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Gesundheit
Noella Gansweidt ist als erfahrene Flugbegleiterin von Berufswegen ein Pack- und Reiseprofi und kennt Tipps und Tricks, die den Stress aus den Urlaubsvorbereitungen nehmen. © Hermes Arzneimittel/Anti Brumm, Andrii Marushchynets - AdobeStock

Was bei Reisen mit Medikamenten wichtig ist

Manche Menschen brauchen regelmäßig Arzneimittel, die sie auch bei Auslandsreisen im Gepäck haben müssen. Manche davon können den Status eines Betäubungsmittels haben. Wer die deutschen Grenzen übertritt, sollte sich daher rechtzeitig mit den Vorschriften befassen. Denn für diese Arzneimittel gelten besondere Regeln. 

So ist bei der Mitfuhr zum Beispiel eine ärztliche Verordnung wichtig, die wiederum von der obersten Landesgesundheitsbehörde beglaubigt sein muss. Was es darüber hinaus beim Reisen mit Betäubungsmitteln zu beachten gilt, erläutert Britta Ginnow, Geschäftsfeldleiterin Arzneimittelzulassung beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI).

Personen, die an chronischen starken Schmerzen leiden, eine Operation hinter sich haben oder unter Angst- oder anderen psychiatrischen Störungen leiden, bekommen in vielen Fällen bestimmte Betäubungsmittel ärztlich verordnet. Doch darf man Betäubungsmittel, wie andere Arzneimittel auch, auf Reisen in andere Länder einfach so mitnehmen? „Nein, diese Arzneimittel haben ein hohes Sucht- und Missbrauchspotential“, erklärt BPI-Expertin Britta Ginnow. „Deswegen ist ihr Einsatz staatlich kontrolliert und im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) genau festgehalten. Auch Wirkstoffe zur Behandlung von Patientinnen und Patienten, die an einer Abhängigkeit leiden, fallen darunter.“ Allgemein gilt: Es ist nur zulässig, Betäubungsmittel für den eigenen Bedarf mitzuführen. Niemand anderes darf sie mitnehmen. Darüber hinaus sind weitere Regeln zu beachten:

Reisen in „Schengen-Länder“

Es ist erlaubt, ärztlich verordnete Betäubungsmittel für eine Dauer von 30 Tagen mitzunehmen. Dafür muss der behandelnde Arzt für jedes Betäubungsmittel eine extra Bescheinigung ausfüllen. Diese Bescheinigungen sind dann für 30 Tage gültig. Patientinnen und Patienten müssen diese zudem vor Reiseantritt von der obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle beglaubigen lassen.

Reisen in die weite Welt

Für Reisen in „Nicht-Schengen-Länder“ gelten die nationalen Bestimmungen des Ziel- oder Transitlandes. Es ist wichtig, sich frühzeitig vor der Reise bei der Botschaft des jeweiligen Landes zu informieren. Einige Länder verlangen zusätzliche Importgenehmigungen, beschränken die Menge des Betäubungsmittels oder verbieten sogar die Mitnahme.

Es ist ratsam, sich vor der Reise vom Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen zu lassen, in der die Dosierung, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise festgehalten ist. Diese muss ebenfalls von der obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle beglaubigt werden. Auskunft dazu kann die diplomatische Vertretung des Ziellandes in Deutschland geben. Die Kontaktadressen erhält man über die Internetseite des Auswärtigen Amtes. Eine Mitnahme von Betäubungsmitteln ist ebenfalls für eine Dauer von 30 Tagen möglich.

Wenn die Einfuhr verboten ist

Dürfen Patientinnen und Patienten ein bestimmtes Betäubungsmittel nicht mitnehmen, sollten sie sich vorab informieren, ob das gleiche oder ein äquivalentes Arzneimittel im Reiseland erhältlich ist und vor Ort ärztlich verordnet werden kann. Ist eine ärztliche Verordnung im Reiseland nicht möglich, müssen Patientinnen und Patienten eine Ein- und Ausfuhrgenehmigung bei der Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte beantragen.

Schengen-Staaten

Folgende Länder sind dem Schengener Abkommen beigetreten und gelten als Schengen-Staaten: Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn.

Aufbewahrung auf Reisen

„Patientinnen und Patienten müssen Betäubungsmittel nach Paragraf 15 des BtMG von anderen Arzneimitteln gesondert und vor dem Zugriff Unbefugter sicher aufbewahren“, sagt Britta Ginnow. Die meisten verschreibungspflichtigen Betäubungsmittel müssen bis auf wenige Ausnahmen nicht kühl gelagert werden. Entsprechende Hinweise zur Kühlung stehen in der Packungsbeilage. Im Flugzeug gehören Betäubungsmittel in das Handgepäck und keinesfalls in den Koffer.

Reisen mit Diabetes

Herausfordernd kann die Urlaubsreise auch für Personen mit Diabetes-Erkrankungen sein. Das Apothekenmagazin „Diabetes Ratgeber“ hat 13 Tipps zusammengestellt, damit Betroffene mit einem sicheren Gefühl in den Urlaub starten können.

Zum Beispiel: Genug Diabetesbedarf einpacken. Für den Urlaub ist es ratsam, die doppelte Menge an Medikamenten, Insulin und Teststreifen mitzunehmen, als die, die man für die Zeit des Urlaubs braucht. Eventuell Ersatz-Messgerät, -Pen und Einmalspritzen. Im Flieger gehört alles ins Handgepäck!

