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© Gecko Studio, AdobeStock

Verbraucherzentrale Bundesverband sucht Betroffene für Klage gegen Flugbuchungsportale

Wer auf fluege.de, flug.de, billigfluege.de oder airline-direct.de einen Flug bucht, muss bei der Bezahlung mit allen gängigen Kreditkarten eine „ServiceFee“ entrichten.

Was viele Verbraucher und Verbraucherinnen nicht wissen: Rechtlich ist das nicht zulässig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sucht Betroffene, um mit einer Sammelklage gegen das Unternehmen vorzugehen.

„Fluege.de und Co. greifen Verbraucherinnen und Verbrauchern tief in die Tasche – es sei denn, sie bezahlen ihren Flug mit einer völlig unüblichen Kreditkarte“, sagt Henning Fischer, Referent im Team Musterfeststellungsklagen des vzbv. „Für alle anderen Zahlungsmittel fällt eine Gebühr an, die oft mehr als 100 Euro beträgt. Das ist nicht zulässig. Durch die Klage sollen Betroffene die Gebühr zurückbekommen.“

Alle gängigen Zahlungsmittel kosten extra

Nur wer mit einer speziell auf das jeweilige Portal zugeschnittenen Kreditkarte bezahlt oder an einem kostenpflichtigen Vorteilsprogramm teilnimmt, muss die als „ServiceFee“ bezeichnete Gebühr nicht zahlen.

Folgende Portale gehören zur Invia Flights Germany GmbH:

Auch wer auf ab-in-den-urlaub.de oder reisen.de einen Flug sucht, wird auf fluege.de weitergeleitet und ist dann von den Gebühren betroffen.

Betroffene können sich online melden

Verbraucher und Verbraucherinnen, die bei der Flugbuchung eine „ServiceFee“ zahlen mussten, können sich jetzt beim vzbv melden und ihren Fall online unter sammelklagen.de/fluege-de schildern. Wenn genug Personen zusammenkommen, erhebt der vzbv eine Sammelklage mit dem Ziel, dass Betroffene die Servicegebühr erstattet bekommen.

Jetzt Erfahrung schildern

Verbraucher und Verbraucherinnen, die bei der Flugbuchung eine „ServiceFee“ zahlen mussten, können ihren Fall hier schildern. 

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe Januar 2023 des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.