlage zu erhalten, wird man oft an den Kosten beteiligt. Wer einen Tauschvertrag hat, muss mit Tauschgebühren rechnen.

Standort-, Insolvenz- und Mängelrisiko

Die Nachteile eines Timesharing-Vertrages sind nicht von der Hand zu weisen, auch wenn im Verkaufsgespräch das Blaue vom Himmel versprochen wird.

Ein Timesharing ist keine Geldanlage, denn es kann nicht gewinnbringend weiterverkauft werden. Außerdem ist man als Vertragsinhaberin oder -inhaber nicht vor einer möglichen Insolvenz der oder des Anbietenden von Timesharing-Verträgen, Ferienclubmitgliedschaften oder Rabattclubmitgliedschaften geschützt.

Zudem trägt man das Standortrisiko. Aus der vielleicht beschaulichen Ruheoase ist eine Partymeile geworden. Ihr Timeshare bleibt aber unverändert Ihr Eigentum.

Außerdem hat man auch keine Rechte bei Mängeln. Das Reise- oder Mietrecht, das für andere Reisen gilt, sei es eine Pauschalreise, eine Ferienwohnung oder eine Hotelübernachtung, ist auf Timesharing nicht anwendbar.

Wer über Jahrzehnte hinweg immer beim gleichen Anbietenden wohnen möchte und bereit ist, die jährlichen Mehrkosten und Risiken zu tragen, kann Timesharing in Betracht ziehen. Allerdings sollte man sich die Vertragsbedingungen vorher genau ansehen, zumal Timesharing-Verträge oft unverständlich und kompliziert formuliert sind.

Ist ein langfristiger Timesharing-Vertrag kündbar?

Timesharing-Verträge sehen in der Regel keine Kündigungsmöglichkeit vor. Man besitzt einen solchen Vertrag in der Regel auf Lebenszeit und nach dem Tod können sogar die eigenen Erben für die Kosten haftbar gemacht werden.

Eine Kündigung ist nur innerhalb der ersten 14 Tage möglich, da die Timesharing-Richtlinie allen Käuferinnen und Käufern ein Widerrufsrecht einräumt. Während dieser Widerrufsfrist ist es sogar verboten, Anzahlungen zu leisten. 

Ein genauer Blick in den Vertrag lohnt sich aber auch dann, wenn ein Rücktritt ausgeschlossen ist. Denn ein Timesharing-Vertrag muss bestimmte konkrete Angaben enthalten, wie die genaue und zulässige Laufzeit, die genauen Nutzungswochen, die Verkäuferin oder den Verkäufer und so weiter. Fehlen diese Angaben, stehen die Chancen gut, den Vertrag aufzulösen, manchmal sogar mit Schadensersatz. Betroffene müssen jedoch mit einem Gerichtsverfahren rechnen.

RECHTLICHES AdobeStock 142743472© pkazmierczak, AdobeStock

Weiterverkauf: Vorsicht vor unseriösen Anbieter*innen

Da es nicht einfach ist, aus einem Timesharing-Vertrag auszusteigen, versuchen viele Urlauberinnen und Urlauber, diesen zu verkaufen. 

Da es keinen Markt für „gebrauchte“ Timesharing-Verträge gibt, melden sich Verbraucherinnen und Verbraucher häufig bei Verkaufsbörsen im Internet an oder inserieren in Tageszeitungen. Dies ruft häufig unseriöse Anbietende auf den Plan.

Die Tricks ähneln sich. Sei es, dass den Betroffenen ein Gerichtsverfahren mit positivem Ausgang vorgegaukelt wird oder dass ein Kaufinteressent bereitsteht: Stets werden die Betroffenen unaufgefordert kontaktiert (so genanntes „cold calling“) und sollen im Laufe des Kontaktes Gebühren oder Zuzahlungen für Zwecke leisten, die gar nicht bestehen.

Nicht immer ist auf den ersten Blick erkennbar, dass es sich um einen Betrug handelt. Oft treten die Anrufenden aus dem Nichts auf, als Vertretende von offiziell klingenden, vertrauenerweckenden Organisationen mit Geschäftspapieren, die nicht immer auf den ersten Blick als gefälscht zu erkennen sind. Folgende Überlegung ist jedoch hilfreich: Wie kommen diese Firmen eigentlich an meine Daten? Wer sich unaufgefordert bei Ihnen meldet, ist im Zweifel unseriös. 

Opfer von cold calls sollten sich unbedingt beraten lassen und auf keinen Fall etwas bezahlen. Ist der erste Betrag bezahlt, flattert schnell die nächste Rechnung ins Haus. So können schnell mehrere tausend Euro zusammenkommen, die man verloren hat, ohne jemals eine Gegenleistung erhalten zu haben.

Betroffene erhalten auf der Webseite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten. 

Sicher ins Ausland mit der Reisekrankenversicherung EXPAT VISIT

Um sicher in den nächsten Urlaub zu starten, ist es besser, gesundheitlich vorgesorgt zu sein. Mit dem EXPAT VISIT bietet der BDAE eine Absicherungsmöglichkeit für Urlaubsreisen bis zu 365 Tage im Jahr.

Die Versicherung hat einen Tagesbeitrag von 1,10 Euro und kann tagesaktuell gekündigt werden.

Für mehr Infos kontaktieren Sie gerne unser Beratungsteam:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

+49-40-306874-23

per Chat

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe Oktober 2023 des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.