Achtung auch bei Zeitverschiebung: Diabetes-Patientinnen und Patienten sollten vor der Reise mit Arzt oder Ärztin sprechen, ob und wie sie ihre Tabletten- oder Insulindosis anpassen müssen.

Am Urlaubsziel angekommen, ist es ratsam, die Ferien zu nutzen, um das zu tun, wonach einem der Sinn steht. Und man sollte sich von dem Gedanken befreien, Pflichtprogramme abarbeiten zu müssen. Urlaub ist die Zeit für Ihre Bedürfnisse. Und nach den Ferien gilt: Urlaubsgefühl bewahren! 

Grundsätzlich gilt: Auch mit Diabetes gelingt ein erholsamer Urlaub. Wichtig ist, sich so vorzubereiten, dass Sie mit einem sicheren Gefühl starten. Aus psychologischer Sicht wird eine Auszeit zum Beispiel dadurch perfekt, dass man Überraschungen gegenüber offen ist – und so einen Gegenpol zum Alltag schafft.

Zur Stressreduktion gehört es auch, den Koffer vor der Flugreise strategisch sinnvoll zu packen.

Noella Gansweidt ist als erfahrene Flugbegleiterin von Berufs wegen ein Pack- und Reiseprofi und kennt Tipps und Tricks, die den Stress aus den Urlaubsvorbereitungen nehmen.

„Ich reise inzwischen fast ausschließlich mit Handgepäck, das finde ich viel unkomplizierter und bis zu einer Woche Reisedauer auch völlig ausreichend“, verrät die Flugbegleiterin. „Vorab eine Packliste zu schreiben, ist sehr hilfreich. Das reduziert die Gefahr, Wichtiges zu vergessen und man kann gründlich überlegen, welche Dinge man wirklich benötigt.“ Gansweidt packt ihre Kleidung grundsätzlich nicht im gefalteten, sondern im gerollten Zustand ein. Dies spare Platz und verhindere unschöne Knitterfalten. „Ich nehme außerdem immer eine kleine Tube Handwaschmittel mit. Gerade Unterwäsche, Socken und Shirts kann man unkompliziert im Hotelwaschbecken oder in der Badewanne durchwaschen“, empfiehlt sie.

Wichtige Dinge griffbereit haben

Ob sie nun nur mit Kabinen-Trolley oder mit aufgegebenem Reisegepäck unterwegs ist: Am Zielflughafen angekommen, möchte Gansweidt einige Dinge sofort griffbereit haben, allem voran einen zuverlässigen Mückenschutz. „Einmal wurde ich bereits auf dem Weg vom Flughafen zum Hotel total verstochen. Seitdem halte ich immer ein kleines Anti-Mückenspray in Reisegröße parat, das ich dann direkt nach der Landung auftrage.“ In einigen der beliebtesten Urlaubsländer gibt es derzeit eine wahre Stechmückenplage. „Mückenstiche sind nicht nur sehr lästig, im Ausland können Mücken auch mitunter schwerwiegende Krankheiten übertragen“, erläutert die Vielreisende. Anti-Mückensprays (beispielsweise ANTI BRUMM) nehme sie immer von zu Hause mit, damit sie im Ausland nicht auf ihr unbekannte Präparate zurückgreifen müsse. „Ideal sind Sprays mit von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Wirkstoffen wie Diethyltoluamid (DEET).“

Reisen mit Flüssigkeiten

Für das Handgepäck zwingend notwendig, aber auch bei aufgegebenem Gepäck praktisch und platzsparend, seien Kosmetikprodukte in Reisegröße bis maximal 100 ml je Behälter. Im Sinne des Umweltschutzes empfiehlt Gansweidt wiederverwendbare Leerbehälter aus der Drogerie, die vor jeder Reise daheim aus Großpackungen nachgefüllt werden können. „Ich setze außerdem auf festes Haarshampoo und festes Duschgel: Das spart Platz, Gewicht und bei Transport im Handgepäck benötigt man keinen speziellen Beutel für Flüssigkeiten“, so die Reiseexpertin. Um am Flughafen nicht die Wahl zwischen überteuerten Getränken oder einer langen Durststrecke zu haben, führt Gansweidt immer eine leere Thermosflasche mit sich, die sie nach der Sicherheitskontrolle mit Leitungswasser auffüllt. „Außerdem habe ich immer meine eigenen Teebeutel dabei – das Kabinenpersonal im Flugzeug füllt die Flasche gerne mit heißem Wasser auf.“ 

Die perfekte Reiseapotheke

GESUNDHEIT Reiseapotheke

Wer regelmäßig Arzneimittel einnehmen muss, sollte beim Auslandsaufenthalt ausreichende Mengen davon mitnehmen. Denn manche Medikamente sind im Ausland gar nicht oder nur schwer erhältlich, oder rezeptpflichtig beziehungsweise nur in anderen Dosierungen zu haben. 

In diesem Video erläutert Auslandsexpertin Anne, welche besonderen Vorschriften bei der Mitnahme von Arzneimitteln ins Ausland gelten und wie man die optimale Reiseapotheke packt. Dabei beschreibt sie unter anderem, wie die Basisausstattung aussehen sollte.

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe August 2023 des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.