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Rechtliches

Mobiles Arbeiten im Ausland: So ist die Rechtslage

© BullRun, AdobeStock

Mobiles Arbeiten im Ausland ist der Traum vieler Angestellter: Mit dem Wohnmobil dorthin fahren, wohin sie möchten, und am Strand die Arbeit erledigen. 

Warum man keinesfalls einfach drauf los fahren sollte und wie für mobiles Arbeiten im Ausland die Rechtslage ist, erklärt unsere BDAE-Unternehmensberaterin Lea Fiebelkorn.

Kein exotisches Phänomen mehr

Mobiles Arbeiten war bereits vor der Covid-19-Pandemie kein exotisches Phänomen mehr. Schon seit einigen Jahren ermöglichen es Unternehmen zunehmend, dass ihre Mitarbeitende von unterwegs arbeiten. Durch die Pandemie kam jedoch der Durchbruch für mobiles Arbeiten: Plötzlich war niemand mehr im Büro. Die Unternehmen wussten plötzlich gar nicht mehr, wer wo arbeitete, und das hat sich seither verselbständigt.

Entsendungen durch Unternehmen, die früher Priorität hatten, stehen nicht mehr ausschließlich im Fokus, vielmehr sind es heute vor allem auch private Gründe, nicht nur betriebliche, die dazu führen, dass Mitarbeitende im Ausland arbeiten. Das ist ein ziemlicher Paradigmenwechsel. Auch beim BDAE haben wir inzwischen von zwei Freelancern Unterstützung, die primär mit dem Wohnmobil im Ausland unterwegs sind.

Homeoffice bedeutet nicht automatisch auch mobiles Arbeiten im Ausland

Es besteht ein großer Unterschied, der in vielerlei Hinsicht sehr wichtig ist. Homeoffice bedeutet einen festen Arbeitsplatz außerhalb des Unternehmens, nämlich zu Hause. Hier hat der Arbeitgeber gesteigerte Fürsorgepflichten hinsichtlich Arbeitssicherheit und einen gesetzlichen Rahmen durch die Arbeitsstätten-Verordnung für Telearbeit einzuhalten.

Liegt das Homeoffice im Ausland, sind die Anforderungen und Risiken für den Arbeitgeber dann noch deutlich größer.

Beim mobilen Arbeiten liegt der Fokus auf der Flexibilität des Arbeitsortes. Dieser ist nicht fest eingerichtet wie beim Homeoffice. Die Arbeitsumstände liegen bei mobilem Arbeiten sehr weit in der Eigenverantwortung von Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, wobei die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen wie Arbeitszeit und Arbeitssicherheit trotzdem einzuhalten sind. Das heißt vor allem auch, dass der Arbeitgeber nicht komplett von seiner Fürsorgepflicht befreit wäre, aber es handelt sich noch um einen Graubereich, etwa hinsichtlich der Frage, inwieweit der Arbeitgeber dafür verantwortlich ist, dass ein Wohnmobil auch fahrtüchtig und der Arbeitsplatz darin ergonomisch ist. Für mobiles Arbeiten gibt es noch wenige Gesetze und noch begrenzt Urteile, die diesen neuen Bereich ausprägen. Gerade weil dieses Thema so aktuell ist, werden aber mit Sicherheit Gesetzesinitiativen und auch Entscheidungen von Gerichten kommen.

Die Erlaubnis ist entscheidend

Damit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mobiles Arbeiten im Ausland für sich in Anspruch nehmen können, bedarf es der Erlaubnis durch den Arbeitgeber. Es gibt keinen Anspruch darauf, was bedeutet, dass man nicht einfach darauf losfahren darf, schon gar nicht ins Ausland. Wer vom Wohnmobil aus arbeiten möchte, braucht die Zustimmung des Arbeitgebers, das ist ganz wichtig. Diese kann von einer Einzelerlaubnis über eine Betriebsvereinbarung bis zu einer generellen Genehmigung im Arbeitsvertrag reichen. 

Eine klare Regelung ist ratsam

Unsere BDAE-Unternehmensberaterin Lea Fiebelkorn rät zu einer möglichst klaren, generellen Regelung für alle Mitarbeitende. Einzelerlaubnisse führen schnell zu Neid und bösem Blut. Wichtig ist, dass Unternehmen mobiles Arbeiten im Ausland systematisch aufstellen, und nicht einfach nur situationsbezogen, weil es gerade Trend ist oder weil einzelne Mitarbeitende sich dies wünschen.

Darauf sollten Arbeitskräfte achten

Wichtig ist, von Beginn an, dem Arbeitgeber sehr transparent zu machen, wann man wo sein will. Im Grunde sollte für den Arbeitgeber ein Fahrplan erstellt werden.

