Dieses Jahr ist ein Rekordjahr für die Reisebranche. Das zeigt die Tourismusanalyse der Stiftung für Zukunftsfragen. Etwa zwei Drittel der Deutschen plant, eine Urlaubsreise von mindestens fünf Tagen zu unternehmen. Während der Boom vom Urlaub im eigenen Land nach der Corona-Pandemie stark nachgelassen hat, liegen vor allem Flugreisen wieder hoch im Kurs.
Dabei zieht es Urlaubende nicht nur nach Südeuropa, sondern noch weiter in die Ferne. Gleichzeitig haben immer mehr Reisende mit Flugproblemen zu kämpfen. Personalmangel, Streiks, Flugverspätungen oder -ausfälle sorgten bereits letztes Jahr für viel Chaos an europäischen Flughäfen. Wie ein sorgenfreier Urlaub trotzdem gelingt und welche Rechte Reisende haben, verrät das Experten-Team der ARAG in einem Überblick.
Jeder dritte Fluggast verspätet gestartet
Laut Organisation für Fluggastrechte „AirHelp“ ist im letzten Jahr jeder dritte Fluggast verspätet gestartet. In der Hauptreisezeit Juni und Juli waren sogar über 40 Prozent aller Flugreisenden von Verspätungen, Annullierungen oder anderen Problemen rund um den Flug betroffen. Im Ranking von Flugausfällen und -pannen lag Deutschland hinter Großbritannien an zweiter Stelle. Nach Angaben der ARAG-Experten hatten hierzulande rund 26 Millionen Passagiere mit Flugproblemen zu kämpfen.
Kaum eine Buchung erfolgt ohne Flugplanänderung. Daher sollten Urlaubsreisende Hinweise und Aktualisierungen des Reiseveranstalters genau lesen und auch Änderungen im Blick behalten. Screenshots können hilfreich sein, wenn Reisende am Ende beweisen müssen, ob ihr Flug tatsächlich verlegt wurde.
Wichtig zu wissen ist, dass der Reiseveranstalter den Reiseplan auch nach der Buchung ändern darf, wenn es um unerhebliche Änderungen geht. Dazu genügt ein sogenannter Änderungsvorbehalt im Reisevertrag. Dabei können die Änderungen durchaus vielfältig sein. So kann es sich um eine Änderung der Abflug- oder Ankunftszeit, den Wechsel des Flughafens, eine plötzliche Flugverbindung mit Zwischenstopps oder ein anderes Flugdatum handeln. Wann eine Abweichung vom gebuchten Reiseplan allerdings erheblich ist, hängt vom Einzelfall ab. In der Regel müssen Flugverschiebungen von bis zu vier Stunden hingenommen werden.
In der Europäischen Union ist es die Verordnung (EG) Nummer 261/2004, die die Rechte von Flugreisenden regelt, einschließlich der Ansprüche bei Flugplanänderungen, Annullierungen und Verspätungen. Die Verordnung sieht vor, dass Fluggäste unter bestimmten Umständen ein Anrecht auf Entschädigung haben können. Je nach Flugstrecke können Betroffenen Ausgleichsansprüche von bis zu 600 Euro zustehen.
Selbstständig tätig werden?
Wer bei Flugplanänderungen nicht gerne auf Nachrichten seines Reiseveranstalters oder der Airline wartet, sondern lieber selbst tätig wird, dem rät die ARAG, die Fluggesellschaft direkt am Abflughafen zu kontaktieren und nach einer alternativen Flugverbindung zu fragen. Wer so erfolgreich umbuchen kann, sollte aber seinen Reiseveranstalter über die Änderung in Kenntnis setzen, damit gegebenenfalls andere Leistungen entsprechend angepasst werden können, wie beispielsweise ein Shuttle-Service vom Flughafen zum Hotel, der oft Bestandteil des Reisevertrages ist.
Lange Wartezeiten clever überbrücken
Von Flugverspätungen profitieren indirekt die Ladenzeilen und Restaurants im Flughafengebäude. Denn je länger Passagiere am Airport verweilen, desto mehr Geld geben sie in der Regel aus. Laut Global Airport Retailing Report gibt jeder beziehungsweise jede Reisende pro Flughafenbesuch im Schnitt rund 50 Euro aus. Wichtiger Faktor sind die extrem hohen Preise, die meist deutlich über denen im normalen Handel liegen. Wer das Geld vor Reiseantritt also zusammenhalten möchte, sollte einige Dinge beachten: Der Einkauf in zollfreien Duty-Free-Läden lohnt sich oft nur bei Zigaretten und Alkohol. Alle anderen Produkte können teurer sein. Eine kleine Wasserflasche für fünf Euro muss auch nicht sein. Auf vielen Flughäfen gibt es mittlerweile nach dem Security-Check Trinkwasserspender, an denen man kostenlos die leere Trinkflasche auffüllen kann.
In der Europäischen Union ist es grundsätzlich erlaubt, Essen mitzubringen und im Flugzeug zu essen. Die ARAG-Experten raten allerdings zu gut verschließbaren Gefäßen. Auf geruchsintensive Lebensmittel wie reife Bananen oder belegte Brote mit Tilsiter-Käse sollte man dabei besser verzichten. Auch läuft man mit frischen Lebensmitteln wie beispielsweise Obst, Gemüse oder einigen tierischen Produkten Gefahr, beim Zoll streng kontrolliert zu werden. Darüber hinaus kann es mit manchen Lebensmitteln Probleme bei der Einreise in das Urlaubsland geben. Daher sollten Fluggäste ihr Proviant am besten vor der Landung verzehrt haben.