Der Reisepass: Abgelaufen, zerschlissen oder vergessen – diese Regelungen gelten
Der Urlaub steht vor der Tür, die Koffer sind gepackt und auf geht es zum Flughafen. Und dann kommt plötzlich der Schreckensmoment – der Reisepass ist abgelaufen, liegt noch zuhause in der Schublade oder ist zerschlissen und sieht nicht mehr aus wie ein gültiges Reisedokument.
Die ARAG gibt Aufklärung darüber, was im Falle der Beschädigung oder eines Ablaufs eines Reisepasses zu beachten ist und welche Möglichkeiten es gibt, den Urlaub doch noch zu retten.
Reisepass: Zerschlissen und somit ungültig?
Viele Reisepässe führen eine Art Schattendasein. Solange sie nicht benötigt werden, liegen sie tief in einer Schublade oder sogar noch in der Reisetasche des vergangenen Urlaubs. Sie sind zerknickt oder zerschlissen, vielleicht sogar zerrissen. Ein Reisepass verliert erst seine Gültigkeit, wenn wesentliche Daten und somit die Identität des Ausweisträgers nicht mehr festzustellen sind. Dazu zählen: Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort, Passnummer und auch das Lichtbild. Solange diese Einträge alle noch lesbar sind, kann man das ramponierte Dokument auch provisorisch mit ein paar Streifen Klebeband vor dem finalen Zerfall bewahren. Dies gilt allerdings nur für Deutschland. Ob die Einreisebehörde eines anderen Landes einen reparierten Pass akzeptiert, können die ARAG-Experten nicht pauschal sagen und raten in Zweifelsfällen zu Ersatzdokumenten.
Reisen innerhalb der EU
Wer innerhalb der Europäischen Union reist, benötigt lediglich einen Personalausweis. Ist dieser abgelaufen, kann das Einwohnermeldeamt am Wohnort in der Regel einen vorläufigen Personalausweis ausstellen, den man sofort mitnehmen kann. Dieser ist maximal drei Monate gültig. Für die Beantragung sind lediglich ein biometrisches Passbild und ein weiteres Ausweisdokument, zum Beispiel ein Reisepass oder eine Geburtsurkunde als Nachweis der Identität benötigt. Diese Regelung gilt sogar für die meisten europäischen Überseegebiete wie zum Beispiel Gibraltar, die Isle of Man, Martinique oder La Réunion. Auch für die spanischen Enklaven in Marokko, Ceuta und Melilla genügt der Personalausweis zur Einreise.
Der Express-Reisepass für Reisen außerhalb der EU
Bei Reisen außerhalb der Europäischen Union hilft kein Personalausweis, sondern nur ein Reisepass. Aber auch wenn dieser abgelaufen oder nicht auffindbar ist, gibt es schnelle Hilfe: Wer noch etwa drei oder vier Werktage Zeit hat, bis die Reise losgeht, kann einen Express-Reisepass beantragen. Wie der normal ausgestellte Reisepass ist auch der Express-Reisepass zehn Jahre gültig. Für die Ausstellung fallen die normalen Reisepass-Gebühren von 60 Euro beziehungsweise für unter 24-Jährige von 37,50 Euro an. Die Gebühr verdoppelt sich, wenn der Pass am Zweitwohnsitz ausgestellt wird. Dazu kommt noch ein Expressaufschlag von 32 Euro. Benötigt werden auch hier ein aktuelles biometrisches Passbild und ein Identitätsnachweis. Das können der Personalausweis, der abgelaufene Reisepass oder eine Geburtsurkunde sein.
Reisen mit dem vorläufigen Reisepass außerhalb der EU
Wer am Tag der Abreise feststellt, dass der Reisepass ungültig ist, aber noch die Möglichkeit hat, auf das Amt seiner Gemeinde zu gehen, kann sich dort einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen. Dieser ist nur ein Jahr gültig und kostet 26 Euro. Auch dafür braucht man ein aktuelles biometrisches Foto und ein Ausweisdokument.
Allerdings handelt es sich dabei um ein absolutes Notdokument, das nicht in allen Ländern anerkannt wird. So kann man laut ARAG-Experten damit nicht in die USA einreisen. Denn anders als der normale rote Reisepass enthält der vorläufige grüne Reisepass keinen elektronischen Chip, der Foto und Fingerabdrücke speichert. Genau das verlangen die USA aber, wenn man von der Möglichkeit der visafreien Einreise – dem „Visa Waiver Program“ – Gebrauch machen will.
Wer in die USA einreisen will, benötigt also mindestens einen Expresspass, der mit dem Speicherchip ausgestattet ist. Außerdem raten die ARAG-Experten, ein Flugticket oder eine Buchungsbestätigung mit zur ausstellenden Behörde zu nehmen, da für einen vorläufigen Reiseausweis die Dringlichkeit glaubhaft gemacht werden muss.
Der Last-Minute-Pass
Die Bundespolizei hilft in letzter Minute und stellt kurzfristig einen sogenannten Reiseausweis als Passersatz aus. Dienststellen gibt es zum Beispiel an den Flughäfen Frankfurt, Nürnberg und München sowie an den Grenzen. Als Nachweis dient ein abgelaufenes Reisedokument – egal ob Personalausweis, Reisepass oder vorläufiger Reisepass – oder ein Führerschein mit Lichtbild. Das Dokument kostet acht Euro und gilt nur für die Dauer der jeweiligen Reise, maximal einen Monat.
Neben den EU-Staaten erkennen auch einige andere Länder wie Norwegen, die Schweiz oder Monaco den Reiseausweis für die Einreise zu touristischen Zwecken an. In die Türkei kann man mit dem Reiseausweis allerdings nicht einreisen.
Wer die Möglichkeit hat, kann den Reiseausweis vorab online über die Homepage der Bundespolizei beantragen und am Flughafen oder bei einer anderen Hinterlegungsstelle abholen.
Heimreise ohne Pass
Sollte der Reisepass im Ausland verloren gehen oder gestohlen werden, raten die ARAG-Experten, das nächste Meldebüro oder eine deutsche Auslandsvertretung aufzusuchen, um dort Verlust oder Diebstahl anzuzeigen. Gleichzeitig kann dort ein Reiseausweis oder vorläufiger Reisepass beantragt werden. Um sich auszuweisen, benötigt man in der Regel einen Personalausweis, Führerschein oder eine Kopie des verlorenen beziehungsweise gestohlenen Reisepasses.
Sollte keines dieser Dokumente vorhanden sein, benötigt man gute Nerven und Zeit. Denn dann wird das heimische Amt kontaktiert, was einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Die ausländische Behörde stellt dann einen Reiseausweis aus, der ausschließlich für die Rückreise nach Deutschland gültig ist.
Die ARAG-Experten raten in diesem Fall dazu, gleichzeitig ein Ausreisevisum zu beantragen. Denn in der Regel wollen die Grenzbeamten bei der Ausreise auch einen Einreisestempel sehen. Und da dies ja mit einem abhanden gekommenen Reisepass nicht mehr möglich ist, hilft ein Ausreisevisum, das Land zu verlassen.