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Diese Rechte haben Verbraucher*innen bei Pilotenstreiks

Wenn ein Streik am Flughafen die Reise verdorben hat, besteht mitunter Anspruch auf Entschädigung. Verpasste Flüge aufgrund von Personalmangel haben vielen Deutschen den Start in den Sommerurlaub verdorben. Und zuletzt kam Anfang September der Streik der Lufthansa-Piloten und -Pilotinnen hinzu. Die geplante Urlaubsreise stellt für viele Reisende also eine Geduldsübung dar.

Wie die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer informiert, darf die Lufthansa betroffene Passagiere dabei allerdings nicht im Stich lassen. Bei Flugannullierung oder auch -verspätung wird eine Entschädigung fällig. Pauschalreisende müssen sich an ihren Reiseveranstalter halten. Die Kanzlei prüft für Betroffene im kostenlosen Online-Check die Chancen auf Schadensersatz, wenn es zu Problemen mit Fluggesellschaft oder Veranstalter kommt. Zudem gibt das Juristen-Team Tipps für den nächsten Flughafenstreik.

Was ist zu tun, wenn der Flug gestrichen wird?

Verbraucherinnen und Verbraucher haben gemäß der EU-Richtline 261/2004 zwei Optionen: Erstens muss sich die Fluggesellschaft um einen Ersatzflug kümmern. Handelt es sich um einen Inlandsflug, kann auch auf Bus und Bahn umgebucht werden. Sitzen die Reisenden am Flughafen fest, muss die Airline sogenannte Betreuungsleistungen anbieten. Je nach Wartezeit handelt es sich dann um kostenlose Mahlzeiten und Getränke. Falls der Ersatzflug erst am nächsten Tag oder noch später stattfindet, muss die Fluggesellschaft eine Unterbringung in einem Hotel samt Shuttleservice zum Flughafen organisieren. Außerdem stehen den Betroffenen nach der Fluggastrechteverordnung sogenannte Ausgleichsleistungen in Höhe von 250 bis 600 Euro zu.

Reisende können auch den Flugpreis zurückfordern. Die Rückzahlung muss innerhalb von sieben Tagen erfolgen. 

Welche Ansprüche bestehen, wenn der Flug Verspätung hat?

Auch muss die Fluggesellschaft die Wartenden vor Ort betreuen. Nach fünf Stunden Warten kann vom Beförderungsvertrag zurückgetreten werden, man kann dann die Rückzahlung des Preises fordern. Gutscheine müssen hierbei nicht akzeptiert werden. Ganz wichtig: Reisebüros dürfen für die Rückabwicklung der Tickets keine Extragebühr verlangen.

Ist ein Schadensersatz auch möglich?

Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung von drei Stunden haben Verbraucherinnen und Verbraucher nach EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. Die Ursache für die Probleme bei der Beförderung darf jedoch kein „außergewöhnlicher Umstand“ sein. Airlines sehen Streiks als einen solchen Umstand an. Gerichte werten diese Konstellation immer häufiger zu Gunsten der Verbraucher.

Müssen Verbraucher trotz Streiks pünktlich am Flughafen sein?

Das ist in jedem Fall ratsam, wenn von der Airline keine anderen Informationen vorliegen. Wer den möglicherweise angebotenen Ersatzflug verpasst, hat Pech gehabt.

Welche Regelungen gelten bei Pauschalreisen?

Wenn der Flug Teil einer Pauschalreise ist, dann wenden sich die Verbraucherinnen und Verbraucher an ihren Reiseveranstalter und drängen auf eine Lösung mit einer anderen Airline oder auf einen späteren Flug. 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband weist darauf hin, dass Veranstalter einer Pauschalreise auch bei Streiks in der Verantwortung für die Kosten stehen, die durch eine Verspätung entstehen. Das können zum Beispiel Verpflegung, Unterkunft, Taxifahrten und Telefonate sein. Daher ist es wichtig, den Kontakt mit dem Reiseveranstalter zu halten und beispielsweise auf eine Unterkunft für die Nacht zu drängen, falls nicht am selben Tag eine Ersatzmaschine startet. Bei einer Verspätung ab fünf Stunden kann außerdem der Reisepreis gemindert werden. Die Verspätung muss beim Reiseveranstalter unverzüglich gemeldet werden. Der Tagesreisepreis kann ab der fünften Stunde um fünf Prozent je Stunde bis maximal 20 Prozent gemindert werden. 

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe Oktober 2022 des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.