Wenn man vielleicht denkt, dass es den Chef oder die Chefin nichts anginge, wohin man fahren möchte, liegt man falsch. Es macht einen großen Unterschied, ob man in Deutschland arbeitet, in der EU oder in Ländern außerhalb der EU. Es sind sowohl aufenthaltsrechtliche als auch steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen, und das ist nicht trivial. Innerhalb der EU ist das einigermaßen harmonisiert – außerhalb leider nicht. Und den Arbeitgeber dürfte es schon interessieren, ob der Mitarbeitender oder die Mitarbeiterin beispielsweise nach Polen fahren möchte, in die Osttürkei, oder einmal um die Welt.

Mobiles Arbeiten im Ausland scheint dahingehend noch Neuland zu sein, dass es in der nächsten Zeit viel mehr Remote-Work-Policies und Guidelines in den Firmen geben wird und muss. Es ist wichtig, dass ein Unternehmen für alle Mitarbeitenden klar macht, unter welchen Bedingungen mobiles Arbeiten im Ausland möglich ist. Dazu berät die BDAE Consult auch gezielt Unternehmen.

Unfälle mit dem Wohnmobil automatisch Arbeitsunfälle?

Ob Unfälle mit dem Wohnmobil automatisch als Arbeitsunfälle zählen, bleibt abzuwarten. Hier wird es spannend, wie die ersten Urteile ausfallen. Wichtig für Wohnmobil-Fans ist in der EU vor allem die A1-Bescheinigung.

Die A1-Bescheinigung ist innerhalb der EU eine Bestätigung, gemäß der mobiles Arbeiten im Ausland sozialversicherungsrechtlich als Entsendung zu werten ist. Das hat zur Folge, dass alle rechtlichen Vorschriften des Heimatlandes weiter gelten, und damit auch der Unfallversicherungsschutz.

Steuerrechtliche Grenzen beim mobilen Arbeiten

Entscheidend ist, dass der Lebensmittelpunkt in Deutschland bleibt und ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Aufenthaltsland existiert. Nur dann findet die 183-Tage-Regelung Anwendung. Diese bringt dann auch die zeitlichen Grenzen mit sich, da die oder der mobil Arbeitende sich nicht länger im Ausland aufhalten sollte, damit sich nicht viele steuerrechtliche Regelungen (auch für den Arbeitgeber ändern.

Insofern muss darüber Transparenz hergestellt werden. Hierbei ist auch zu beachten, dass sich die Berechnungsgrundlagen der 183-Tage Regelungen aus dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen ergeben und damit von Land zu Land unterschiedlich ausfallen können. So kann beispielsweise die Antwort auf die Frage, ob das Kalenderjahr, das Steuerjahr oder ein beliebiger 12-Monats-Zeitraum zu berücksichtigen ist, variieren.

Auswirkungen von mobilem Arbeiten auf Teams und das Unternehmen

Wenn die Regeln für mobiles Arbeiten im Ausland klar und für alle gleich sind, ist es erfahrungsgemäß für Teams kein Problem, wenn sich Teammitglieder beispielsweise vom Campingplatz am Mittelmeer zu einem Meeting dazu schalten. Was nicht gut ankommt, ist ein ständiges Hin und Her, wenn einzelne dürfen aber andere nicht.

Trotz des ganzen Aufwands, um mobiles Arbeiten im Ausland zu ermöglichen, profitieren Unternehmen davon: Sie sind dadurch attraktiver für Mitarbeitende. Mobiles Arbeiten ist heute ein wichtiges Argument beim Employer-Branding.

Videotipp: Was bei Homeoffice im Ausland zu beachten ist

Verstärkt durch die Corona-Pandemie haben sich viele Unternehmen hinsichtlich ihres Travel-Managements verändert und realisiert, dass sie bei der Wahl des Arbeitsplatzes auch zukünftig flexibel bleiben müssen: Homeoffice ist für viele Arbeitskräfte der neue Standard, und zwar auch dann, wenn es ins Ausland geht. Die Unternehmensberatung BDAE Consult erhält nahezu täglich Anfragen von Personalverantwortlichen, das Homeoffice auch im Ausland rechtssicher zu begleiten. Dabei wird klar, dass es nicht „die eine“ Regelung gibt, sondern jede Situation rechtlich neu eingeordnet werden muss. Unsere Auslandsexpertin Lea Fiebelkorn erklärt in diesem Video anhand eines Beispiels, was es alles zu beachten gilt.

RECHTLICHES Lea Homeoffice

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe Mai 2023 des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.