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Rechtliches

Gepäck verloren: Das ist zu tun

© Andrey Popov, AdobeStock

Ist das Gepäck verloren, gilt es, schnell zu reagieren. Denn nur so gibt es die Entschädigung seitens der Fluggesellschaft. Die Bilder von verloren gegangenen Gepäckstücken an deutschen Flughäfen waren diesen Sommer allgegenwärtig.

Flugreisende mussten im Urlaub tagelang ohne ihre Sachen auskommen oder das Gepäck kam in vielen Fällen den gesamten Urlaub gar nicht erst an. Viele Betroffene reisten gar selbst zum Flughafen, um das eigene Gepäckstück zu identifizieren und abzuholen. Was Flugreisende tun können, wenn einmal ihr Gepäck verloren ist, und was sie für Rechte haben, erklären die Fluggastrechtsexpertinnen und -experten von Flightright.

Gepäck verloren oder verspätet: PIR zeitnah ausfüllen

Verspätet sich die Ankunft des Koffers bei einer Reise, sollten Flugreisende schnellstmöglich tätig werden. Direkt am Flughafen-Schalter der Airline gilt es, einen sogenannten PIR auszufüllen, einen Property Irregularity Report. Man sollte außerdem das verspätete Gepäck innerhalb von 21 Tagen schriftlich an die Airline melden.

Für Pauschalreisende gilt die gleiche Frist. Sie müssen den Verlust aber zusammen mit dem PIR-Dokument den Veranstaltenden melden. „Wenn sich das Gepäck verspätet, ist die Airline dazu verpflichtet, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Normalerweise bedeutet dies, dass Passagiere und Passa­gierinnen Ersatzkleidung auf Kosten der Airline kaufen dürfen und ihnen der Koffer frei Haus zum Hotel oder nach Hause geliefert wird. Wenn Airlines sagen, man könne sich das Gepäck selbst abholen, müssen die dadurch entstandenen Kosten ersetzt werden. Das ist insbesondere für Personen relevant, die weit außerhalb des Flughafens oder gar im Ausland wohnen und höhere Reisekosten auf sich nehmen müssen“, sagt Alexander Weishaupt, Fluggastrechtsexperte bei Flightright.

Gepäck verloren: hoher Schadensersatz

Ist ein Gepäckstück ganz verloren, zerstört oder einfach nicht mehr tragbar, erläutert Weishaupt, spreche man von der Zerstörung des Gepäcks. Die Höchstgrenze des Schadensersatzes betrage hierbei maximal 1.720 Euro. Hiervon ausgenommen sind allerdings Wertsachen wie Schmuck, Geld oder teure elektronische Geräte wie Laptops. Diesbezüglich haben sich die meisten Airlines mittels ihrer Geschäftsbedingungen abgesichert. Von der Haftung nehmen sie sich hier meistens aus. Wertsachen gehören daher auch ins Handgepäck. Wichtig ist, dass Fluggäste beschädigte oder verlorene Gepäckstücke innerhalb von sieben Tagen schriftlich bei der Airline melden.

Gepäck verloren: Das sind die Rechte von Passagier*innen

  • Die Frage, wer für Verlust oder Beschädigung haftet, richtet sich nach dem Montrealer Abkommen. 
  • Relevant ist dabei, ob das Gepäck bereits den Befördernden, also der Fluggesellschaft, übergeben wurde oder nicht. 
  • Alles, was davor passiert, ist das Risiko der Fluggäste. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Gepäck im Taxi oder im Flughafencafé verloren wurde. Wenn Sie Glück haben, finden Sie das Gepäck trotzdem am „Lost & Found“-Schalter.
  • Sobald das Gepäck aufgegeben wurde, ist die Fluggesellschaft verantwortlich. Dabei ist es egal, ob das Gepäck im Flughafengelände, auf dem Rollfeld, im Flugzeug oder irgendwo anders verloren oder beschädigt wurde. Die Verantwortung liegt bei der Fluggesellschaft.
  • Der Anspruch gegen die Fluggesellschaft ist jedoch standardmäßig auf circa 1.720 Euro begrenzt. 
  • Wenn man Wertsachen oder andere wertvolle Gegenstände mitnimmt, kann man bei vielen Airlines gegen Aufpreis auch eine höhere Haftungssumme vereinbaren.
  • Wenn eine Reise als Teil einer Pauschalreise gebucht wurde, hat man zusätzlich einen Anspruch gegen den Reiseveranstalter. Dieser kann je nach Art der Reise und den Unannehmlichkeiten zwischen fünf und 50 Prozent des Tagespreises der Reise betragen.

Die Liste wurde von Flightright zusammengestellt.

Neben Flightright bietet auch das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Rat und Hilfe. Zur schriftlichen Kontaktaufnahme mit der Airline bietet das EVZ das kostenlose Tool „So helfen Sie sich selbst“ an.

Noteinkäufe während des Urlaubs werden erstattet

Das EVZ gibt ferner Tipps, wie man den Urlaub ohne vollständiges Gepäck übersteht, auch auf Kosten der Airline, die für den Gepäckverlust verantwortlich zeichnet. Müssen Reisende am Urlaubsort ohne Koffer auskommen, und sei es nur für ein paar Stunden oder Tage, dürfen sie Ersatz für Kleidung, Hygiene- und Kosmetikartikel kaufen. Doch Achtung: Damit es eine Entschädigungszahlung gibt, müssen diese Käufe müssen wirklich notwendig sein. Zahnbürste, Zahnpasta, Unterwäsche, Badehose, T-Shirt und Pyjama sind unproblematisch. Luxus-Shopping muss die Airline nicht übernehmen. Unbedingt aufheben sollte man Kassenbons sowie den Gepäck-Aufkleber, den Reisende beim Check-in bekommen.

Kleidung erstatten die Airlines meist nur zu 50 Prozent. Begründung: Die Fluggäste können die Sachen auch nach der Reise noch weitertragen. Bei Pauschalreisen kann zusätzlich ein Teil des Reisepreises zurückgefordert werden. Anders sieht es bei der Rückreise aus. Kommt der Koffer verspätet oder gar nicht am Wohnort an, gibt es keinen Ersatz für Noteinkäufe. Die Airlines begründen dies damit, dass der Fluggast zu Hause alles Nötige bereits habe.

Ausnahmen sind möglich, zum Beispiel wenn der Fluggast nach einem mehrmonatigen Aufenthalt nach Hause zurückkehrt und nachweisbar all sein Hab und Gut im Koffer hatte. Oder besondere Kleidung wie beispielsweise ein Smoking abhandengekommen ist, der dringend wieder benötigt wird. 

RECHTLICHES Shoppen Urlaub

Zollvorschriften auf den Kanaren

Was passiert, wenn sich im Gepäck Waren befinden, die man eigentlich hätte verzollen sollen? Das erklärt Auslandsexpertin Anne-Katrin Schwanitz in diesem Video auf Youtube – anhand eines realen Falles, bei dem ein junges deutsches Paar beim Verstoß gegen die kanarischen Zollvorschriften erwischt wurde. 

Auslandsexpertin Anne erläutert, welche besonderen Zollvorschriften es in der EU und ganz speziell auf den Kanarischen Inseln gibt und was einem droht, wenn man gegen diese Vorschriften verstößt.

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe Oktober 2022 des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.