Online-Fortbildungen für Personalverantwortliche: Travel-Management für Geschäftsreisen und Entsendungen
Die in den letzten Jahren gestiegene Nachfrage nach Remote-Work, Workation und Homeoffice im Ausland sorgen dafür, dass Personalverantwortliche bei der Bereitstellung und Organisation eines Arbeitsplatzes mehr Flexibilität an den Tag legen müssen.
Gleichzeitig sind auch kurzfristige und spontane Geschäftsreisen inzwischen wieder Usus – deren Kürze aber nicht über einen großen organisatorischen Aufwand hinwegtäuschen sollte. Die Expertinnen und Experten der BDAE Consult wissen um die Herausforderungen für Unternehmen, wenn es um internationale Mitarbeitermobilität geht – und bieten die nötige Expertise an.
Neben individueller Beratung und Begleitung von Unternehmen hält das Team der Auslandsexperten regelmäßig Online-Seminare. Hier können sich Personalverantwortliche rechtlich weiterbilden und ganz praktische Fallkonstellationen miteinander durchgehen.
Homeoffice ist nicht Homeoffice – schon gar nicht im Ausland
Ein beliebtes Thema ist die Frage, was Homeoffice im Kontext von Auslandsreisen und längeren Entsendungen betrifft. Homeoffice auch im Ausland anbieten zu können – mit diesem Benefit heben sich Arbeitgebende auf dem Markt besonders von der Masse ab und können viele Arbeitskräfte für sich gewinnen. Schließlich bietet das Unternehmen so die Möglichkeit, den eigenen Alltag flexibler und individueller zu gestalten.
Sollen Homeoffice, wie auch mobiles Arbeiten, auch im Ausland möglich sein, bedingt dies aber auch ein flexibleres Management. Die Auslandsexperten klären online mit den Teilnehmenden bekannte und unbekanntere Fallstricke und schaffen Raum für individuelle Fragen und Austausch.
Und die Arbeit lohnt sich. Denn wer als Arbeitgebender dieses Thema durchschaut, hat heutzutage immense Vorteile im Wettbewerb um die besten Talente und Fachkräfte. Und diejenigen Talente, die bereits im eigenen Unternehmen angestellt sind, lassen sich durch ein attraktives Angebot eines Homeoffice im Ausland mitunter länger halten.
A1-Bescheinigung und Compliance- Richtlinien bei EU-Reisen
Häufige Baustellen sind außerdem kurze Dienstreisen ins europäische Ausland. Zwar sind die Themen A1-Bescheinigung sowie Meldepflichten innerhalb der EU, dem EWR und der Schweiz nichts Unbekanntes mehr. Die EU-Entsenderichtlinie (2018/957) ist bereits vor vier Jahren weitreichend reformiert worden. Doch nach wie vor ist die Umstellung nicht in allen Betrieben erfolgreich abgeschlossen und noch immer lauern rechtliche Fallstricke.
Die Frage, wann bei regelmäßigen Geschäftsreisen, abweichend von der „klassischen“ A1-Bescheingung, eine A1-Bescheinigung für gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten beschäftigte Arbeitskräfte beantragt werden kann und worin der Unterschied liegt: das lässt sich meist nur mit Blick in die geltenden Rechtsvorschriften beantworten.