Eine Flugreise mit Kindern kann zur Herausforderung werden. Vor allem, wenn es für den Nachwuchs das erste Mal in die Luft geht oder die Kinder noch klein sind.
Daher kann eine gute Vorbereitung und Planung die Nerven aller schonen – auch die der mitreisenden Passagiere. Die Expertenredaktion der ARAG hat einige Tipps zusammengetragen, was es bei einer Flugreise mit dem Nachwuchs zu beachten gibt.
Wichtige Dokumente
Bereits bei Buchung der Reise rät die ARAG zu einem Blick in Reisepässe oder Personalausweise. Sind alle Papiere noch gültig? Sollten Dokumente bereits abgelaufen sein, darf man in viele Länder der Europäischen Union (EU) trotzdem noch ein Jahr nach Ablauf einreisen. Auf den Seiten des Auswärtigen Amtes erfahren Reisende, wo welche Regelung gilt. Allerdings könnten Airlines Passagieren mit abgelaufenen Papieren einen Strich durch die Rechnung machen und sie nicht transportieren. Immerhin: Auch auf die Schnelle gibt es diverse Möglichkeiten, zu neuen Ausweispapieren zu kommen – dank Express- oder vorläufiger Papiere.
Kinder benötigen für Flugreisen innerhalb des Schengen-Raumes, wozu aktuell 27 Länder in Europa gehören, einen gültigen Personalausweis. Dieser kann direkt nach der Geburt beantragt werden und ist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres jeweils sechs Jahre lang gültig. Auch ein biometrischer Reisepass ist zulässig, er kann ebenfalls ab der Geburt beantragt werden und hat die gleiche Gültigkeit wie der Personalausweis.
Eine weitere Möglichkeit der Legitimierung ist ein Kinderreisepass. Hier weisen die ARAG Experten allerdings darauf hin, dass Kinderreisepässe immer nur ein Jahr gültig sind und bei Ablauf im Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes verlängert werden müssen. Das geht bis zum 12. Lebensjahr des Kindes. Außerdem erkennen manche Länder – wie zum Beispiel die USA – den Kinderreisepass nicht für die Einreise an. Übrigens: Seit 2006 benötigen Kinder ihre eigenen Ausweisdokumente. Ein Eintrag in den Reisepass der Eltern und auch das weiße Faltblatt als Ersatz-Kinderpass sind nicht mehr zulässig.
Weitere wichtige Dokumente, die für den Nachwuchs mitgenommen werden sollten, sind der Impfausweis und eventuell eine Kopie der Geburtsurkunde. Sind für die Einreise Visum oder elektronische Einreisegenehmigung erforderlich, raten die ARAG Experten für die Beantragung einige Wochen Zeit einzuplanen.
Kindgerechter Zeitplan
Wer mit Kindern reist, sollte – bei aller Liebe zu Spontanität und zum Sich-treiben-Lassen – sämtliche Flüge, Unterkünfte und andere Reisearrangements im Voraus buchen, um vor Ort keine bösen Überraschungen zu erleben. Um den Stress für Kinder zu minimieren, sollte bereits auf dem Weg zum Flughafen genügend Zeit für Zwischenstopps und Ruhe- sowie Tobepausen eingeplant sein.
Auch der Schlaf- und Essensplan des Nachwuchses sollte vor allem bei Destinationen bedacht werden, wo es zum Jetlag durch Zeitverschiebung kommen kann. Womöglich kann man die Flüge so planen, dass sie mit den normalen Schlafgewohnheiten der Kids übereinstimmen.
Babys und Kleinkinder an Bord
Jede Airline hat in puncto Kinderwagen und Co. ihre eigenen Vorschriften und Regeln. Je nach Größe und Gewicht müssen selbst faltbare Kinderwagen und Buggys oft im Frachtraum mitfliegen. Das heißt, sie müssen wie das übrige Gepäck vor dem Flug aufgegeben werden, unter Umständen sogar gegen Aufpreis. In diesem Fall raten die ARAG Experten, den Gepäckanhänger gut aufzubewahren. Falls Kinderwagen oder Buggy beim Transport beschädigt werden oder gar nicht erst ankommen, ist ein Erstattungsanspruch an die Airline einfacher durchzusetzen. Unbedingt hilfreich ist dafür auch ein Kaufbeleg mit dem Anschaffungspreis des Kindergefährts.
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die 100-Milliliter-Grenze für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck für Babynahrung und Medikamente nicht gilt. Babybrei, Säfte oder Milch dürfen in der Menge mitgeführt werden, wie es für die Dauer des Fluges nötig ist. Bei Medikamenten – und zwar nicht nur denen für Kinder – rät die ARAG-Redaktion zu einer entsprechenden ärztlichen Bestätigung über die Notwendigkeit der Einnahme.
Unterhaltung an Bord
Viele Fluggesellschaften verteilen Ausmalbilder oder Spielzeug an ihre kleinen Fluggäste. Aber je nach Alter und Flugdauer sollten Eltern grundsätzlich für Unterhaltung an Bord sorgen: Spiele, Bücher, Spielzeug oder elektronische Geräte können Kinder eine gute Weile beschäftigen. Auch Snacks und Getränke können den Nachwuchs bei Laune halten – ungesunder Naschkram ist hier ausnahmsweise erlaubt.
Alleinreisende Kinder
Hier haben Airlines unterschiedliche Bestimmungen, ab wann ein Kind allein mitfliegen darf. In der Regel liegt das Alter zwischen zwölf und 16 Jahren. Sind allein reisende Kinder jünger, bieten viele Fluggesellschaften aber einen kostenpflichtigen Betreuungsservice über die gesamte Flugdauer bis hin zur Übergabe am Zielflughafen an. Je nachdem, wohin es geht, benötigen Kinder eine Reisevollmacht, wenn kein Erziehungsberechtigter mitreist. Das Auswärtige Amt gibt Tipps, welche Angaben die Einverständniserklärung für Minderjährige enthalten sollte.
Schule schwänzen und Ferien verlängern?
Wie jüngst wieder am Flughafen im bayerischen Memmingen geschehen, erwischt die Polizei jedes Jahr Familien, die sich außerhalb der offiziellen Schulferien auf Reisen machen. Je nach Destination können so einige hundert Euro gespart werden. Doch die ARAG-Expertinnen und -Experten erinnern daran, dass Schuleschwänzen kein Kavaliersdelikt ist und mit hohen Strafen geahndet werden kann. Gleichzeitig dürfen Schulen nur in individuell begründeten Ausnahmefällen ein ärztliches Attest einfordern, auch wenn viele Schulen aufgrund der hohen Schüler-Fehlzahlen vor und nach den Ferien eine Attestpflicht eingeführt haben.