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EU-Gesetzentwurf: Wie künftig Flugemissionen verringert werden sollen

© yalcinsonat, AdobeStock

Der Rat und das Europäische Parlament haben eine vorläufige politische Einigung über die Überarbeitung der für den Luftverkehrssektor geltenden Vorschriften des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS) erzielt. Mit dieser Einigung wird sichergestellt, dass der Luftverkehr zu den Emissionsreduktionszielen der EU im Rahmen des Übereinkommens von Paris beiträgt.

Laut der Einigung soll das EU-EHS von 2022 bis 2027 für innereuropäische Flüge (einschließlich Flüge in das Vereinigte Königreich und die Schweiz) gelten, während CORSIA (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation) für außereuropäische Flüge in Drittländer beziehungsweise aus Drittländern, die an CORSIA teilnehmen, gilt (Grundsatz der „sauberen Abtrennung“). Wenn die Emissionen von Flügen aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und in diese Länder Werte von mehr als 85 Prozent des Niveaus von 2019 erreichen, müssen sie durch entsprechende CO2-Gutschriften ausgeglichen werden, die in Emissionsreduktionen in an CORSIA teilnehmenden Ländern investiert werden.

Der Rat und das Parlament haben beschlossen, dass die Kommission im Jahr 2025 prüfen wird, ob die Umsetzung von CORSIA durch die Betreiber ausreicht, um die Luftverkehrsemissionen vor dem Hintergrund des Ziels des Übereinkommens von Paris zu verringern. 

Kostenlose Zuteilung von Zertifikaten soll schrittweise eingestellt werden

Einig wurde man sich auch, dass die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für den Luftverkehrssektor wie folgt schrittweise eingestellt werden soll: 25 Prozent im Jahr 2024, 50 Prozent im Jahr 2025 und 100 Prozent im Jahr 2026. Das bedeutet, dass die Zertifikate ab 2026 vollständig versteigert werden. Was die Verwendung der Einnahmen anbelangt, so einigten sich die gesetzgebenden Organe darauf, fünf Millionen Zertifikate aus dem Luftverkehrssektor auf den Innovationsfonds zu übertragen.

Der Rat und das Parlament haben sich außerdem darauf geeinigt, 20 Millionen kostenlose Zertifikate bereitzustellen, um Anreize für die Einführung von Kraftstoffen zu schaffen, die kurzfristig ein vielversprechender Weg für die Dekarbonisierung des Luftverkehrs sind.

Weiterhin einigte man sich darauf, dass alle im Rahmen von „RefuelEU“ in Betracht kommenden Kraftstoffe, mit Ausnahme von aus fossilen Brennstoffen gewonnenen Kraftstoffen, für die Zertifikate für nachhaltige Flugzeugtreibstoffe (SAF) in Betracht kommen. Der Mechanismus bleibt bis 2030 in Kraft. Kleine Inseln, kleine Flughäfen und Gebiete in äußerster Randlage können den Preisunterschied zwischen Kerosin und beihilfefähigen Kraftstoffen zu 100 Prozent mit Zertifikaten für nachhaltige Flugkraftstoffe ausgleichen, um die Verfügbarkeit der beihilfefähigen Kraftstoffe an diesen Standorten mit schwierigen Versorgungssituationen sicherzustellen.

Für alle anderen Flughäfen wird die Deckung des Preisunterschieds je nach Kraftstoffart angepasst:

  • 95 Prozent für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs
  • 70 Prozent für fortgeschrittene Biokraftstoffe
  • 50 Prozent für andere förderfähige Kraftstoffe.

Alle klimarelevanten Daten mit betrachten

Der Luftverkehr beeinflusst das Klima aber nicht nur durch den Ausstoß von CO2, andere Auswirkungen des Luftverkehrs auf das Klima sind mindestens ebenso wichtig. Die Einigung sieht vor, dass die Kommission ab 2025 ein System zur Überwachung, Berichterstattung und Überprüfung (MRV) für nicht-CO2-bedingte Auswirkungen der Luftfahrt auf das Klima einführt. Bis 2027 wird die Kommission einen Bericht auf der Grundlage dieses Systems vorlegen und bis 2028 nach einer Folgenabschätzung einen Vorschlag zur Bekämpfung von nicht-CO2-bedingten Auswirkungen vorlegen.

Um den besonderen geografischen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, sind in der Einigung in diesem Zusammenhang begrenzte Ausnahmeregelungen für Gebiete in äußerster Randlage vorgesehen. 

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe Januar 2023 des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.