Skip to main content
Rechtliches

Diese Ansprüche haben Flugreisende bei Blockaden am Flughafen

© Oleksii Nykonchuk, AdobeStock

Die jüngsten Proteste der Klimaaktivistinnen und -aktivisten der „Letzten Generation“ haben an den Flughäfen Hamburg und Düsseldorf für außergewöhnliche Umstände gesorgt. Obwohl die Fluggesellschaften selbst nicht für die Flugausfälle verantwortlich sind, haben Reisende, deren Flüge von den Fluggesellschaften gestrichen wurden, ihnen gegenüber gewisse Rechtsansprüche.

Gemäß der Fluggastrechteverordnung haben Reisende Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder auf eine anderweitige Beförderung zu ihrem Zielort. Diese Rechte bleiben trotz der Protestaktionen bestehen.

„Es ist sehr wahrscheinlich, dass es sich bei den Protesten der Mitgliedern der ‚Letzten Generation‘ an den Flughäfen Hamburg und Düsseldorf um außergewöhnliche Umstände handelt, da die Fluggesellschaften nicht für die daraus resultierenden Flugausfälle verantwortlich sind“, sagt Claudia Brosche, Fluggastrechtsexpertin bei Flightright.

EU-Fluggastrechte haben weiterhin Gültigkeit

Auch wenn ein Flug von der Fluggesellschaft annulliert wird, kommen die europaweit geltenden Fluggastrechte zum Tragen. Bei Annullierung eines Fluges haben Fluggäste die Wahl, ob sie den Ticketpreis erstattet bekommen oder ihr Reiseziel trotzdem erreichen wollen. Diese Entscheidung müssen Fluggäste gegenüber der Fluggesellschaft deutlich machen. Entscheiden sie sich für die Erstattung des Flugpreises, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, den Flugpreis innerhalb von sieben Tagen zu erstatten. Entscheiden sich die Fluggäste für eine anderweitige Beförderung, muss die Fluggesellschaft sie so schnell wie möglich an ihr Ziel bringen.

Fluggesellschaften können nicht nur ihre eigenen Flüge umbuchen, sondern auch Flüge anderer Fluggesellschaften mit direkten oder indirekten Verbindungen. Die Fluggesellschaft kann auch alternative Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Taxi in Betracht ziehen, um die Passagiere schneller an ihr Ziel zu bringen.

Entschädigungen bis zu 600 Euro sind möglich

Darüber hinaus besteht bei kurzfristigen Annullierungen je nach Flugstrecke ein Anspruch auf eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro. Wenn der eigene Flug mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden am geplanten Ziel ankommt, können Reisende von der Airline ebenfalls eine Entschädigung von bis zu 600 Euro verlangen. Die Fluggesellschaft ist jedoch von dieser Entschädigungspflicht befreit, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen und alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden.

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 11. Juni 2020 (Az. C-74/19) müssen Fluggesellschaften nachweisen, dass sie bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände alle ihnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen geprüft haben, um eine schnellstmögliche alternative Beförderung der betroffenen Fluggäste sicherzustellen.

Claudia Brosche, Expertin für Fluggastrechte bei Flightright, betont: „Die Fluggesellschaft muss nachweisen, dass es nicht möglich war, die einzelnen Flugreisenden auf eine schnellere Verbindung umzubuchen. Dabei müssen die Fluggesellschaften nachweisen, dass sie eine Umbuchung sowohl auf ihre eigenen Flüge als auch auf Flüge anderer Airlines mit direkten oder indirekten Verbindungen geprüft haben.“

Abgesehen von dem Anspruch auf Erstattung des Tickets oder Ersatzbeförderung durch die Fluggesellschaft dürfte kein Anspruch gegenüber dem Flughafen bestehen. Denn der Flughafen wäre nur in den seltensten Fällen haftbar, wenn er die Sicherheitsvorschriften grob vernachlässigt.

Flughafen Düsseldorf will Blockade der „letzten Generation“ in puncto Sicherheit analysieren

„Unsere Prozesse und Alarmsysteme haben gut funktioniert, die Sicherheit des Flugbetriebs war zu jeder Zeit gewährleistet. Darüber hinaus ist es uns mit den beteiligten Behörden gelungen, die Auswirkungen für unsere Passagiere gering zu halten“, sagte Lars Redeligx, Vorsitzender der Geschäftsführung des Düsseldorfer Flughafens.

Auf der Grundlage eines regelmäßig aktualisierten Sicherheitskonzeptes schützt der Flughafen das Flughafengelände bestmöglich durch eine Kombination von personellen, physischen und technischen Sicherheitsmaßnahmen. Aktuelle Vorfälle werden gemeinsam mit den Behörden analysiert und die gewonnenen Erkenntnisse in das Sicherheitskonzept integriert.

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe August 2023 des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.